07/09/2012 - 01:42 | Matthias K. | NEP

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch ein gegen jede neue Hochspannungsleitung die näher als
400 Meter an Wohngebäude herangebaut wird. Dieser Einspruch gilt generell aber natürlich besonders auch für meinen Wohnbereich und für Wechselspannungsleitungen
genauso wie für HGÜ Leitungen.
Begründung siehe beigefügtes PDF Dokument
MfG
Matthias K.

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Netz_Einspruch_Matthias_K__.pdf [ PDF | 28.65 KB ]