11/23/2015 - 13:06 | Doris S. | NEP

Betreff: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2025

Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden!



Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit erhebe ich aus folgendem Grund / folgenden Gründen Einwände gegen
die Projekte P44 mod, P44 und DC5/DC6:



1. Mangelnde Information



Dem, bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an
Transparenz. Alle verfügbaren Unterlagen wurden ins Internet eingestellt.
Die aktive umfassende Information über das Verfahren und dessen Bedeutung,
sowie über die möglichen Auswirkungen sind jedoch nicht erfolgt. Es wäre
notwendig gewesen, die von den Korridoren betroffene Öffentlichkeit aktiv
über Maßnahmen zu informieren.



2. Fehlende energiewirtschaftliche Notwendigkeit



In den für die Planung herangezogenen Szenarien werden meines Erachtens
falsche Annahmen zu Grunde gelegt. So könnte die Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken einen weiteren Netzausbau nicht
erforderlich werden lassen. Der zu erwartende technische Fortschritt
hinsichtlich neuer Speichertechnik und eine mögliche Reduzierung des
zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtigt. In den
Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung
muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den
wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden. Den
Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies
erkennt man daran, dass auch nach Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld (Mitte
2015) die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung Altenfeld –
Redwitz erst frühestens Ende 2015 ans Netz geht.



3. Öffentliche Geldverschwendung durch offensichtliche Fehlplanung



Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine
neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet
werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste? Durch
die geplanten Vorhaben erhalten Sie so keinen Ringschluss. Sollte im
Katastrophenfall ein Naturereignis für eine Unterbrechung der
Stromversorgung verantwortlich sein, sind beide Leitungen gleichzeitig
betroffen. Zusätzlich müssen Sie das Umspannwerk Redwitz erweitern, das
jetzt schon an seine Kapazitätsgrenzen geführt wird.



4. Ablehnung von Trassen mit Berührung zum Gebiet des Landkreises Coburg



Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen
Mindestabstände nicht mehr eingehalten. Oder wird in Bayern mit zweierlei
Maß gemessen? Bei Windanlagen wurden - vor allem zum Schutz der
südbayerischen Landschaft - von der Staatsregierung erhöhte Abstände zur
Wohnbebauung eingeführt. Bei Stromleitungen wird, vor allem im Bereich
Rödental - Dörfles-Esbach, ein Mindestabstand nicht mehr beachtet.
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und
Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein
neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis
Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge. Der Neubau,
ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche
Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter
vorantreiben.



5. Lasten der Maßnahmen "Deutsche Einheit" gerecht verteilen



Durch Autobahn, ICE (mit möglicherweise nur eingeschränkten Haltezeiten in
Coburg) und der bereits neu gebauten 380-kV-Leitung wurde das Coburger Land
bereits mehr als genug belastet. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
haben ihren Beitrag zu den Projekten "Deutsche Einheit" geleistet. Wieso
sind andere Trassen politisch nicht durchsetzbar? Sind die Bürger des
Landkreises Coburg Bürger 2. Klasse? Jede weitere Belastung unserer Heimat
lehne ich ab. Auch andere Gebiete sollen und müssen ihren Betrag leisten.



2017 ist Bundestagswahl. Ich und hoffentlich viele andere Bürgerinnen und
Bürger werden dann die entsprechenden Quittungen austeilen.





Hochachtungsvoll

Schilling