12/12/2015 - 14:11 | Torsten B. | NEP
Hiermit widerspreche ich dem NEP Strom 2025 aus folgenden Gründen:
Die Trasse widerspricht §50 der Bundes-Immissionsschutzverordnung: Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden.
Der Abstand der Trasse zur Wohnbebauung ist zu gering. Somit besteht akute Gefahr für die Gesundheit aller Anwohner und Anwohnerinnen und speziell der Kinder.
Der Kindergarten Dirlos liegt in unmittelbarere Nähe zur Trasse. Somit besteht ebenfalls eine Gefahr für die Gesundheit der dort betreuten Kinder.
Die durch die Trasse entstehenden elektromagnetischen Felder wirken, auch durch Windeinfluss, weit bis in den Ortskernbereich und die umliegenden Wohngebiete hinein und beinhalten große Gesundheitsrisiken.
Die Bewohner und Bewohnerinnen wären durch die Stromtrasse elektrischen Gleich- und Wechselfeldern in erheblichem Maße ausgesetzt, was ebenfalls negative gesundheitliche Folgen nach sich zieht.
Die Gemeinde Dirlos, und somit ihre Bewohnerinnen und Bewohner, sind durch die Nähe der Autobahn A7, die über den Ort führende Einflugschneise des Frankfurter Flughafens sowie durch bestehende Hochspannungsleitungen bereits einer großen Belastung ausgesetzt. Zusätzliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität sind somit nicht hinnehmbar.
Die Trasse widerspricht §50 der Bundes-Immissionsschutzverordnung: Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden.
Der Abstand der Trasse zur Wohnbebauung ist zu gering. Somit besteht akute Gefahr für die Gesundheit aller Anwohner und Anwohnerinnen und speziell der Kinder.
Der Kindergarten Dirlos liegt in unmittelbarere Nähe zur Trasse. Somit besteht ebenfalls eine Gefahr für die Gesundheit der dort betreuten Kinder.
Die durch die Trasse entstehenden elektromagnetischen Felder wirken, auch durch Windeinfluss, weit bis in den Ortskernbereich und die umliegenden Wohngebiete hinein und beinhalten große Gesundheitsrisiken.
Die Bewohner und Bewohnerinnen wären durch die Stromtrasse elektrischen Gleich- und Wechselfeldern in erheblichem Maße ausgesetzt, was ebenfalls negative gesundheitliche Folgen nach sich zieht.
Die Gemeinde Dirlos, und somit ihre Bewohnerinnen und Bewohner, sind durch die Nähe der Autobahn A7, die über den Ort führende Einflugschneise des Frankfurter Flughafens sowie durch bestehende Hochspannungsleitungen bereits einer großen Belastung ausgesetzt. Zusätzliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität sind somit nicht hinnehmbar.