12/11/2015 - 09:20 | Torsten F. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Netzentwicklungsplan Onshore habe ich folgende Hinweise und lege auf
diesen Weg über die Stellungnahme Einspruch ein.
1. Einspruch: Gegen die Netzverstärkung Conneforde – Merzen
* Begründung n-1 Sicherheit nicht nachvollziehbar
* Bei den konventionellen Kraftwerken an der Nordsee sind die
Einspeiseleistungen rückläufig.
* Nach Informationen TenneT zur Sicherheit, falls eine Leitung
ausfällt ist der Versorgungssicherheitsgrundsatz (n-1) bei den
Trasse nicht nachvollziehbar, weil auch die Energie von Offshore
nicht immer sicher zur Verfügung steht. Die n-1
Versorgungssicherheit muss von anderen Kraftwerken gesichert werden.
Diese stehen aktuell und geplant nicht in an der Nordsee.
* Neue Technologien erhöhen Aufnahme und Anschlussmöglichkeiten von
EEG-Anlagen
* Monitoring erhöht Leistungsfähigkeit von Freileitungen
* Durch Smart Grid werden Übertragungsleistungen reduziert
In Veranstaltungen der TenneT wurde als Begründung für die
Netzverstärkung zwischen Conneforde und Cloppenburg in Verbindung mit
dem Neubau einer 380-kV-Leitungstrasse von Cloppenburg nach Merzen die
Versorgungssicherheit genannt. Bei der zu übertragenen Leistung von
Conneforde in Richtung Merzen handelt es sich um regenerative Energien
für die nach den aktuellen Regeln der Technik für die
Anschlussbetrachtung von EEG-Anlagen nicht der
Versorgungssicherheitsgrundsatz (n-1) zu Grunde gelegt wird. (Wenn
Windenergie nicht zur Verfügung steht erfolgt die Energieerzeugung aus
konventionellen Kraftwerken an anderen Standorten)
Durch neue Technologien unter anderem dem 3 %-Ansatz, Steuerung von
Verbrauchern, Stromspeichern (Batterien, Power to Gas) und Smart Grid
ist ein Ausbau der Netze und damit auch der Trasse zwischen Cloppenburg
und Merzen in Frage zu stellen. Mit einer Verschiebung des
Netzverknüpfungspunktes aus dem Offshore Netzentwicklungsplanes von
Cloppenburg in Richtung Süd (Lastschwerpunkt) entfällt der Grund für
diesen Netzausbau. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Projekt:
ENERA
Gegen die Neubau der 380-kV-Freileitungstrasse wird Einspruch eingelegt.
2. Einspruch: Grundsätzlich gegen das Planungskonzept -> Aufbau eines
Gleichstromnetz
* Gleichspannung kommt von Offshoreparks und wird ohne Umformen über
eine vermaschtes Netz nach Süddeutschland und in andere
Lastschwerpunkte verteilt.
* Neue Technologie (Gleichstromnetzbetrieb) aus Deutschland als
Exportmodel
* Verknüpfungspunkte in Seenähe
* Keine zusätzliche Umformungsverluste um über Punkt zu
Punktverbindungen über zusätzliche Gleichstromtrassen nach
Süddeutschland Energie zu übertragen.
* Leistungsschalter für Gleichspannung sind seit ein paar Jahren auf
dem Markt
* Strom- und Spannungswandler sind verfügbar
Aktuell werden Gleichstromübertragungen in Form von Punkt zu
Punktverbundungen errichtet und betrieben. Bei jeder Umwandlung von
Gleichstrom in Drehstrom und umgekehrt fallen ca. 3 % Verluste für jede
Umwandlung und damit für eine Gleichstromverbindung 6 % Verluste an.
Vorteil der Gleichstromübertragung ist eine relative unkomplizierte und
Versorgungssichere Kabeltechnik, die daneben geringere Verluste für die
eigentliche Übertragung der Energie bietet. Drehstrom läßt sich sehr
viel leichter von hohen Spannungen in kleine Spannungen umwandeln und
wird auch zukünftig für die Verteilung von Energie bis zum
Endverbraucher benötigt.
Auf Grund der technischen Entwicklung ist es inzwischen grundsätzlich
möglich analog zum 380-kV-Netz ein Gleichspannungsnetz zur Verschiebung
von großen Energien zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten.
Dadurch können Umwandlungsverluste minimiert werden. Der Gleichstrom von
Offshore könnte ohne Zwischenumwandlung über das Gleichstromnetz nach
Süddeutschland transportiert werden. Notwendige Leistungsschalter,
Strom- und Spannungswandller sind inwischen Verfügbar. Der Neubau von
380-kV-Trassen lässt sich damit auf ein Minimum beschränken. Deutschland
könnte zum Pionier für diese neue Technik werden.
Gegen den Netzenwicklungsplan in dieser Form wird Einspruch eingelegt.
Das Konzept sollte übergreifen von den Übertragungsnetzbetreibern überdacht werden.
