04/12/2013 - 08:31 | Tim B. | NEP
Betrifft: Hamburg/Nord - Dollern - Kapazitätserhöhung auf 380.000 Volt
Hinterfragen der Notwendigkeit, des eigentlichen Bedarfs für die Kapazitätserhöhung:
- auch, wenn die Maßnahme zum sog. "Startnetz" gehört, ist der Bedarf für die Kapazitätserhöhung durch den Netzbetreiber TenneT nicht nachvollziehbar nachgewiesen.
- alle Daten, die dem NEP 2013 zugrunde liegen, stammen aus der Zeit vor der Energiewende
- Aufgrund voraussehbarer Änderungen des EEG-Gesetzes wird es sicher bis zum Jahr 2022 zu einer noch weiteren Reduzierung der Einspeisemenge bzw. zu Änderungen im tatsächlichen Bedarf kommen. Ausbaumaßnahmen, die den tatsächlichen Bedarf nicht berücksichtigen, die aber Menschen belastende bzw. deren Gesundheit gefährdenden können, müssen als voreilig und unsachgemäß bezeichnet und solange zurückgestellt werden, bis tatsächliche Bedarfsberechnungen bekannt sind.
- zusätzlich muß ich darauf hinweisen, dass der geplante Ausbau in großer Nähe zu Anwohnern und zu einem Schulzentrum stattfinden soll. In dieses Schulzentrum werden Grundschulkinder einziehen.
- ich weise Sie darauf hin, dass eine Dauerbelastung mit elektromagnetischer Strahlung, besonders bei der hier errechneten Vervierfachung, gesundheitliche Risiken nach Stand der Wissenschaft birgt besonders bei den hier vorliegenden zu geringen Abständen.
- es werden mögliche neue Trassenverläufe, die Anwohner, Schüler und Lehrer entlasten nicht einmal ernsthaft in Erwägung gezogen, geschweige denn, dass es Untersuchungen zu weniger schädlichen Lösungen seitens der Verantwortlichen gibt.
Bei allem Respekt kann ich das nicht nachvollziehen und empfinde dieses Verhalten als menschenverachtend und in keiner Weise tollerierbar.
Hinterfragen der Notwendigkeit, des eigentlichen Bedarfs für die Kapazitätserhöhung:
- auch, wenn die Maßnahme zum sog. "Startnetz" gehört, ist der Bedarf für die Kapazitätserhöhung durch den Netzbetreiber TenneT nicht nachvollziehbar nachgewiesen.
- alle Daten, die dem NEP 2013 zugrunde liegen, stammen aus der Zeit vor der Energiewende
- Aufgrund voraussehbarer Änderungen des EEG-Gesetzes wird es sicher bis zum Jahr 2022 zu einer noch weiteren Reduzierung der Einspeisemenge bzw. zu Änderungen im tatsächlichen Bedarf kommen. Ausbaumaßnahmen, die den tatsächlichen Bedarf nicht berücksichtigen, die aber Menschen belastende bzw. deren Gesundheit gefährdenden können, müssen als voreilig und unsachgemäß bezeichnet und solange zurückgestellt werden, bis tatsächliche Bedarfsberechnungen bekannt sind.
- zusätzlich muß ich darauf hinweisen, dass der geplante Ausbau in großer Nähe zu Anwohnern und zu einem Schulzentrum stattfinden soll. In dieses Schulzentrum werden Grundschulkinder einziehen.
- ich weise Sie darauf hin, dass eine Dauerbelastung mit elektromagnetischer Strahlung, besonders bei der hier errechneten Vervierfachung, gesundheitliche Risiken nach Stand der Wissenschaft birgt besonders bei den hier vorliegenden zu geringen Abständen.
- es werden mögliche neue Trassenverläufe, die Anwohner, Schüler und Lehrer entlasten nicht einmal ernsthaft in Erwägung gezogen, geschweige denn, dass es Untersuchungen zu weniger schädlichen Lösungen seitens der Verantwortlichen gibt.
Bei allem Respekt kann ich das nicht nachvollziehen und empfinde dieses Verhalten als menschenverachtend und in keiner Weise tollerierbar.