04/11/2013 - 14:23 | RWE AG | NEP
Betreff: Konsultation Netzentwicklungsplan Strom 2013 - Stellungnahme der RWE AG im Namen der Konzerngesellschaften
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken für die Möglichkeit, uns zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2013 äußern zu können. Seitens der RWE AG nehmen wir im Namen der Konzerngesellschaften wie folgt Stellung:
1. RWE begrüßt das im EnWG festgelegte, transparente Verfahren zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs. Ferner begrüßt RWE, dass dem Netzausbau eine Vorrangstellung im Rahmen der Energiewende eingeräumt wird. Netzausbau ist die kostengünstigste Flexibilitätsoption zur energiewirtschaftlichen Integration volatiler erneuerbarer Einspeisung und dient darüber hinaus der Erhaltung des Strom-Binnenmarktes und der Versorgungssicherheit.
2. Der derzeit durch das EnWG (§12b EnWG) vorgegebene jährliche Turnus für die Erstellung des Netzentwicklungsplans sollte zugunsten eines zweijährigen Erstellungsturnus geändert werden. Da sich einige Prozessschritte von zwei aufeinander folgenden Verfahren zeitlich überschneiden, ist es kaum möglich, alle zwischenzeitlich aus einem Netzentwicklungsplanverfahren gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in das nachfolgende Verfahren einfließen zu lassen. Damit entsteht indirekt eine dauernde Vorbehaltlichkeit des NEP. Da auch für den TYNDP der ENTSO-E ein zweijähriger Turnus als ausreichend erachtet wird und Wechselwirkungen mit dem NEP bestehen, wäre auch aus diesem Blickwinkel eine entsprechende Taktung sinnvoll. Zudem haben wir Sorge, dass die hohe Taktung zu "Übermüdung" bei einigen Stakeholdern und zu einem erlahmenden Interesse führen könnte. Das wiederum könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt negativ auf die Akzeptanz der Ergebnisse auswirken. Des Weiteren bindet das Verfahren doch einige Ressourcen.
Die RWE AG stimmt der Veröffentlichung der Stellungnahme zu.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Andreas Brabeck
Leiter Politik Netze/Vertrieb/Gas
RWE Aktiengesellschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken für die Möglichkeit, uns zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2013 äußern zu können. Seitens der RWE AG nehmen wir im Namen der Konzerngesellschaften wie folgt Stellung:
1. RWE begrüßt das im EnWG festgelegte, transparente Verfahren zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs. Ferner begrüßt RWE, dass dem Netzausbau eine Vorrangstellung im Rahmen der Energiewende eingeräumt wird. Netzausbau ist die kostengünstigste Flexibilitätsoption zur energiewirtschaftlichen Integration volatiler erneuerbarer Einspeisung und dient darüber hinaus der Erhaltung des Strom-Binnenmarktes und der Versorgungssicherheit.
2. Der derzeit durch das EnWG (§12b EnWG) vorgegebene jährliche Turnus für die Erstellung des Netzentwicklungsplans sollte zugunsten eines zweijährigen Erstellungsturnus geändert werden. Da sich einige Prozessschritte von zwei aufeinander folgenden Verfahren zeitlich überschneiden, ist es kaum möglich, alle zwischenzeitlich aus einem Netzentwicklungsplanverfahren gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in das nachfolgende Verfahren einfließen zu lassen. Damit entsteht indirekt eine dauernde Vorbehaltlichkeit des NEP. Da auch für den TYNDP der ENTSO-E ein zweijähriger Turnus als ausreichend erachtet wird und Wechselwirkungen mit dem NEP bestehen, wäre auch aus diesem Blickwinkel eine entsprechende Taktung sinnvoll. Zudem haben wir Sorge, dass die hohe Taktung zu "Übermüdung" bei einigen Stakeholdern und zu einem erlahmenden Interesse führen könnte. Das wiederum könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt negativ auf die Akzeptanz der Ergebnisse auswirken. Des Weiteren bindet das Verfahren doch einige Ressourcen.
Die RWE AG stimmt der Veröffentlichung der Stellungnahme zu.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Andreas Brabeck
Leiter Politik Netze/Vertrieb/Gas
RWE Aktiengesellschaft