12/10/2015 - 14:41 | Dennis J. | NEP
Einspruch gegen das geplante Projekt:
AMP-032: Netzverstärkung im nördlichen Rheinland
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das in der Betreffzeile genannte Projekt AMP-032 erhebe ich hiermit Einspruch.
Für meinen Einspruch führe ich folgende Begründung an:
Nach Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) §2 Absatz (2) werden Mindestabstände (400m) zu meinem Wohngebäude nicht eingehalten. Mindestabstand sollen ca. 50m werden. Der Neubau ist somit nicht zulässig. Das im EnLAG dazu passende Vorhaben 14 wird auch als “Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“ bezeichnet. Im EnLAG werden zum Beispiel “Umrüstungen“ (siehe Vorhaben 10, 23 und 24) und “Zubeseilungen“ (siehe Vorhaben 7 und 8) erwähnt, aber nicht für Vorhaben 14! Begriffe, wie von Amprion verwendet, wie „Ersatzneubau“ sind im EnLAG nicht zu finden! Daher ist zu Prüfen ob Teilabschnitt von Vorhaben 14 (oder Projekt AMP-032) gegebenenfalls als Erdverkabelung auszuführen sind!!!
Auf dem Energiegipfel, Anfang Juli 2015, wurde im Kanzleramt beschlossen, in umstrittenen Gebieten vorrangig Erdkabel zu verlegen.
Auf Grund der höheren Leistung kommen gesundheitliche Bedenken für meine Familie und für die nachfolgende Generation auf.
Die neue Trasse würde das Landschaftsbild von ganz Moers-Nord negativ beinflussen.
Die Verschandelung des Landschaftsbildes wird sich negativ auf die Immobilien- und Grundstückswerte auswirken.
Darüber hinaus ist mit erheblichen und dauerhaften Lärmbelästigungen (Knistern und Rauschen) zu rechnen, was wiederrum die gesundheitlichen Bedenken verstärkt. Die störende Geräuschkulisse der bisherrigen Trasse, wird durch den Neubau steigen.
Mit freundlichen Grüßen,
D. J.
AMP-032: Netzverstärkung im nördlichen Rheinland
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das in der Betreffzeile genannte Projekt AMP-032 erhebe ich hiermit Einspruch.
Für meinen Einspruch führe ich folgende Begründung an:
Nach Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) §2 Absatz (2) werden Mindestabstände (400m) zu meinem Wohngebäude nicht eingehalten. Mindestabstand sollen ca. 50m werden. Der Neubau ist somit nicht zulässig. Das im EnLAG dazu passende Vorhaben 14 wird auch als “Neubau Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“ bezeichnet. Im EnLAG werden zum Beispiel “Umrüstungen“ (siehe Vorhaben 10, 23 und 24) und “Zubeseilungen“ (siehe Vorhaben 7 und 8) erwähnt, aber nicht für Vorhaben 14! Begriffe, wie von Amprion verwendet, wie „Ersatzneubau“ sind im EnLAG nicht zu finden! Daher ist zu Prüfen ob Teilabschnitt von Vorhaben 14 (oder Projekt AMP-032) gegebenenfalls als Erdverkabelung auszuführen sind!!!
Auf dem Energiegipfel, Anfang Juli 2015, wurde im Kanzleramt beschlossen, in umstrittenen Gebieten vorrangig Erdkabel zu verlegen.
Auf Grund der höheren Leistung kommen gesundheitliche Bedenken für meine Familie und für die nachfolgende Generation auf.
Die neue Trasse würde das Landschaftsbild von ganz Moers-Nord negativ beinflussen.
Die Verschandelung des Landschaftsbildes wird sich negativ auf die Immobilien- und Grundstückswerte auswirken.
Darüber hinaus ist mit erheblichen und dauerhaften Lärmbelästigungen (Knistern und Rauschen) zu rechnen, was wiederrum die gesundheitlichen Bedenken verstärkt. Die störende Geräuschkulisse der bisherrigen Trasse, wird durch den Neubau steigen.
Mit freundlichen Grüßen,
D. J.