Der Netzentwicklungsplan Strom wird alle zwei Jahre nach dem selben Prinzip aktualisiert und stellt die bestehenden Erkenntnisse der Netzplanung regelmäßig auf den Prüfstand. Auf diese Weise soll der NEP jederzeit den aktuellen technischen, politischen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht bleiben. Verschaffen Sie sich mit unserer interaktiven Grafik einen Überblick, wie die unterschiedlichen Akteure die gesamtdeutsche Aufgabe der Netzplanung bewältigen.
Grundsätzliches
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den gesamten Prozess des Netzausbaus auf Übertragungsnetzebene – von der Planung über die Prüfung bis hin zur Genehmigung einschließlich aller Beteiligungsverfahren.
Durch die Novelle des EnWG, die im Dezember 2023 in Kraft getreten ist, entfällt für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Verpflichtung, der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Umsetzungsbericht vorzulegen, der bisher über den Fortschritt bzw. die Verzögerungen der Netzentwicklungsmaßnahmen informierte.
Der Prozessablauf
alle 2 Jahre
Erstellung des Szenariorahmens
Wir befinden uns aktuell hier:
Konsultation Szenariorahmen
Erstellung des 1. NEP-Entwurfs
Konsultation des 1. Entwurfs
Überarbeitung des 1. Entwurfs und Erstellung des 2. Entwurfs
Prüfung 2. Entwurf mit öffentlicher Konsultation, Erstellung Umweltbericht mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Bestätigung des NEP
mindestens alle 4 Jahre
Entwurf des Bundesbedarfsplans (BBP) auf Basis von NEP und Umweltbericht
Beschluss des BBP durch den Bundesgesetzgeber
Nächste Schritte
Mit Verabschiedung des Bundesbedarfsplans werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für die enthaltenen Maßnahmen im Bundesbedarfsplangesetz verbindlich festgestellt. Die ÜNB sind verpflichtet, die Maßnahmen aus dem Bundesbedarfsplangesetz umzusetzen. So leisten die ÜNB ihren Beitrag zur Energiewende.
Download Prozessgrafik
Hier kann die Gesamtübersicht der Prozessgrafik heruntergeladen werden.