12/13/2015 - 21:06 | Hilde L.-H. | NEP

Betreff: Stellungnahme Netzentwicklungsplans Strom und Offshore-Netzentwicklungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich an der unten beschriebenen Konsultation teilnehmen -muss allerdings vorbringen, dass dieses Verfahren mich irritiert. Ich erfuhr nicht von Behördenseite, sondern per Zufall davon. Wie kann es sein, dass eine Bürgerbeteiligung vom Zufall abhängt. Ich bin gegenüber dem Teil der BürgerInnen, denen der Zufall diese Information nicht zuspielte praktisch im Vorteil, oder jene nichtinformierten BürgerInnen sind im Nachteil, also diskriminiert. Wie wurde denn die Beteiligungsmöglichkeit aktiv veröffentlicht? Ist dies Sache der Netzbetreiber, oder obliegt das doch eher den Behörden?

http://www.netzentwicklungsplan.de/konsultation-2015 : Diese Internetseite hat auf dem ersten Blick amtlichen Character - erst nach dem Blick hinter die Kulissen erfahre ich, dass die Anbieter dieser Seite die Netzbetreiber sind. Ich empfinde das nicht nur intransparent, sondern auch so als ob man dieser Seite einen amtlichen Character geben zu wollen scheint. Das ist nicht gerade vertrauenserweckend. Zudem wurden in der letzten Woche mit Beschlüssen des Deutschen Bundestags, so, wie ich das beurteilen kann, wichtige Belange die nach meiner Ansicht Bestandteil des Netzentwicklungsplanes sind, bereits vorweggenommen. Wie soll ich mir das erklären, wie kann das passieren, während der Netzentwicklungsplan gerade konsultiert wird - das passt alles nicht zusammen.

Wenn ich dann bedenke, dass nach geltendem internationalem Recht den BürgerInnen bei öffentlichen Verfahren wie Beteiligungsverfahren des Netzentwicklungsplans Strom, sowie auch Netzentwicklungsplan Offshore, eine rechtsverbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Zugang zu Gerichten von Anfang an zusteht, kann ich das ganze Verfahren weil fehlerhaft nur ablehnen. Den nachfolgenden Einwandsschreiben von Frau Brigitte Artmann schließe ich mich deshalb an.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde L.-H.

Brigitte A. schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese ist meine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplans Strom als natürliche Person. Laut Ihrer Website wurde am 30. Oktober 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Bis zum *13. Dezember 2015* habe ich nun Gelegenheit, mich an der (völlig unverbindlichen) öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Sie schreiben: Die Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den jeweils zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und des O-NEP 2025 ein. Das heißt, die Übertragungsnetzbetreiber können diese auch in den Papierkorb werfen, wenn sie wollen, denn ich habe keinerlei rechtliche Handhabe einzugreifen und meine berechtigten Einwände durchzusetzen.

1. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Netzentwicklungsplans Strom gegen internationales Recht, das eine rechtsverbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Zugang zu Gerichten von Anfang an vorsieht. Meine Stellungnahme hierzu ist oben angefügter Flyer. Für Rückfragen bezüglich der Klage wenden Sie sich bitte an meine Rechtsanwältin Frau Dr. Verheyen von der Kanzlei Günther in Hamburg. Die Adresse finden Sie im Flyer.

2. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Netzentwicklungsplans Strom gegen Ihre nach internationalem und europäischen Recht vorgeschriebene Informationspflicht. Sie müssen 80 Millionen Menschen in Deutschland beteiligen. Nicht einmal entlang der geplanten Stromtrassen wird die betroffene Öffentlichkeit aktiv von Ihnen über das von Ihnen durchgeführte öffentlichen Beteiligungsverfahren des Netzentwicklungsplans Strom informiert. Die Folge ist: Niemand weiß etwas.

Zur Dokumentation habe ich mir erlaubt den Text Ihrer Website unten folgend anzufügen.

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte A.

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese ist meine Stellungnahme zum Offshore-Netzentwicklungsplans Strom als natürliche Person. Laut Ihrer Website wurde am 30. Oktober 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Bis zum *13. Dezember 2015* habe ich nun Gelegenheit, mich an der (völlig unverbindlichen) öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Sie schreiben: Die Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den jeweils zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und des O-NEP 2025 ein. Das heißt, die Übertragungsnetzbetreiber können diese auch in den Papierkorb werfen, wenn sie wollen, denn ich habe keinerlei rechtliche Handhabe einzugreifen und meine berechtigten Einwände durchzusetzen.

1. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans gegen internationales Recht, das eine rechtsverbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Zugang zu Gerichten von Anfang an vorsieht. Ich teile nicht die Auffassung der Klienten von Herrn Rechtsanwalt Csaba K. bezüglich Windparks, dennoch liegt mir am Herzen, dass die Rechtslage zur Planung sowohl bei Windparks, Stromtrassen als auch bei Atom- und Kohlekraftwerken korrekt ist. Aus diesem Grund, weil wir Interesse an einer korrekten Rechtslage entsprechend der UN Aarhus Konvention haben, sind Herr Csaba K. und ich Kollegen bei Nuclear Transparency Watch. Bitte kontaktieren Sie Herrn K. bezüglich der aktuellen Rechtslage seiner hier im folgenden Link beschriebenen Klage und klären Sie die Öffentlichkeit im Bericht über Ihre Konsultation zum O-NEP 2025 auf, inwieweit Sie mit Ihren Planungen Offshore-Netzentwicklungsplan gegen geltendes Recht verstoßen. Sie unterliegen demselben Recht.

Meine Stellungnahme bezüglich des Netzentwicklungsplans Strom ist oben angefügter Flyer und dient hier in dieser Stellungnahme zur Kenntnis. Für Rückfragen bezüglich der Klage wenden Sie sich bitte an meine Rechtsanwältin Frau Dr. Verheyen von der Kanzlei Günther in Hamburg. Die Adresse finden Sie im Flyer.

2. Sie verstoßen im öffentlichen Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans gegen Ihre nach internationalem und europäischen Recht vorgeschriebene Informationspflicht. Sie müssen 80 Millionen Menschen in Deutschland beteiligen. Niemand, auch ich nicht, wurde aktiv von Ihnen über das von Ihnen durchgeführte öffentliche Beteiligungsverfahren des Offshore-Netzentwicklungsplans informiert. Die Folge ist: Niemand weiß etwas.

Zur Dokumentation habe ich mir erlaubt den Text Ihrer Website unten folgend anzufügen.

Mit freundlichen Grüßen,

Brigitte A.

Konsultation 2015

Am 30. Oktober 2015 haben die Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans veröffentlicht. Bis zum *13. Dezember 2015* haben Sie nun Gelegenheit, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Die Stellungnahmen werden von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und fließen in den jeweils zweiten, überarbeiteten Entwurf des NEP und des O-NEP 2025 ein. Zusammen mit den Ergebnissen aus der vorgelagerten Konsultation zum Szenariorahmen sowie der nachgelagerten Konsultation der zweiten Entwürfe von NEP und O-NEP durch die Bundesnetzagentur findet so kontinuierlich die Expertise aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Eingang in den NEP und ergänzt die Perspektive der Übertragungsnetzbetreiber. Die Übertragungsnetzbetreiber laden zur Teilnahme an der Konsultation
ein und freuen sich über eine rege Beteiligung.

Ihre Stellungnahme(n) können Sie entweder online über die Eingabe in eine Konsultationsmaske auf www.netzentwicklungsplan.de, per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.deoder auf postalischem Wege abgeben. Die Anschrift lautet: *Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 05 72, 10565 Berlin *(Päckchen oder Pakete können nicht angenommen werden). Für den postalischen Weg können Sie auch unser Blankoformular benutzen.

Bitte geben Sie an, ob sich Ihre Stellungnahme auf den NEP oder auf den O-NEP bezieht. Eine gemeinsame Stellungnahme zu beiden Plänen ist nicht möglich. Veröffentlicht werden Stellungnahmen, die per E-Mail oder über das Internetformular eingegangen sind und für die eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt. Bei Privatpersonen werden alle persönlichen Daten unkenntlich gemacht. Damit alle Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung vorliegt, möglichst schnell publiziert werden können, wird bei Serienbriefen nur der erste Brief veröffentlicht und um eine Liste der weiteren Absender ergänzt. Weiterführende Hinweise zur Veröffentlichung finden Sie hier.

Alle rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen werden durch die Übertragungsnetzbetreiber dokumentiert, ausgewertet und bearbeitet. Mehrfache Einsendungen des gleichen Beitrags von einer Person werden als eine Stellungnahme berücksichtigt.

Die Stellungnahmen werden nicht individuell bestätigt oder beantwortet, sondern angemessen in den zweiten überarbeiteten Entwurf des NEP oder des O-NEP eingearbeitet.

Wenn Sie die *Eingabemaske* auf dieser Website nutzen wollen, gehen Sie
bitte wie folgt vor:

* 1. Füllen Sie die Felder zu Ihren persönlichen Daten aus und erteilen Ihr Einverständnis, dass Sie einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf dieser Website sowie den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
* 2. Geben Sie Ihre Stellungnahme in das dafür vorgesehene Textfeld
ein oder nutzen Sie den Upload. Sie können auch mehrere
Stellungnahmen auf einmal abgeben, indem Sie auf „Weitere
Stellungnahme hinzufügen“ klicken.
* 3. Klicken Sie auf „Stellungnahme(n) absenden“.
* 4. Sie erhalten innerhalb der nächsten Minuten eine E-Mail mit einem
Bestätigungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Mit
Klick auf den Link speichern Sie Ihre Stellungnahme und übermitteln
sie gleichzeitig an die Übertragungsnetzbetreiber.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Vorgang nicht unterbrechen und
später fortsetzen können.

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