07/10/2012 - 23:59 | Christian F. | NEP
Verursachergerecht sollten diejenigen die auf Versorgung durch EEG-Strom Wert legen und/oder entsprechende Anlagen betreiben die Kosten des dafür erforderlichen Netzausbaus tragen. Eine entsprechende Abfrage könnte durch den jeweiligen Energieversorger im Rahmen des Abschlusses des Stromliefervertrags erfolgen. Insofern durch zusätzliche Leitungen naheliegende Immobilienwerte etc. entsprechend geschädigt werden - wovon erstmal auszugehen ist - sind diese Schäden ebenfalls den Verursachern anzulasten.