12/12/2015 - 22:06 | Arno S. | NEP
Betreff: NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich meine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 ab.
Für den Ausbau der Netze darf nicht die Berechnung von den Betreibern zugrunde gelegt werden, hier muss eine unabhängige Behörde den Bedarf ermitteln. Weiter darf nicht der produzierte und einzuspeisende Strom als Grundlage des Ausbaues der Netze maßgeblich sein, sondern der abzunehmende Strom. Laut Greenpeace könnten 36 Kohlekraftwerke sofort vom Netz, die hier frei werdenden Stromleitungen könnten zur Übertragung genutzt werden und der Ausbau deutlich geringer ausfallen.
Die Grenzwerte der Strahlung für HGÜ-Leitungen sind viel zu hoch angesetzt. Gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung noch gar nicht erforscht und deshalb auch nicht absehbar. Solange hier keine Klarheit besteht, dürfen diese Leitungen nicht umgesetzt werden. Falls doch, sind die Betreiber für jegliche gesundheitliche Spätfolgen voll haftbar zu machen, auch für alle anderen Übertragungsleitungen.
Neue Technologien wurden im NEP gar nicht berücksichtigt. Hier möchte ich nur die neue Batterie von Tesla oder Power to Gas zu nennen. Die Einsparungen durch solche neuen Techniken sind mit in den NEP einzukalkulieren.
Zukünftige dezentrale Entwicklungen, welche sich erst in Zukunft ergeben, sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Es ist ein prozentualer Anteil von zukünftiger Energiegewinnung mit einzukalkullieren.
Eine Berechnung was passiert, wenn das Netz nicht ausgebaut wird, wurde auch noch nicht vorgelegt. Erst wenn so ein Szenario durchgespielt wird, kann man feststellen, wo es Engpässe gibt.
Der Bedarf wird am Verbrauch von den Bundesländern ermittelt. Hier bestehen aber bereits Querverbindungen zu Nachbarländern, welche in der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt wurden. Als Beispiel hier die Thüringer Strombrücke, welche nicht eingearbeitet wurde.
Nach Art. 83 der bayerischen Verfassung sind die Gemeinden für die Stromversorgung zuständig. Somit müssen auch die Gemeinden dem NEP einzeln zustimmen.
Ich stimme einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme zu.
Mir freundlichen Grüßen
Arno S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich meine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 ab.
Für den Ausbau der Netze darf nicht die Berechnung von den Betreibern zugrunde gelegt werden, hier muss eine unabhängige Behörde den Bedarf ermitteln. Weiter darf nicht der produzierte und einzuspeisende Strom als Grundlage des Ausbaues der Netze maßgeblich sein, sondern der abzunehmende Strom. Laut Greenpeace könnten 36 Kohlekraftwerke sofort vom Netz, die hier frei werdenden Stromleitungen könnten zur Übertragung genutzt werden und der Ausbau deutlich geringer ausfallen.
Die Grenzwerte der Strahlung für HGÜ-Leitungen sind viel zu hoch angesetzt. Gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung noch gar nicht erforscht und deshalb auch nicht absehbar. Solange hier keine Klarheit besteht, dürfen diese Leitungen nicht umgesetzt werden. Falls doch, sind die Betreiber für jegliche gesundheitliche Spätfolgen voll haftbar zu machen, auch für alle anderen Übertragungsleitungen.
Neue Technologien wurden im NEP gar nicht berücksichtigt. Hier möchte ich nur die neue Batterie von Tesla oder Power to Gas zu nennen. Die Einsparungen durch solche neuen Techniken sind mit in den NEP einzukalkulieren.
Zukünftige dezentrale Entwicklungen, welche sich erst in Zukunft ergeben, sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Es ist ein prozentualer Anteil von zukünftiger Energiegewinnung mit einzukalkullieren.
Eine Berechnung was passiert, wenn das Netz nicht ausgebaut wird, wurde auch noch nicht vorgelegt. Erst wenn so ein Szenario durchgespielt wird, kann man feststellen, wo es Engpässe gibt.
Der Bedarf wird am Verbrauch von den Bundesländern ermittelt. Hier bestehen aber bereits Querverbindungen zu Nachbarländern, welche in der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt wurden. Als Beispiel hier die Thüringer Strombrücke, welche nicht eingearbeitet wurde.
Nach Art. 83 der bayerischen Verfassung sind die Gemeinden für die Stromversorgung zuständig. Somit müssen auch die Gemeinden dem NEP einzeln zustimmen.
Ich stimme einer Veröffentlichung meiner Stellungnahme zu.
Mir freundlichen Grüßen
Arno S.