04/14/2013 - 20:00 | Michaela G. | NEP
Betreff: Stellungnahme/Einwendung zum NEP 2013
Netzentwicklungsplan 2013 - hier: Hamburg/Nord-Dollern - 380kV - Zusätzliche Belastung durch Bestandstrassenausbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne den NEP 2013 aus grundsätzlichen Erwägungen und das darin enthaltene obige Projekt, in der im Planfeststellungsverfahren beantragen Form, ab und begründe dies wie folgt:
1. Das beantragte Vorhaben keinerlei Ansatz für die grundgesetzlich erforderliche Gesundheitsvorsorge durch Netzbetreiber und des Gesetzgeber erkennen lässt. Ein erhöhtes Leukämie-Risiko für Kinder bei andauernder elektro-magnetischer Strahlung ist wissenschaftlich ausreichend erforscht. Ebenso besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Menschen mit Herzschrittmachern.
2. Die gesetzlichen Mindestabstände werden weit unterschritten (Ausbau der Bestandstrasse wurde beantragt). In Quickborn betragen die Abstände zu einem Schulzentrum ca. 90 m und zu reiner Wohnbebauung lediglich ca. 20 m. Schulkinder und Anwohner werden in ungesetzlicher Weise und steigend gefährdet.
3. Die bereits durch die bestehende 220kV-Freilandleitung gegebene Gesundheitsbelastung wird durch eine errechnete Vervierfachung der elektro-magnetischen Strahlung weiter und gegen bestehende Gesetze unzumutbar erhöht.
4. Der in Deutschlang gültige Grenzwert von 100 Mikrotesla entsprecht nicht dem Stand der Technik und liegt bis zu 500-fach über Grenzwerten in anderen EU-Ländern. Somit ist ein Bezug zu den derzeit gültigen Grenzwerten zwar juristisch zulässig, jedoch erfüllt dieser Bezug eindeutig die Kriterien der Gesundheitsvorsorge nicht, da gesundheitliche Grenzbelastung bereits ab einem Wert von 0,3 Mikrotesla beginnt.
5. Speziell in Quickborn sind zur Entlastung der Betroffenen Alternativen zum beantragten Ausbau der Bestandstrasse sehr wohl vorhanden und zwar in Form einer Teilerdverkabelung und weiter entfernt verlaufenden Freileitungstrassen.
6. Der Bedarf für den beantragten Ausbau (Kapazitätserhöhung auf Bestandstrasse) ist durch keinerlei nachvollziehbare Bedarfsberechnung nachgewiesen.
7. Durch den beantragten Ausbau wären allen Vorgaben zu gesetzlichen Mindestabständen unterschritten. Insbesondere fehlen in Schleswig-Holstein Vorgaben zu Mindestabständen, die nicht in Bundesgesetzen verankert sind. Da andere Bundesländer Vorgaben zu Mindestabständen machen, entstünde zweifelsfrei eine ungleiche, damit ungesetzliche Behandlung von Menschen in unterschiedlichen Bundesländern.
8. Die Werte zahlreicher Immobilien in einem reinem Wohngebiet, an dem die auszubauende Bestandstrasse bereits heute in ungesetzlich dichtem Abstand entlang führt, würden in erheblicher Weise negativ beeinträchtigt.
Berücksichtigen Sie bitte die weiter entfernt verlaufende Trassenvarianten, die die erkennbaren Gesundheitsrisiken vermeiden (Quickborn-Hasloh-Variante und Quickborn-hilft-sich-selbst-Variante).
Entscheiden Sie sich für die Menschen und mit den Menschen.
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.
Mit freundliche Grüß
Michaela G.
Netzentwicklungsplan 2013 - hier: Hamburg/Nord-Dollern - 380kV - Zusätzliche Belastung durch Bestandstrassenausbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lehne den NEP 2013 aus grundsätzlichen Erwägungen und das darin enthaltene obige Projekt, in der im Planfeststellungsverfahren beantragen Form, ab und begründe dies wie folgt:
1. Das beantragte Vorhaben keinerlei Ansatz für die grundgesetzlich erforderliche Gesundheitsvorsorge durch Netzbetreiber und des Gesetzgeber erkennen lässt. Ein erhöhtes Leukämie-Risiko für Kinder bei andauernder elektro-magnetischer Strahlung ist wissenschaftlich ausreichend erforscht. Ebenso besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Menschen mit Herzschrittmachern.
2. Die gesetzlichen Mindestabstände werden weit unterschritten (Ausbau der Bestandstrasse wurde beantragt). In Quickborn betragen die Abstände zu einem Schulzentrum ca. 90 m und zu reiner Wohnbebauung lediglich ca. 20 m. Schulkinder und Anwohner werden in ungesetzlicher Weise und steigend gefährdet.
3. Die bereits durch die bestehende 220kV-Freilandleitung gegebene Gesundheitsbelastung wird durch eine errechnete Vervierfachung der elektro-magnetischen Strahlung weiter und gegen bestehende Gesetze unzumutbar erhöht.
4. Der in Deutschlang gültige Grenzwert von 100 Mikrotesla entsprecht nicht dem Stand der Technik und liegt bis zu 500-fach über Grenzwerten in anderen EU-Ländern. Somit ist ein Bezug zu den derzeit gültigen Grenzwerten zwar juristisch zulässig, jedoch erfüllt dieser Bezug eindeutig die Kriterien der Gesundheitsvorsorge nicht, da gesundheitliche Grenzbelastung bereits ab einem Wert von 0,3 Mikrotesla beginnt.
5. Speziell in Quickborn sind zur Entlastung der Betroffenen Alternativen zum beantragten Ausbau der Bestandstrasse sehr wohl vorhanden und zwar in Form einer Teilerdverkabelung und weiter entfernt verlaufenden Freileitungstrassen.
6. Der Bedarf für den beantragten Ausbau (Kapazitätserhöhung auf Bestandstrasse) ist durch keinerlei nachvollziehbare Bedarfsberechnung nachgewiesen.
7. Durch den beantragten Ausbau wären allen Vorgaben zu gesetzlichen Mindestabständen unterschritten. Insbesondere fehlen in Schleswig-Holstein Vorgaben zu Mindestabständen, die nicht in Bundesgesetzen verankert sind. Da andere Bundesländer Vorgaben zu Mindestabständen machen, entstünde zweifelsfrei eine ungleiche, damit ungesetzliche Behandlung von Menschen in unterschiedlichen Bundesländern.
8. Die Werte zahlreicher Immobilien in einem reinem Wohngebiet, an dem die auszubauende Bestandstrasse bereits heute in ungesetzlich dichtem Abstand entlang führt, würden in erheblicher Weise negativ beeinträchtigt.
Berücksichtigen Sie bitte die weiter entfernt verlaufende Trassenvarianten, die die erkennbaren Gesundheitsrisiken vermeiden (Quickborn-Hasloh-Variante und Quickborn-hilft-sich-selbst-Variante).
Entscheiden Sie sich für die Menschen und mit den Menschen.
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.
Mit freundliche Grüß
Michaela G.