05/27/2014 - 19:10 | Luftsportvereinigung Wolfhagen e.V. | NEP
Betreff: Stellungnahme Netzentwicklungsplan Strom NEP Suedlink Flugplatz Graner Berg Wolfhagen
NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM
Postfach 10 05 72
10565 Berlin
Deutschland
oder konsultation@netzentwicklungsplan.de
ABSENDER:
Altmann, Thomas
1. Vorsitzender
Luftsportvereinigung Wolfhagen e.V.
Verein zur Förderung und Pflege des Luftsportes
Postfach 1144
D-34458 Wolfhagen
http://www.edgw.de [1]
STELLUNGNAHME ZUM
X NEP 2014
O-NEP 2014
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG MEINER STELLUNGNAHME BIN ICH
x einverstanden
nicht einverstanden
Sehr sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein Flugverein, der seit den 50'er in Wolfhagen (Landkreis
Kassel) den Landeplatz "Graner Berg" betreibt, ICAO Kennung EDGW.
Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, da wir unmittelbar von der
Stromtrasse Tennet Suedlink betroffen sein werden.
Wie sie sicherlich Wissen gibt es in der Umgebung von Flugplätzen
Flächen, welche nicht durch Hindernisse durchstoßen werden dürfen.
Der von der Tennet veröffentlichte Trassenkorridor überschneidet sich in
unserem Fall mit dem in der Umgebung von Flugplätzen freizuhaltenden
Lichttraumprofil.
SIEHE HIERZU KAP. 5. HINDERNISBEGRENZUNG DER:
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
61. JAHRGANG LANGEN, 2. MAI 2013 NfL I 92 / 13
VERFASST VOM:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den
Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb
Diese Überschneidung stellt sich im Osten unseres Flugplatzes /
Landeplatzes dar, in dem Bereich wo der von Tennet veröffentlichte
Trassenkorridor den Istha-Berg westlich umläuft.
Aus diesem Grunde wenden wir uns mit dieser Stellungnahme an Sie und
möchten Sie bitten die für uns zuständige Luftfahrtbehörde RP Kassel zu
diesem Thema frühzeitig zu konsultieren.
Aus einem weiteren Grunde ist in unseren Augen die Zustimmung der
Luftfahrtbehörde sehr wahrscheinlich notwendig. (siehe hierzu auch § 14
& § 15 Luftverkehrsgesetz)
Die Masten der Suedlink Trasse werden, laut Information von Tennet
selbst, plus minus 65 Meter hoch sein.
Da der ausgewiesene Trassenbereich westlich des Istha-Berges eine starke
Hanglage ausweist ist davon auszugehen, dass die Gesamthöhe die im
Gesetzestext definierte Gesamthöhe von 100 Metern innerhalb eines Radius
von 1,6 km sehr wahrscheinlich übertreffen wird.
Somit würde die Freileitung der geplanten Trasse gemäß § 15
Luftverkehrsgesetz als Luftfahrthindernis gelten und der Zustimmung der
Luftfahrtbehörde bedürfen.
Auf den bestehenden Interessenkonflikt haben wir Tennet schon am
31.03.2014 hingewiesen, erst nach 2maliger Nachfrage erhielten wir eine
Antwort, siehe unten.
Da das Antwortschreiben seitens Tennet zwar zusichert, dass alle
Vorschläge, Anregungen dokumentiert und an die Bundesnetzagentur
übergeben werden, man aber keine Referenznummer zu der erfolgten Eingabe
erhält, möchten wir auf diesem Wege sicherstellen, dass unser Anliegen
Berücksichtigung findet.
_WIR GEHEN DAVON AUS, DASS SIE UNS DEN ERHALT DIESES SCHREIBENS
BESTÄTIGEN._
_MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN _
_ _
Thomas Altmann und die Luftsportvereinigung LSV Wolfhagen e.V.
--
Luftsportvereinigung Wolfhagen e.V.
Verein zur Förderung und Pflege des Luftsportes
Postfach 1144
D-34458 Wolfhagen
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Deutschland
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Altmann, Thomas
1. Vorsitzender
Luftsportvereinigung Wolfhagen e.V.
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STELLUNGNAHME ZUM
X NEP 2014
O-NEP 2014
MIT DER VERÖFFENTLICHUNG MEINER STELLUNGNAHME BIN ICH
x einverstanden
nicht einverstanden
Sehr sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein Flugverein, der seit den 50'er in Wolfhagen (Landkreis
Kassel) den Landeplatz "Graner Berg" betreibt, ICAO Kennung EDGW.
Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, da wir unmittelbar von der
Stromtrasse Tennet Suedlink betroffen sein werden.
Wie sie sicherlich Wissen gibt es in der Umgebung von Flugplätzen
Flächen, welche nicht durch Hindernisse durchstoßen werden dürfen.
Der von der Tennet veröffentlichte Trassenkorridor überschneidet sich in
unserem Fall mit dem in der Umgebung von Flugplätzen freizuhaltenden
Lichttraumprofil.
SIEHE HIERZU KAP. 5. HINDERNISBEGRENZUNG DER:
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
61. JAHRGANG LANGEN, 2. MAI 2013 NfL I 92 / 13
VERFASST VOM:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den
Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb
Diese Überschneidung stellt sich im Osten unseres Flugplatzes /
Landeplatzes dar, in dem Bereich wo der von Tennet veröffentlichte
Trassenkorridor den Istha-Berg westlich umläuft.
Aus diesem Grunde wenden wir uns mit dieser Stellungnahme an Sie und
möchten Sie bitten die für uns zuständige Luftfahrtbehörde RP Kassel zu
diesem Thema frühzeitig zu konsultieren.
Aus einem weiteren Grunde ist in unseren Augen die Zustimmung der
Luftfahrtbehörde sehr wahrscheinlich notwendig. (siehe hierzu auch § 14
& § 15 Luftverkehrsgesetz)
Die Masten der Suedlink Trasse werden, laut Information von Tennet
selbst, plus minus 65 Meter hoch sein.
Da der ausgewiesene Trassenbereich westlich des Istha-Berges eine starke
Hanglage ausweist ist davon auszugehen, dass die Gesamthöhe die im
Gesetzestext definierte Gesamthöhe von 100 Metern innerhalb eines Radius
von 1,6 km sehr wahrscheinlich übertreffen wird.
Somit würde die Freileitung der geplanten Trasse gemäß § 15
Luftverkehrsgesetz als Luftfahrthindernis gelten und der Zustimmung der
Luftfahrtbehörde bedürfen.
Auf den bestehenden Interessenkonflikt haben wir Tennet schon am
31.03.2014 hingewiesen, erst nach 2maliger Nachfrage erhielten wir eine
Antwort, siehe unten.
Da das Antwortschreiben seitens Tennet zwar zusichert, dass alle
Vorschläge, Anregungen dokumentiert und an die Bundesnetzagentur
übergeben werden, man aber keine Referenznummer zu der erfolgten Eingabe
erhält, möchten wir auf diesem Wege sicherstellen, dass unser Anliegen
Berücksichtigung findet.
_WIR GEHEN DAVON AUS, DASS SIE UNS DEN ERHALT DIESES SCHREIBENS
BESTÄTIGEN._
_MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN _
_ _
Thomas Altmann und die Luftsportvereinigung LSV Wolfhagen e.V.
--
Luftsportvereinigung Wolfhagen e.V.
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