Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf
Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:
Für die Netzentwicklungspläne 2025 waren die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) anders als in den drei Jahren zuvor dazu aufgefordert, sechs statt vier Szenarien zu berechnen: vier Szenarien mit einem zehnjährigen Zeithorizont und zwei Szenarien mit Blick auf 2035. Dabei fand das im August 2014 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als eine wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen vollständig Eingang in die Netzberechnungen. Darüber hinaus machte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Zuge der Genehmigung des Szenariorahmens zusätzliche Vorgaben u.a. zum maximalen CO2-Austoß in der Stromerzeugung, die im Rahmen dieser Netzentwicklungspläne berücksichtigt wurden.
Die Ergebnisse der Netzberechnungen zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2025 (NEP) lagen im Juni 2015 vor. Um den Eckpunkten der Regierungskoalition vom 1. Juli 2015 zum Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes in der Netzplanung gerecht zu werden, wurden umfangreiche Neuberechnungen durchgeführt. Dabei wurden zwei zusätzliche Varianten des Szenarios B1 2025 berechnet: B1 2025 GG mit einer Entflechtung von Grafenrheinfeld und Gundremmingen als Endpunkte der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindung (HGÜ-Verbindungen) von Sachsen-Anhalt nach Bayern sowie B1 2025 GI mit Entflechtung Grafenrheinfeld und Isar als HGÜ-Endpunkt. Die überarbeiteten ersten Entwürfe von NEP und O-NEP wurden am 30. Oktober 2015 von den ÜNB zur Konsultation gestellt, die zweiten Entwürfe Ende Februar 2016 veröffentlicht.
Am 8. Juni 2016 hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG verständigt, der am 8. Juli vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurde aufgrund der deutlich veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen vom Bundesgesetzgeber entschieden, den Prozess des Netzentwicklungsplans Strom 2025 nicht fortzuführen. Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2025 stand deshalb weder zur Konsultation, noch wurde er von der Bundesnetzagentur bestätigt. Dagegen wurde der zweite Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2025 gemeinsam mit dem Umweltbericht von der Bundesnetzagentur zwischen dem 14. Juni und dem 9. August 2016 zur Konsultation gestellt. Die Bundesnetzagentur bestätigte am 25. November 2016 den O-NEP 2025.
Szenariorahmen zu
NEP/O-NEP 2025
Den Entwurf für den Szenariorahmen 2025 haben die Übertragungsnetzbetreiber am 30. April 2014 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Vom 12. Mai bis zum 23. Juni 2014 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich an der Konsultation der BNetzA zu beteiligen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sowie die behördliche Einschätzung sind in den durch die BNetzA am 19. Dezember 2014 genehmigten Szenariorahmen eingeflossen.
Anders als in den vorherigen Jahren enthält der Szenariorahmen 2025 sechs statt vier Szenarien. Jedes Szenario wird den neuen Rahmenbedingungen des im August 2014 novellierten EEG gerecht. Daneben ist in allen Szenarien vorgesehen, dass selten auftretende Leistungsspitzen der Onshore-Windenergie- und Photovoltaikanlagen nicht vollständig ins Netz eingespeist werden. Mit der sogenannten Spitzenkappung wird ein Netzausbau für „die letzte erzeugte Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien“ vermieden.
Außerdem enthalten drei Szenarien explizite Vorgaben zur Einhaltung eines maximalen CO2-Ausstoßes, so dass dem energiepolitischen Ziel der Bunderegierung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen Rechnung getragen wird. Ein Szenario berücksichtigt zudem eine Reduktion des Stromverbrauchs mit Blick auf eine angestrebte effiziente Energienutzung.
Anhand der im Szenariorahmen abgebildeten Daten ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber für jedes Szenario den bis zum Jahr 2025 bzw. 2035 notwendigen Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes. Die im genehmigten Szenariorahmen enthaltenen Vorgaben können von den ÜNB nicht angepasst werden.
Dokumente zum Szenriorahmen 2025
NEP/O-NEP 2025
1. Entwürfe
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2025.
Nach der Genehmigung des Szenariorahmens 2025 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 19. Dezember 2014 haben die ÜNB auf dessen Basis die ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2025 erarbeitet.
Am 30. Oktober 2015 veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber die ersten Entwürfe und übergaben sie an die Bundesnetzagentur. Die öffentliche Konsultation zu beiden Entwürfen fand zwischen dem 30. Oktober und dem 13. Dezember 2015 statt.
NEP 2025, 1. Entwurf
Die Ergebnisse der Berechnungen zum ersten Entwurf zeigen, dass sich der Umfang des Netzentwicklungsbedarfs gegenüber dem NEP 2024 nicht grundlegend verändert hat. Wichtige Treiber für weiträumige Leistungstransporte in den sechs Szenarien sind der Ausbau der Windenergieleistung an Land im küstennahen Bereich und auf See sowie der Energieaustausch mit dem Ausland. Mit Blick auf die im NEP ausgewiesenen Maßnahmen zeigt sich, dass die Maßnahmen des Bundesbedarfsplans auch unter geänderten Rahmenbedingungen weiterhin notwendig sind. Neben den im Bundesbedarfsplan enthaltenen Maßnahmen erweisen sich auch die von der BNetzA im NEP 2023 und im NEP 2024 bestätigten Maßnahmen in allen Szenarien als erforderlich. Der kombinierte Einsatz von Gleich- und Wechselstromtechnologie zur sicheren Gewährleistung der Stromübertragung wurde erneut als notwendig nachgewiesen. Außerdem bestätigen sich in den Berechnungen die Nord-Süd-gerichteten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ-Verbindungen).
