Freileitungsmonitoring (zu Kapitel 4.1.2)

Im Rahmen der NEP-Berechnung kommt das Freileitungsmonitoring (FLM) mit Starkwind- und Mittelwindzeiträumen für jeweils drei räumliche Zonen in Deutschland entsprechend den Planungsgrundsätzen grundsätzlich zur Anwendung. FLM ist eine Maßnahme zur Optimierung des bestehenden Netzes und kann Netzverstärkung oder- ausbau vermeiden.Dazu werden in den Planungsdatensätzen des NEP für die verschiedenen Stromkreise die entsprechende potenzielle Erhöhung der Übertragungsfähigkeit der Leitung durch FLM hinterlegt. Wie groß dieses Potenzial ist, hängt wesentlich von der ursprünglichen Auslegung der bestehenden Leitungsanlage und deren konstruktiver Ausführung ab. Ferner ist aus der netzdynamischen Analyse heraus eine maximale Grenze von 3.600 Ampere (A) für den stationären Strom eines Stromkreises angenommen worden. Dies stellt ebenfalls eine Grenze für eine weitere Erhöhung der Strombelastbarkeit von Leitungsanlagen dar. Vor diesem Hintergrund haben die Übertragungsnetzbetreiber alle Stromkreise auf eine Anwendbarkeit eines FLM analysiert. Daraus ergeben sich folgende Kategorien:

  1. Stromkreise, die mit einem mit FLM ermittelten höheren Stromwert in den Datensätzen hinterlegt sind. Durch die Anwendung von FLM kann eine entsprechende zusätzliche Übertragungsleistung erreicht werden.
  2. Stromkreise, die bezüglich FLM kein Potenzial mehr aufweisen, da bereits die Stabilitätsgrenze von 3.600 A greift.
  3. Stromkreise, die mit einem Engpass außerhalb der Freileitung in Serie geschaltet sind, der den maximalen Strom auf einen niedrigeren Wert begrenzt. Dies trifft auf Kraftwerksableitungen, Stichanbindungen von Transformatoren bzw. Begrenzungen durch Schaltelemente, Teilverkabelungsstrecken im Stromkreis oder ähnliche Fälle zu. Durch die Anwendung von FLM kann keine zusätzliche Übertragungsleistung erreicht werden.
  4. Stromkreise, die aus anderen technischen Gründen wie insbesondere bestehender Mast- und Fundamentkonstruktionen eine niedrigere maximale Strombegrenzung aufweisen. Dies sind Sonderfälle.

Leitungsanlagen der Kategorien 1 bis 3 wurden nach Lage des Datensatzes bezüglich ihres FLM-Potenzials beurteilt und entsprechend geprüft. Für Leitungen der Kategorie 4 ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.