12/07/2015 - 16:21 | Werner Z. | NEP
Betreff: Einspruch gegen NEP 2024
Werner Z.
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 100572
10565 Berlin
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Netzentwicklungsplan NEP 2024!
Begründung:
Grundsätzlich ist Ihre sogenannte " Energiewende " einseitig auf zukünftige Kohleverstromung ausgelegt. Alternative Energieversorgung ist in Ihren Augen nicht mehr erwünscht
oder geplant.
Ferner überziehen Sie Deutschland mit nicht für den Eigenverbrauch nötigen Stromleitungen. Vielmehr werden die geschaffenen Kapazitäten genutzt, um Stromexporte, bzw. Stromdurchleitungen als lukratives Geschäftsfeld für private Energieversorger zu schaffen. Diese Verhaltensweise einer unabhängigen Bundesbehörde ist in meinen Augen rechtswidrig.
Nun zu meiner persönlichen Schädigung durch Ihre sogenannten bürgerfreundlichen Energieversorgungsplannung:
Ich bin Grundbesitzer beidseitig der Bundesautobahn A9 Berlin/München. Dies bedeutet, ich liege im Korridor " D " ( jetzt DC5G ).
Sollten Sie beschließen, diese Stromtrasse entlang der BAB 9 zu bauen, werde ich einen erheblichen Wertverlust meiner Grundstücke erleiden. Aus früheren Erfahrungen weiß ich, daß die einmalige Entschädigung in diesem Fall ein Witz sind!
Deshalb kann ich Ihnen bereits jetzt ankündigen, das ich diesen Wertverlust nicht mehr ohne Widerstand hinnehmen werde. Ich werde diesen Verlust auf jeden Fall mit Hilfe der vor Ort bestehenden Bürgerinitiativen auf rechtlichen Wege einklagen!
Den mir als sogenannten " mündigen " Bürger Deutschlands zustehenden Rechtsanspruch werde ich voll ausnutzen!!!
Mit unfreundlichen Grüssen an Ihre Loppyisten
Werner Z.
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 100572
10565 Berlin
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Netzentwicklungsplan NEP 2024!
Begründung:
Grundsätzlich ist Ihre sogenannte " Energiewende " einseitig auf zukünftige Kohleverstromung ausgelegt. Alternative Energieversorgung ist in Ihren Augen nicht mehr erwünscht
oder geplant.
Ferner überziehen Sie Deutschland mit nicht für den Eigenverbrauch nötigen Stromleitungen. Vielmehr werden die geschaffenen Kapazitäten genutzt, um Stromexporte, bzw. Stromdurchleitungen als lukratives Geschäftsfeld für private Energieversorger zu schaffen. Diese Verhaltensweise einer unabhängigen Bundesbehörde ist in meinen Augen rechtswidrig.
Nun zu meiner persönlichen Schädigung durch Ihre sogenannten bürgerfreundlichen Energieversorgungsplannung:
Ich bin Grundbesitzer beidseitig der Bundesautobahn A9 Berlin/München. Dies bedeutet, ich liege im Korridor " D " ( jetzt DC5G ).
Sollten Sie beschließen, diese Stromtrasse entlang der BAB 9 zu bauen, werde ich einen erheblichen Wertverlust meiner Grundstücke erleiden. Aus früheren Erfahrungen weiß ich, daß die einmalige Entschädigung in diesem Fall ein Witz sind!
Deshalb kann ich Ihnen bereits jetzt ankündigen, das ich diesen Wertverlust nicht mehr ohne Widerstand hinnehmen werde. Ich werde diesen Verlust auf jeden Fall mit Hilfe der vor Ort bestehenden Bürgerinitiativen auf rechtlichen Wege einklagen!
Den mir als sogenannten " mündigen " Bürger Deutschlands zustehenden Rechtsanspruch werde ich voll ausnutzen!!!
Mit unfreundlichen Grüssen an Ihre Loppyisten