Der Netzentwicklungsplan 2025 zum Download
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum NEP 2025 finden Sie unter:
O-NEP 2025, 1. Entwurf
Grundlage der Netzplanung im O-NEP ist das sogenannte Start-Offshorenetz. Die Ausbaumaßnahmen des Start-Offshorenetzes haben eine Gesamtlänge von 1.300 km. Die Gesamtlänge des Offshore-Zubaunetzes liegt zwischen 397 km in Szenario A 2025 und 902 km in sowohl Szenario B 2025 als auch C 2025 bis hin zu 3.494 km in Szenario B 2035. Die gesamte Übertragungskapazität des Zubau-Offshorenetzes reicht dabei von zusätzlichen 1,4 GW in Szenario A 2025 über 3,2 GW in Szenario B 2025 und C 2025 bis zu 10,9 GW in Szenario B 2035. Das vorläufig erwartete Gesamtvolumen der Investitionen beträgt in den nächsten zehn Jahren je nach Szenario insgesamt circa 7 Mrd. € bis 10 Mrd. € (inkl. Start-Offshorenetz mit rund 5 Mrd. €).
Ergänzend zur bisherigen clustergenauen Anbindungskonzeption wurde für die Ostsee der Einsatz von Sammelplattformen zur Anbindung mehrerer räumlich beieinanderliegender Cluster untersucht. Neben Kostenvorteilen birgt dieses Konzept auch Chancen Leerkapazitäten weiter zu vermindern und auf zukünftige Entwicklungen noch flexibler reagieren zu können.
Der Offshore-Netzentwicklungsplan zum Download
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2025 finden Sie unter:
NEP/O-NEP 2025
2. Entwürfe
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den zweiten Entwürfen von NEP und O-NEP 2025.
Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB die ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne überarbeitet. Im Rahmen der Konsultation der ersten Entwürfe von NEP und O-NEP 2025 wurden 15.636 Stellungnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber gerichtet, davon 15.575 zum NEP und 61 zum O-NEP. Die zweiten Entwürfe wurden am 29. Februar veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.
Konsultation 2015
Alle Stellungnahmen aus der vergangenen Konsultation 2015 finden Sie unter:
NEP 2025, 2. Entwurf
Neben der Überarbeitung des ersten Entwurfs auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen wurden ebenfalls zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Änderungen im zweiten Entwurf berücksichtigt. Entsprechend der Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind, wurde der Vorrang für Erdkabel für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ-Verbindungen) im Hinblick auf die angegebenen Investitionskosten eingearbeitet, der südliche Netzverknüpfungspunkt der Gleichstromverbindung von Sachsen-Anhalt nach Bayern nach Isar bei Landshut verlegt sowie die damit verbundene AC-Netzverstärkung zwischen Oberbachern und Ottenhofen aufgenommen.
Schwerpunkte der Konsultationsbeiträge zum NEP 2025 waren neben grundsätzlichen Fragen zu in den Szenarien getroffenen Annahmen, die sich auf Erfordernisse der Netzentwicklung bezogen, auch regionale Betroffenheiten. Insbesondere die Entflechtung des Netzknotens Grafenrheinfeld, hier konkret die Maßnahmen P43mod und P44mod, sowie der Verlauf der Gleichstromverbindung von Sachsen-Anhalt nach Bayern waren Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen.
Der Netzentwicklungsplan 2025 zum Download
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum NEP 2025 finden Sie unter:
O-NEP 2025, 2. Entwurf
Bei der Überarbeitung des ersten Entwurfs zum Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 wurden die eingegangenen Konsultationsbeiträge intensiv berücksichtigt. Schwerpunkte der Stellungnahmen waren die Themen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016, die zeitliche Staffelung von Maßnahmen, dezentrale Stromerzeugung, clusterübergreifende Netzanschlüsse, technische Konzepte zur Netzanbindung und die gewählten Netzverknüpfungspunkte.
Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 zum Download
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2025 finden Sie unter:
Bestätigung von
NEP/O-NEP 2025
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat alle im Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 vorgeschlagenen Projekte auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit hin geprüft und die Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Der zweite Entwurf des O-NEP 2025 sowie der Umweltbericht wurden von der BNetzA zur Konsultation gestellt. Die eingereichten Stellungnahmen zu den Prüfungsergebnissen flossen in die Bestätigung des O-NEP 2025 mit ein.
Der am 25. November bestätigte Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 umfasst vier Netzanbindungen in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee für Offshore-Winderzeugung.
Aufgrund eines Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 8. Juli 2016 wurde das Prüf- und Bestätigungsverfahren des Netzentwicklungsplans Strom 2025 für den Netzausbau an Land durch die BNetzA eingestellt.
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.