08/15/2012 - 09:56 | Jürgen R. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 07. Juli 2009, in welchem wir Widerspruch gegen das obige Projekt eingelegt haben.
Das beantragte Vorhaben lässt keinerlei Ansatz für die gesetzlich erforderliche Gesundheitsvorsorge durch Netzbetreiber und Gesetzgeber erkennen. Die durch die bereits bestehende 220kV-Freilandleitung gegebene Belastung wird durch die errechnete Vervierfachung der elektro-magnetischen Strahlung unzumutbar erhöht.
In Quickborn sind Alternativen zum beantragten Ausbau der Bestandstrasse vorhanden und zwar in Form einer Teilerdverkabelung und weiter entfernt verlaufenden Freileitungstrassen. Daher fordern wir eine Erdverkabelung, damit auch der hiesige Wohnwert nicht unzumutbar reduziert wird.
Mit freundlichem Gruß
Monika und Jürgen R.
wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 07. Juli 2009, in welchem wir Widerspruch gegen das obige Projekt eingelegt haben.
Das beantragte Vorhaben lässt keinerlei Ansatz für die gesetzlich erforderliche Gesundheitsvorsorge durch Netzbetreiber und Gesetzgeber erkennen. Die durch die bereits bestehende 220kV-Freilandleitung gegebene Belastung wird durch die errechnete Vervierfachung der elektro-magnetischen Strahlung unzumutbar erhöht.
In Quickborn sind Alternativen zum beantragten Ausbau der Bestandstrasse vorhanden und zwar in Form einer Teilerdverkabelung und weiter entfernt verlaufenden Freileitungstrassen. Daher fordern wir eine Erdverkabelung, damit auch der hiesige Wohnwert nicht unzumutbar reduziert wird.
Mit freundlichem Gruß
Monika und Jürgen R.