08/15/2012 - 09:40 | Siegbert B. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich gebe mit den nachstehenden Ausführungen eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan (NEP) ab.
Leider ist eine grundstücksscharfe Planung nicht gegeben, um festzustellen, ob ich als Grundstückseigentümer direkt betroffen bin. Meine Ausführungen beschränken sich deshalb auf abgezeichnete Korridore und allgemeine Aussagen.
Insbesondere könnte der AC-Trassenneubau P44, der in sämtlichen Szenarios A2022, B2022, B2032 und C2022 enthalten ist, uns tangieren.
Die Maßnahmen lassen erkennen, dass höchstwahrscheinlich eine hohe Inanspruchnahme von Flächen für die Masten, Trassen mit Überspannung und naturschutz-rechtlichem Ausgleich gegeben ist.
Die Energiewende ist für sich eine ökologische Maßnahme. Für diesen Vorteil der Natur kann es keine weiteren naturschutz-rechtlichen Ausgleichsflächen geben. Verknappungen von Flächen durch natruschutz-rechtliche Ausgleichsflächen verteuern für mich den Produktionsfaktor Boden.
Soweit Flächen von mir tatsächlich benötigt werden, gebe ich zu bedenken, dass ich mit den derzeitigen bekannten Entschädigungsregelungen und -sätzen nicht einverstanden sein werde. Die bisherigen Regelungen orientieren sich lediglich am Prinzip des Aufopferungsgrundsatzes und nicht an marktwirtschaftlichen Bedingungen. Zudem decken sie die tatsächlichen Erschwernisse und auch die Langzeitschäden durch den Bau der Trassen bei weitem nicht ab.
Angesichts der Rendite von gewinnorientierten Netzbetreiber-Konzernen und pauschalen Entschädigungen der Kommunen, fordern wir eine Gleichberechtigung der Privatnützigkeit und Verwertung des Eigentums. Dies sollte in einer angemessenen Entschädigung zum Ausdruck kommen.
Eine Veröffentlichung meiner Stellungnahme stimme ich zu.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Siegbert B.