12/10/2015 - 10:25 | Markt Neunkirchen a. Brand | NEP
Die Marktgemeinde Neunkirchen a. Brand gibt folgende Stellungnahme zum NEP 2025, Version 2015, auf der Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses des Marktgemeinderats vom 08.12.2015 ab:
Der Bauausschuss beschließt, sich der Stellungnahme des Landkreises Forchheim zum Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, anzuschließen. Darüber hinaus wird auf Grund der bereits jetzt durch die Wohnbebauung in Neunkirchen a. Brand verlaufenden 220kV-Freileitung folgende ergänzende Stellungnahe abgegeben:
Der Markt Neunkirchen ist bereits jetzt von der bestehenden 220 kV-Leitung Würgau-Ludersheim betroffen. Diese Leitung grenzt im Norden an die Wohnbebauung an bzw. führt im nordöstlichen Bereich direkt durch die bestehende Wohnbebauung. Eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung ist daher auf Grund der erforderlichen größeren Sicherheitsabstände und der in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten Bauverbotszonen entlang der 220 kV-Freileitung nicht zielführend. Eine Netzverstärkung der o.g. 220 kV-Leitung (Bezeichnung P44mod/M28bmod) wird daher abgelehnt. Darüber hinaus ist die Direktanbindung Schalkau-Grafenrheinfeld erheblich kürzer als die geplante Netzverstärkung und bei einer weiteren Zunahme der Stromflüsse, z.B. durch den Ausbau erneuerbarer Energien, aus technischer Sicht zu bevorzugen.
Sollte das Projekt P44mod dennoch durchgeführt werden, ist eine Erdverkabelung für die bebauten bzw. auf Grund ihrer Lage am Ortsrand künftigen Bauerweiterungsflächen oder eine weiträumige Umgehung der bebauten Bereiche vorzusehen.
Der Bauausschuss beschließt, sich der Stellungnahme des Landkreises Forchheim zum Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, anzuschließen. Darüber hinaus wird auf Grund der bereits jetzt durch die Wohnbebauung in Neunkirchen a. Brand verlaufenden 220kV-Freileitung folgende ergänzende Stellungnahe abgegeben:
Der Markt Neunkirchen ist bereits jetzt von der bestehenden 220 kV-Leitung Würgau-Ludersheim betroffen. Diese Leitung grenzt im Norden an die Wohnbebauung an bzw. führt im nordöstlichen Bereich direkt durch die bestehende Wohnbebauung. Eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung ist daher auf Grund der erforderlichen größeren Sicherheitsabstände und der in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten Bauverbotszonen entlang der 220 kV-Freileitung nicht zielführend. Eine Netzverstärkung der o.g. 220 kV-Leitung (Bezeichnung P44mod/M28bmod) wird daher abgelehnt. Darüber hinaus ist die Direktanbindung Schalkau-Grafenrheinfeld erheblich kürzer als die geplante Netzverstärkung und bei einer weiteren Zunahme der Stromflüsse, z.B. durch den Ausbau erneuerbarer Energien, aus technischer Sicht zu bevorzugen.
Sollte das Projekt P44mod dennoch durchgeführt werden, ist eine Erdverkabelung für die bebauten bzw. auf Grund ihrer Lage am Ortsrand künftigen Bauerweiterungsflächen oder eine weiträumige Umgehung der bebauten Bereiche vorzusehen.