13.02.2019 - 14:36 | Annette A. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum NEP 2030 (2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir Bürger aus Meerbusch-Osterath sind vor 5 Jahren erleichtert gewesen, als uns mitgeteilt wurde, dass wir aufgrund der zu engen Wohnbebauung als Standort für den größten und einzigen Doppelkonverter w.w. ausgeschieden sind.

Während dieser Zeit wunderten wir uns zwar sehr, dass unser Umspannwerk um das Achtfache vergrößert wurde, was dem Landschaftsbild unseres Naherholungsgebietes nicht gerade förderlich ist, haben uns jedoch mit dem Beschluss, dass uns der Konverter wenigstens erspart bleibt, getröstet.

Es kann nicht sein, dass aber genau diese uns zugemutete Verschandelung unseres Wohnraumes, den im Übrigen 56.000 zum größtenteils spitzensteuersatzzahlende überaus fleißige Anwohner ihr Zuhause nennen, als Grund dafür dienen soll, zusätzlich ein noch unerprobtes Monstrum von Stromumwandler mit einer Fläche von 14 Fußballfeldern und einer Höhe von 18 Metern, direkt daneben zu setzen.

Die von der Fa. Amprion bereits gekaufte Baufläche in Kaarst, eine als 1%ig markierte Kiesfläche der Region, schied als Niederlassung deshalb aus, weil sich der Regionalrat am 12. Juli im LEP- Beschlussverfahren in Düsseldorf weigerte diesen als Baufläche für den Konverter umzuwidmen.

Ich fordere Sie hiermit eindringlich auf, den Konverter entweder in die Braunkohleabbauflächen von Garzweiler/eschweiler zu setzen, oder ihn wie geplant mit einer von der BNA bewirkten Zielabweichung in die als Kiesabbaufläche nach Kaarst zu erbauen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung wäre dort 800m und nur ein paar wenige Bauern wären betroffen, und nicht 400m wovon mindestens 20.000 Einwohner aus Meerbusch-Osterath direkt betroffen wären.

Langzeitschäden wie Leukämie, speziell bei Kindern, die durch die erhöhte Strahlungsexposition begünstigt wird, können selbst die Experten nicht ausschließen, sondern bestätigen diese mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit um 30%,
und deshalb darf er nicht in ein Ballungszentrum wie unser Meerbusch Platz finden. In welcher Form wollen Sie für solche Entschädigungen aufkommen?

Mit freundlichen Grüßen,

Annette A.

Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den ersten Entwurf des NEP 2030 (2019).

Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich [bitte angeben: einverstanden!!!