05/27/2014 - 21:29 | Martin L. | NEP
Die gesamte Stromtrasse ist ungesetzlich, da Grundlage für die Beschlussfassung des Gesetzgebers war, dass die Trasse zur Durchleitung von regenerativem Strom aus den neuen Bundesländern in den Süden Deutschlands benötigt wird. Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Natur und die Lebensbedingungen der Menschen in den betroffenen Gebieten bestand deshalb in der unmittelbaren ökologischen Stromerzeugung. Nunmehr soll die Trasse zum Transport von Stromerzeugung aus Braunkohle dienen. Diese nachträgliche Auswechslung des Grundes stellt den Trassenausbau außerhalb des Gesetzes.
Weiterhin wurden im und vor dem Beschlussverfahren die Notwendigkeiten nicht ausreichend geprüft. Es wurde eine Ertüchtigung des vorhandenen Stromnetzes nicht kalkuliert, und es wurde gänzlich außer Acht gelassen, dass durch das Abschalten von Atomkraftwerken wiederum Leitungskapazitäten frei werden.
Die Trasse ist daher sowohl gesetzwidrig als auch technisch nicht notwendig.
Weiterhin wurden im und vor dem Beschlussverfahren die Notwendigkeiten nicht ausreichend geprüft. Es wurde eine Ertüchtigung des vorhandenen Stromnetzes nicht kalkuliert, und es wurde gänzlich außer Acht gelassen, dass durch das Abschalten von Atomkraftwerken wiederum Leitungskapazitäten frei werden.
Die Trasse ist daher sowohl gesetzwidrig als auch technisch nicht notwendig.