05/11/2014 - 19:30 | Rita E. | NEP
Betreff: Einwand zur Maßnahme D9 und D10a/b Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Bad Lauchstädt und Meitingen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als direkt betroffener Anwohner möchte ich zur Maßnahme D9 und D10a/b Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Bad Lauchstädt - Meitingen bzw. Meitingen - Güstrow Stellung nehmen. Ich lehne den Neubau dieser Trasse aus folgenden Gründen ab:
1. Die Notwendigkeit der Maßnahme ist bisher nur von denjenigen bestätigt worden, die unmittelbar davon profitieren. Unabhängige Energieexperten bezweifeln glaubhaft den Sinn und die Notwendigkeit der
angesprochenen Trasse.
2. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der HGÜ-Verbindung ist bisher in keiner aussagekräftigen wissenschaftlichen Langzeitstudie bestätigt worden. Es sind keine gesetzlichen Mindestabstände in Bayern zu
Wohnbauten vorgesehen und die Trasse soll in Marxheim nur ca. 200 Meter an Kindergarten, Grundschule bzw. direkt an Wohnbauten vorbeigeführt werden.
3. Der Ausbau der regenerativen, dezentralen Energiewirtschaft wird behindert und zum Erliegen gebracht. Die Grundidee der Energiewende wird somit zerstört.
4. Es ist offensichtlich, dass hauptsachlich klimaschädlicher Braunkohlestrom über diese Leitung transportiert werden soll.
5. Das Landschaftsbild und die Natur, somit der Lebensraum von Mensch und Tier wird nachhaltig zerstört.
6. Als betroffener Anwohner und Grundstückseigentümer im Planungsraum ist ein erheblicher Wertverlust meines Grundstücks zu befürchten.
7. Die bisherige Form der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Farce, da dem Großteil der Bevölkerung keinerlei detaillierte Informationen zugänglich gemacht werden. Eine weitere Beteiligung wird sogar
ausgeschlossen, wenn man sich in diesem Schritt nicht beteiligt.
8. In den angegebenen Szenarien wird der Einsatz und Neubau von hocheffizienten Gaskraftwerken zur Grundlastregelung in Bayern nicht berücksichtigt, sondern einseitig auf den Stromimport aus dem Norden der
Republik gesetzt.
9. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt, dass bei Starkwind im Norden alles an Windstrom ins Netz eingespeist wird, die bestehenden Braunkohlekraftwerke aber gleichzeitig weiterproduzieren dürfen und auf
Grund dieser sinnfreien Regelung ist die Dimension des Leitungsbaus im NEP 2014 geplant.
Der Veröffentlichung meiner Stellungnahme als Privatperson stimme ich zu.
Rita E.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als direkt betroffener Anwohner möchte ich zur Maßnahme D9 und D10a/b Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Bad Lauchstädt - Meitingen bzw. Meitingen - Güstrow Stellung nehmen. Ich lehne den Neubau dieser Trasse aus folgenden Gründen ab:
1. Die Notwendigkeit der Maßnahme ist bisher nur von denjenigen bestätigt worden, die unmittelbar davon profitieren. Unabhängige Energieexperten bezweifeln glaubhaft den Sinn und die Notwendigkeit der
angesprochenen Trasse.
2. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der HGÜ-Verbindung ist bisher in keiner aussagekräftigen wissenschaftlichen Langzeitstudie bestätigt worden. Es sind keine gesetzlichen Mindestabstände in Bayern zu
Wohnbauten vorgesehen und die Trasse soll in Marxheim nur ca. 200 Meter an Kindergarten, Grundschule bzw. direkt an Wohnbauten vorbeigeführt werden.
3. Der Ausbau der regenerativen, dezentralen Energiewirtschaft wird behindert und zum Erliegen gebracht. Die Grundidee der Energiewende wird somit zerstört.
4. Es ist offensichtlich, dass hauptsachlich klimaschädlicher Braunkohlestrom über diese Leitung transportiert werden soll.
5. Das Landschaftsbild und die Natur, somit der Lebensraum von Mensch und Tier wird nachhaltig zerstört.
6. Als betroffener Anwohner und Grundstückseigentümer im Planungsraum ist ein erheblicher Wertverlust meines Grundstücks zu befürchten.
7. Die bisherige Form der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Farce, da dem Großteil der Bevölkerung keinerlei detaillierte Informationen zugänglich gemacht werden. Eine weitere Beteiligung wird sogar
ausgeschlossen, wenn man sich in diesem Schritt nicht beteiligt.
8. In den angegebenen Szenarien wird der Einsatz und Neubau von hocheffizienten Gaskraftwerken zur Grundlastregelung in Bayern nicht berücksichtigt, sondern einseitig auf den Stromimport aus dem Norden der
Republik gesetzt.
9. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt, dass bei Starkwind im Norden alles an Windstrom ins Netz eingespeist wird, die bestehenden Braunkohlekraftwerke aber gleichzeitig weiterproduzieren dürfen und auf
Grund dieser sinnfreien Regelung ist die Dimension des Leitungsbaus im NEP 2014 geplant.
Der Veröffentlichung meiner Stellungnahme als Privatperson stimme ich zu.
Rita E.