05/20/2014 - 21:20 | Michael B. | NEP
Dass die Bundesrepublick Deutschland Vorreiter für den atomaren Ausstieg sein sollte, ist unstrittig. Dass dezentrale Stromversorgung ein möglicher Zukunftsweg ist, klingt plausibel. Gleichwohl bedarf es einer Energiegrundlastversorgung, die vermutlich nur durch Kraftwerke größerer Bauweise erfolgen kann. Doch das vorgelegte Tempo der Bundesrepublik Deutschland bei Energiefragen scheint mit heißer Nadel gestrickt.
Aus Sicht der politischen Gemeinde Burgheim würde eine Trassenführung nach derzeitiger Planung quasi das Aus der Fortentwicklung bedeuten: Bauplanerisch, ökologisch, touristisch, gewerblich, schließlich gesellschaftlich. Gesundheitliche ungeklärte Aspekte kommen hinzu. Deshalb kann ich die aktuell geplante Trassierung nicht für gut heißen.
Zudem sind zu viele Fragen offen: Braucht man die Trasse wirklich? Bleibt es bei der HGÜ oder kommt gar eine Hybridfreileitung auf uns zu? Welcher Wissenschaftler, Sachverständige spricht die Wahrheit? Kann man einer Behörde wie der Bundesnetzagentur noch trauen? Woher stammen die Expertisen, derer sich die Agentur bedient? Stammen diese fachlichen Empfehlungen ausschließlich von Übertragungsnetzbetreibern, die als Fachberater gegenüber der Netzagentur auftreten? Kann man der politischen Entscheidungslage vertrauen? Wurden die gesetzlichen Grundlagen für den NEP 2014 ähnlich durchgewunken wie 2012 die Novellierung des Melderechts? Zur Erinnerung: http://www.spiegel.de/.../meldegesetz-wo-der-bundestag....
Deshalb habe ich Zweifel am Zustandekommen der rechtlichen Vorschriften wie EnWG, NABEG und BBPlG. Ich befürchte, die Legislative könnte hier schlichtweg erneut die Brisanz der Gesetze unterschätzt haben.
Unzählige Fragen, auf die es entweder keine, unglaubwürdige oder geschönte Antworten gibt, geben könnte. Zumindest besteht die Sorge dazu. Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen den NEP 2014 ein.
Aus Sicht der politischen Gemeinde Burgheim würde eine Trassenführung nach derzeitiger Planung quasi das Aus der Fortentwicklung bedeuten: Bauplanerisch, ökologisch, touristisch, gewerblich, schließlich gesellschaftlich. Gesundheitliche ungeklärte Aspekte kommen hinzu. Deshalb kann ich die aktuell geplante Trassierung nicht für gut heißen.
Zudem sind zu viele Fragen offen: Braucht man die Trasse wirklich? Bleibt es bei der HGÜ oder kommt gar eine Hybridfreileitung auf uns zu? Welcher Wissenschaftler, Sachverständige spricht die Wahrheit? Kann man einer Behörde wie der Bundesnetzagentur noch trauen? Woher stammen die Expertisen, derer sich die Agentur bedient? Stammen diese fachlichen Empfehlungen ausschließlich von Übertragungsnetzbetreibern, die als Fachberater gegenüber der Netzagentur auftreten? Kann man der politischen Entscheidungslage vertrauen? Wurden die gesetzlichen Grundlagen für den NEP 2014 ähnlich durchgewunken wie 2012 die Novellierung des Melderechts? Zur Erinnerung: http://www.spiegel.de/.../meldegesetz-wo-der-bundestag....
Deshalb habe ich Zweifel am Zustandekommen der rechtlichen Vorschriften wie EnWG, NABEG und BBPlG. Ich befürchte, die Legislative könnte hier schlichtweg erneut die Brisanz der Gesetze unterschätzt haben.
Unzählige Fragen, auf die es entweder keine, unglaubwürdige oder geschönte Antworten gibt, geben könnte. Zumindest besteht die Sorge dazu. Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen den NEP 2014 ein.