11/25/2015 - 08:47 | Susanne B. | NEP
Einspruch gegen NEP 2025 aus folgenden Gründen:
dem seit einiger Zeit laufenden Verfahren mangelt es an Transparenz,
der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechnik und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtigt,
planvolles Handeln sieht anders aus! Wer ist dafür verantwortlich dass eine neue Leitung direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll, oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten, gerade bei Dörfles-Esbach kommt man nicht mehr durch,
der Gemeinde Dörfles-Esbach wird jede Entwicklungsmöglichkeit genommen,
die gesundheitlichen Risiken werden nicht berücksichtigt,
Schutzgüter Mensch Tier Pflanzen biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen, ein neuer Kahlschlag quer
durch den östlichen Landkreis Coburg /Lichtenfels, sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge!
in den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden,
die Bürger der Gemeinde Dörfles-Esbach sind bereits jetzt durch die bestehende 380
kV Leitung, die BAB A 73 und die ICE Trasse über Gebühr belastet,
die Gemeinde trägt schon heute mehr als alle anderen Gemeinden die Lasten der Infrastruktur der deutschen Einheit und der Energiewende
dem seit einiger Zeit laufenden Verfahren mangelt es an Transparenz,
der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechnik und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtigt,
planvolles Handeln sieht anders aus! Wer ist dafür verantwortlich dass eine neue Leitung direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll, oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände nicht mehr eingehalten, gerade bei Dörfles-Esbach kommt man nicht mehr durch,
der Gemeinde Dörfles-Esbach wird jede Entwicklungsmöglichkeit genommen,
die gesundheitlichen Risiken werden nicht berücksichtigt,
Schutzgüter Mensch Tier Pflanzen biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen, ein neuer Kahlschlag quer
durch den östlichen Landkreis Coburg /Lichtenfels, sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge!
in den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden,
die Bürger der Gemeinde Dörfles-Esbach sind bereits jetzt durch die bestehende 380
kV Leitung, die BAB A 73 und die ICE Trasse über Gebühr belastet,
die Gemeinde trägt schon heute mehr als alle anderen Gemeinden die Lasten der Infrastruktur der deutschen Einheit und der Energiewende