28.02.2017 - 20:10 | Kristin R. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan
Absender:
Kristin R.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zum Zwecke des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht werden würde, wo er erzeugt wird, könnte der Verbrauch von Kohlestrom deutlich reduziert werden. Eine dezentrale Stromerzeugung macht auch lange Stromtrassen im Höchstspannungsbereich, die lediglich dem Transport dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus auf die Schultern der Bürger entlang der geplanten Stromtrassen ist im höchsten Maße sozial ungerecht und stiftet enormen Unfrieden.
Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV
Wechselstromleitungen auf 380 kV (n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Kristin R.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53
Absender:
Kristin R.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zum Zwecke des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht werden würde, wo er erzeugt wird, könnte der Verbrauch von Kohlestrom deutlich reduziert werden. Eine dezentrale Stromerzeugung macht auch lange Stromtrassen im Höchstspannungsbereich, die lediglich dem Transport dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus auf die Schultern der Bürger entlang der geplanten Stromtrassen ist im höchsten Maße sozial ungerecht und stiftet enormen Unfrieden.
Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV
Wechselstromleitungen auf 380 kV (n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Kristin R.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53