Mit freundlichen Grüße
Torsten F.
zum Netzentwicklungsplan Onshore habe ich folgende Hinweise und lege auf
diesen Weg über die Stellungnahme Einspruch ein.
1. Einspruch: Gegen die Netzverstärkung Conneforde – Merzen
* Begründung n-1 Sicherheit nicht nachvollziehbar
* Bei den konventionellen Kraftwerken an der Nordsee sind die
Einspeiseleistungen rückläufig.
* Nach Informationen TenneT zur Sicherheit, falls eine Leitung
ausfällt ist der Versorgungssicherheitsgrundsatz (n-1) bei den
Trasse nicht nachvollziehbar, weil auch die Energie von Offshore
nicht immer sicher zur Verfügung steht. Die n-1
Versorgungssicherheit muss von anderen Kraftwerken gesichert werden.
Diese stehen aktuell und geplant nicht in an der Nordsee.
* Neue Technologien erhöhen Aufnahme und Anschlussmöglichkeiten von
EEG-Anlagen
* Monitoring erhöht Leistungsfähigkeit von Freileitungen
* Durch Smart Grid werden Übertragungsleistungen reduziert
In Veranstaltungen der TenneT wurde als Begründung für die
Netzverstärkung zwischen Conneforde und Cloppenburg in Verbindung mit
dem Neubau einer 380-kV-Leitungstrasse von Cloppenburg nach Merzen die
Versorgungssicherheit genannt. Bei der zu übertragenen Leistung von
Conneforde in Richtung Merzen handelt es sich um regenerative Energien
für die nach den aktuellen Regeln der Technik für die
Anschlussbetrachtung von EEG-Anlagen nicht der
Versorgungssicherheitsgrundsatz (n-1) zu Grunde gelegt wird. (Wenn
Windenergie nicht zur Verfügung steht erfolgt die Energieerzeugung aus
konventionellen Kraftwerken an anderen Standorten)
Durch neue Technologien unter anderem dem 3 %-Ansatz, Steuerung von
Verbrauchern, Stromspeichern (Batterien, Power to Gas) und Smart Grid
ist ein Ausbau der Netze und damit auch der Trasse zwischen Cloppenburg
und Merzen in Frage zu stellen. Mit einer Verschiebung des
Netzverknüpfungspunktes aus dem Offshore Netzentwicklungsplanes von
Cloppenburg in Richtung Süd (Lastschwerpunkt) entfällt der Grund für
diesen Netzausbau. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Projekt:
ENERA
Gegen die Neubau der 380-kV-Freileitungstrasse wird Einspruch eingelegt.
2. Einspruch: Grundsätzlich gegen das Planungskonzept -> Aufbau eines
Gleichstromnetz
* Gleichspannung kommt von Offshoreparks und wird ohne Umformen über
eine vermaschtes Netz nach Süddeutschland und in andere
Lastschwerpunkte verteilt.
* Neue Technologie (Gleichstromnetzbetrieb) aus Deutschland als
Exportmodel
* Verknüpfungspunkte in Seenähe
* Keine zusätzliche Umformungsverluste um über Punkt zu
Punktverbindungen über zusätzliche Gleichstromtrassen nach
Süddeutschland Energie zu übertragen.
* Leistungsschalter für Gleichspannung sind seit ein paar Jahren auf
dem Markt
* Strom- und Spannungswandler sind verfügbar
Aktuell werden Gleichstromübertragungen in Form von Punkt zu
Punktverbundungen errichtet und betrieben. Bei jeder Umwandlung von
Gleichstrom in Drehstrom und umgekehrt fallen ca. 3 % Verluste für jede
Umwandlung und damit für eine Gleichstromverbindung 6 % Verluste an.
Vorteil der Gleichstromübertragung ist eine relative unkomplizierte und
Versorgungssichere Kabeltechnik, die daneben geringere Verluste für die
eigentliche Übertragung der Energie bietet. Drehstrom läßt sich sehr
viel leichter von hohen Spannungen in kleine Spannungen umwandeln und
wird auch zukünftig für die Verteilung von Energie bis zum
Endverbraucher benötigt.
Auf Grund der technischen Entwicklung ist es inzwischen grundsätzlich
möglich analog zum 380-kV-Netz ein Gleichspannungsnetz zur Verschiebung
von großen Energien zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten.
Dadurch können Umwandlungsverluste minimiert werden. Der Gleichstrom von
Offshore könnte ohne Zwischenumwandlung über das Gleichstromnetz nach
Süddeutschland transportiert werden. Notwendige Leistungsschalter,
Strom- und Spannungswandller sind inwischen Verfügbar. Der Neubau von
380-kV-Trassen lässt sich damit auf ein Minimum beschränken. Deutschland
könnte zum Pionier für diese neue Technik werden.
Gegen den Netzenwicklungsplan in dieser Form wird Einspruch eingelegt.
Das Konzept sollte übergreifen von den Übertragungsnetzbetreibern überdacht werden.
Mit freundlichen Grüße
Torsten F.