12/01/2015 - 19:37 | Michael B. | NEP
Ich erhebe aus folgendem Grund Einwände gegen die Projekte P44, P44mod und DC5/DC6 im Netzentwicklungsplan 2025:
Dem bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
Die Bürger des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380kV-Leitung, die BAB A73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet.
Der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechniken und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtig.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Den Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies erkennt man daran, dass auch nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung P44 erst Ende 2015 ans Netz geht.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Durch die geplanten Vorhaben erhält man so keinen Ringschluss. Sollte im Katastrophenfall ein Naturereignis für eine Unterbrechung der Stromversorgung verantwortlich sein, sind beide Leitungen gleichzeitig betroffen.
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände oftmals nicht mehr eingehalten.
Schutzgüter Menschen, Pflanzen, Tiere biologisch Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den Landkreis Coburg sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die Erholungsräume vom Coburger Land würden zusätzlich stark beeinträchtigt.
Dem bereits seit einiger Zeit laufenden Verfahren, mangelt es an Transparenz.
Die Bürger des Landkreises Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380kV-Leitung, die BAB A73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet.
Der zu erwartende technische Fortschritt hinsichtlich neuer Speichertechniken und eine mögliche Reduzierung des zukünftigen Verbrauchs sind nur unzureichend berücksichtig.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Den Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies erkennt man daran, dass auch nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung P44 erst Ende 2015 ans Netz geht.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Durch die geplanten Vorhaben erhält man so keinen Ringschluss. Sollte im Katastrophenfall ein Naturereignis für eine Unterbrechung der Stromversorgung verantwortlich sein, sind beide Leitungen gleichzeitig betroffen.
Bei einer Bündelung der Leitungen werden die bisher vorgegebenen Mindestabstände oftmals nicht mehr eingehalten.
Schutzgüter Menschen, Pflanzen, Tiere biologisch Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den Landkreis Coburg sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben. Die Erholungsräume vom Coburger Land würden zusätzlich stark beeinträchtigt.