Der Umfang der einzelnen Maßnahmen bzw. die Größe der einzelnen Schritte zur Umsetzung des Ausbaubedarfs des Offshorenetzes richtet sich nach den technischen Konzepten und Planungsgrundsätzen, die der jeweils anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber verfolgt. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist, ob die Übertragung in AC- oder DC-Technologie erfolgt. Daraus ergeben sich jeweils andere Maßnahmenumfänge und Umsetzungsschritte.