12/13/2015 - 11:37 | Günther N. | NEP
Stellungnahme zum „Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015, 1.
Entwurf vom 30.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere bezüglich der geplanten Netzausbaumaßnahmen DC5G und M350 folgendes:
A. Maßnahme DC5G = HGÜ-Verbindung von Sachsen-Anhalt nach Bayern
(Wolmirstedt – Grundremmingen/Gundelfingen)
Kein Neubau dieser Trasse, solange deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei belegt wurde
und die gesundheitlichen Auswirkungen hinreichend untersucht wurden. Alle etwaigen
Trassenplanungen müssen der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgern Rechnung tragen
und Aufenthaltsorte von Menschen weiträumig umgehen.
B. Maßnahme M350 = Netzverstärkung Ludersheim-Sittling-Altheim:
⇒ Keine Hochrüstung der bestehenden 220.000 Volt-Trasse auf 380.000 Volt
⇒ Weiträumige Trassenverlegung außerhalb von Wohnbebauung um Ezelsdorf und
Schwarzenbach herum
Begründung:
1. Die geplanten Maßnahmen gefährden die Gesundheit
… der Wohnbevölkerung im Nahbereich und bis zu 400 m links und rechts
der jetzigen Leitungstrasse
… der Kinder in den öffentlichen Einrichtungen
2. Die Masten der jetzigen Trasse stammen aus dem Jahr 1949 und haben ihre
technische Nutzungsdauer in absehbarer Zeit erreicht und müssen sowohl bei
Beibehaltung der 220 kV-Trasse als auch bei Aufrüstung auf 380 kV ausgetauscht
werden.
Die anstehenden Neuinvestitionen müssen deshalb sinnvoller Weise in eine für die
nächsten Jahrzehnte tragfähige Trassenführung außerhalb von Wohnbebauung erfolgen,
die den Gesundheitsrisiken der Burgthanner Bürger Rechnung trägt.
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme im Internet bin ich einverstanden.
Entwurf vom 30.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere bezüglich der geplanten Netzausbaumaßnahmen DC5G und M350 folgendes:
A. Maßnahme DC5G = HGÜ-Verbindung von Sachsen-Anhalt nach Bayern
(Wolmirstedt – Grundremmingen/Gundelfingen)
Kein Neubau dieser Trasse, solange deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei belegt wurde
und die gesundheitlichen Auswirkungen hinreichend untersucht wurden. Alle etwaigen
Trassenplanungen müssen der Vorsorgepflicht gegenüber den Bürgern Rechnung tragen
und Aufenthaltsorte von Menschen weiträumig umgehen.
B. Maßnahme M350 = Netzverstärkung Ludersheim-Sittling-Altheim:
⇒ Keine Hochrüstung der bestehenden 220.000 Volt-Trasse auf 380.000 Volt
⇒ Weiträumige Trassenverlegung außerhalb von Wohnbebauung um Ezelsdorf und
Schwarzenbach herum
Begründung:
1. Die geplanten Maßnahmen gefährden die Gesundheit
… der Wohnbevölkerung im Nahbereich und bis zu 400 m links und rechts
der jetzigen Leitungstrasse
… der Kinder in den öffentlichen Einrichtungen
2. Die Masten der jetzigen Trasse stammen aus dem Jahr 1949 und haben ihre
technische Nutzungsdauer in absehbarer Zeit erreicht und müssen sowohl bei
Beibehaltung der 220 kV-Trasse als auch bei Aufrüstung auf 380 kV ausgetauscht
werden.
Die anstehenden Neuinvestitionen müssen deshalb sinnvoller Weise in eine für die
nächsten Jahrzehnte tragfähige Trassenführung außerhalb von Wohnbebauung erfolgen,
die den Gesundheitsrisiken der Burgthanner Bürger Rechnung trägt.
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme im Internet bin ich einverstanden.