12/08/2015 - 21:08 | Michael C. | NEP
Hiermit erhebe ich aus folgendem Grund / folgenden Gründen Einwände gegen die Projekte P44, P44 mod und DC5/DC6 im Netzentwicklungsplan 2025:
Alle Bürger des LK Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet und tragen die Lasten der Infrastrukturprojekte der dt. Einheit und der Energiewende.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Den Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies erkennt man daran, dass auch nach Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld (Mitte 2015) die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung Altenfeld – Redwitz erst frühestens Ende 2015 ans Netz geht.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben.
Alle Bürger des LK Coburg sind bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung, die BAB A 73 und die ICE-Trasse über Gebühr belastet und tragen die Lasten der Infrastrukturprojekte der dt. Einheit und der Energiewende.
In den Szenarien spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle, in einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
Den Netzbetreibern geht es nicht vorrangig um Versorgungssicherheit. Dies erkennt man daran, dass auch nach Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld (Mitte 2015) die Lichter nicht ausgegangen sind, obwohl die Leitung Altenfeld – Redwitz erst frühestens Ende 2015 ans Netz geht.
Planvolles Handeln sieht anders aus. Wer ist dafür verantwortlich, dass eine neue Leitung, direkt neben einer im Bau befindlichen Leitung errichtet werden soll oder diese Leitung noch einmal abgerissen werden müsste?
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden und Landschaft werden durch neue Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein neuer Kahlschlag quer durch den östlichen Landkreis Coburg und den Landkreis Lichtenfels sowie erhebliche Umweltauswirkungen wären die Folge.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte weitere, erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge und würde die Zerstörung der Landschaft weiter vorantreiben.