Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf
Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:
Der Netzentwicklungsplan 2022 ist der erste Netzentwicklungsplan, den die vier Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Vorgaben des im August 2011 novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erarbeitet haben und damit ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Er zeigt auf, welche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des deutschen Höchstspannungsstromnetzes für die Jahre 2022 und 2032 für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Vor dem Hintergrund des im Jahr 2011 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie und der vermehrten Einspeisung erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende muss das deutsche Übertragungsnetz für die damit verbundenen neuen Anforderungen fit gemacht werden. Der Netzentwicklungsplan (NEP) bildet seit 2012 die Grundlage für die bedarfsgerechte Planung eines Übertragungsnetzes an Land.
Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigte NEP 2022 stellt die Basis für den Entwurf des ersten Bundesbedarfsplans dar, der im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes 2013 vom Bundesgesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) verabschiedet wurde.
Szenariorahmen
zum NEP 2022
Am 18. Juli 2011 wurde der Szenariorahmen 2022, die Grundlage des ersten Netzentwicklungsplans, veröffentlicht. Die Öffentlichkeit sowie nachgelagerte Netzbetreiber konnten in der durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verantworteten Konsultation vom 19. Juli bis zum 29. August 2011 Stellungnahmen zu den Szenarien einbringen. Am 20. Dezember 2011 genehmigte die BNetzA unter der Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse den Szenariorahmen 2022.
Der Szenariorahmen 2022 enthält als Ausgangsbasis für die Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 drei Szenarien, die die voraussichtlichen energiewirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland bis zum Zieljahr abbilden. Eines dieser Szenarien wird bis in das Jahr 2032 fortgeschrieben.
Im Szenario A 2022 „Klassisch“ werden die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Kapazitätsentwicklung der einzelnen Energieträger und des Energieverbrauchs für das Jahr 2022 umgesetzt. Es erfolgt ein moderater Anstieg der Stromerzeugung aus Steinkohle im konventionellen Bereich.
Das Szenario B 2022 „Ausgewogen“ baut auf A 2022 auf, geht aber von einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien aus. Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken steigt an, um Versorgungssicherheit und Flexibilität im System zu wahren. Dieses Szenario wird bis 2032 fortgeschrieben.
Das Szenario C „Erneuerbar“ geht von einem besonders hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien aus, der sich aus den regionalen Entwicklungsprognosen und den Zielen der Bundesländer ergibt. Es wird von keinem wesentlichen Zubau konventioneller, d.h. fossiler Kraftwerke in Deutschland bis 2022 ausgegangen.
Dokumente zum Szenriorahmen 2022
NEP 2022
1. Entwurf
Executive Summary
Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2022.
Am 30. Mai 2012 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2022 veröffentlicht. Vom 30. Mai bis zum 10. Juli hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, eine Stellungnahme zum ersten Entwurf abzugeben. Die Beiträge aus der Konsultation flossen in den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2022 ein.
Im ersten Entwurf zeigen die Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber, dass für die kommenden zehn Jahre bundesweit ein erheblicher Netzentwicklungs- und Optimierungsbedarf besteht, um dem erwarteten Übertragungsbedarf gerecht zu werden. Wichtige Treiber sind die Erzeugung von Windenergie offshore und onshore im küstennahen Bereich sowie der Energieaustausch mit dem Ausland. Mit deren Zunahme steigen die weiträumigen Leistungstransporte und damit auch das erforderliche Netzausbauvolumen. Ein Schwerpunkt dabei sind leistungsstarke Verbindungen, die den hohen Übertragungsbedarf von Norden nach Süden abdecken. Hier schlagen die Übertragungsnetzbetreiber im Netzentwicklungsplan zusätzliche Gleichstromverbindungen vor, da diese auf langen Strecken eine besonders verlustarme Übertragung ermöglichen. Die Gleichstromverbindungen ergänzen das 380-kV-Drehstromnetz, das bedarfsgerecht erweitert und optimiert werden muss, um die Herausforderungen der Energiewende zu können.
Der Netzentwicklungsplan 2022 zum Download
Weitere Dokumente zum Download
NEP 2022
2. Entwurf
Executive Summary
Im Executive Summary finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum zweiten Entwurf des NEP 2022.
Auf Basis der mehr als 2.100 eingegangenen Stellungnahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens haben die Übertragungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan überarbeitet. In den Beiträgen und Stellungnahmen wurden verschiedenste Aspekte, von energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Grundsatzfragen über Technologien bis hin zu konkreten Trassenverläufen, thematisiert. In Reaktion auf die in den Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen enthält der überarbeitete Entwurf außerdem ausführliche Erläuterungen zu Themen wie Szenariorahmen, Infrastrukturbündelungen, NOVA-Prinzip (Netzoptimierung und Verstärkung vor Ausbau) und seiner Anwendung, zu Technologien, Übertragungsbedarf und Spannungsstabilität.
Konsultation 2012
Alle Infos und Stellungnahmen der Konsultation 2012 finden Sie unter:
Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde am 15. August 2012 an die Bundesnetzagentur übergeben. Darin schlagen die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt 74 Maßnahmen zur Bestätigung vor.
Der Netzentwicklungsplan 2022 zum Donwload
Bestätigung des
NEP 2022
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine „Strategische Umweltprüfung“ durchgeführt und stellte den daraus resultierenden Umweltbericht gemeinsam mit dem überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans zur öffentlichen Konsultation. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultation bestätigte die BNetzA am 26. November 2012 den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP 2022 und übermittelte ihn an die Bundesregierung. Von den 74 durch die ÜNB vorgeschlagenen Neubau- und Verstärkungsmaßnahmen im NEP hat die BNetzA 51 Maßnahmen bestätigt.
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.
Der von der BNetzA bestätigte NEP diente als Grundlage für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des ersten Bundesbedarfsplans. Das vom Bundesgesetzgeber daraufhin verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz trat am 27. Juli 2013 in Kraft. Der darin enthaltene Bundesbedarfsplan stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für insgesamt 36 Leitungsbauprojekte fest, zu denen die 51 bestätigten Maßnahmen des Netzentwicklungsplans 2022 zusammengeführt wurden.