12/13/2015 - 22:36 | Helmut B. | NEP
Betreff: Stellungnahme und Widerspruch zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2025 zu den Projekten DC3+DC4+P43+P43mod
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2025 zu den Projekten DC3+DC4+P43+P43mod
Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich einverstanden.
Aus folgenden Gründen widerspreche ich dem NEP Strom 2025:
- Der Netzentwicklungsplan ist überdimensioniert und orientiert sich nicht am Strombedarf, sondern am Angebot der erzeugten Strommenge.
- Die im Netzentwicklungsplan verankerten HGÜ-Trassen sind vorrangig dem Europäischen Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Ener-
giewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert eingespeist werden können (HGÜ-Trassen dienen nur
dem reinen Stromhandel).
- Ich zahle nicht für Transitleitungen, die der Region keinen Nutzen bringen. Den „Reibach“ machen die Übertragungsnetzbetreiber und deren
Aktionäre. Der Netzausbau muss am Minimierungsgebot ausgerichtet sein. So wenig Netzausbau wie möglich, so viel wie nötig.
- Ich fordere dezentrale Energieversorgungskonzepte ohne den Bau von gigantischen Übertragungsnetzen, die unsere schon gebeutelte Region
zusätzlich noch mehr belasten und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Ortschaften gefährden (z.B. keine Nachfrage mehr nach Neubau-
gebieten).
- Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell und verhindert die Entwicklung dezentraler Energieversorgungsmodelle
auf Basis der regenerativen Energien.
- Die Planung großer HGÜ-Trassen als Stromtransportwege löst das Problem der „Speicherbarkeit von Erneuerbaren Energien nicht“.
- Die Zusammenführung der Netzentwicklungspläne Strom und Gas wird nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die Weiterentwicklung
der PTG-Speichertechnologie ist dies jedoch die Grundvoraussetzung für eine 100%ige Versorgung mit regenerativer Energie (das ist
politisch doch gewollt).
- Planung und Betreibung der HGÜ-Trassen wird u.a. durch die Firma Tennet realisiert. Ich habe hier wegen Wettbewerb und Interessens-
konflikt meine Bedenken. Ist hier der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung überhaupt genüge getan? Für Ausschreibungen gilt nämlich
die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese sind sowohl von Bedeutung
für Auftraggeber, die öffentliche Aufträge vergeben, als auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
- Da die gesetzlichen Änderungen zum Energieleitungsbau noch nicht durch Bundesrat und Bundestag beschlossen sind, ist das Kon-
sultationsverfahren zu früh eingeleitet worden.
- Ohne Einbeziehung der neuen gesetzlichen Änderungen zum Vorrang für Erdverkabelung, sind die Planungsunterlagen nicht aktualisiert
und somit bereits während der Konsultation veraltet und nicht aussagekräftig.
- Durch das Gebot der Bündelung von Stromtrassen mutet man den Menschen bei Netzaus- und Neubau weiterer Freileitungen zusätzliche
Beeinträchtigungen zu, da in diesem Fall eine Erdverkabelung ausgeschlossen wird. Diese planerische Sichtweise ist diskriminierend, men-
schenverachtend, zynisch und unmenschlich. Da wo schon immense Beeinträchtigungen durch Überbündelung für den Menschen vorherr-
schen wie z.B. die Autobahn A 7, 1 Schnellbahntrasse der DB, 2 Hochspannungsleitungen, 1 Salzwasserleitung, 2 Ferngastrassen, Einflug-
schneise Flughafen Frankfurt werden hier rigoros weitere enorme Belastungen dem mündigen Bürger aufoktroyiert. Es kommt zu einer wei-
teren Zerschneidung der Gemeinde Künzell.
Im Gesetz über Naturschutz oder Landschaftspflege - § 30 Gesetzlich geschützte Biotope - heisst es: Bestimmte Teile der Natur und Land-
schaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden geschützt (allgemeiner Grundsatz). Handlungen, die zu einer Zerstörung
oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen, sind verboten. Nach Sichtweise der Politik und der Planer geht dem-
nach das Leben der Tier- und Pflanzenwelt über die Belange des Menschen und somit über die Belange großer Bevölkerungsteile. Dies ist
für mich und meine Familie eine "menschenverachtende Denkweise“.
Auszug aus einer Pressemitteilung vom 09.01.2014: „Der Weiterbau der Autobahn A 44 im Bereich Söhrewald/Kaufungen/Helsa würde zu
Konflikten im Hinblick auf die dort vorhandenen Tiere und Pflanzen führen (Kamm-Molch und Co.)“.
- Die vorgesehenen Mindestabstände von 400 m zur Bebauung (in Niedersachsen schon längst Usus) sind in Hessen gesetzlich noch nicht
verbindlich festgeschrieben (wieder eine Diskriminierung). Dies ermöglicht den Übertragungsnetzbetreibern eine freie Planung von Trassen-
verläufen ohne gebührende Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Betroffenen. Durch die Zerstörung des Wohnumfeldes wird
ein Wertverlust der Immobilien billigend in Kauf genommen, die Betroffenen werden nicht entsprechend entschädigt.
- Die negativen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen sind bekannt, die elektrischen und magnetischen Felder
der Gleichstromtrassen sind ebenso kritisch zu betrachten und verlangen nach geeigneten Grenzwerten um gesundheitliche Risiken zu
vermeiden.
- In ausreichend starken magnetischen Gleichfeldern können Enzymaktivitäten oder die Lebensdauer von freien Radikalen verändert werden.
Das kann z.B. zu Krebserkrankungen führen. Es besteht daher für die Kinder im angrenzenden Kindergarten der geplanten Trasse im OT
Künzell-Dirlos erhöhte Leukämiegefahr, wie auch für die Kinder der „Florenbergschule" im Nachbarort Künzell-Pilgerzell (auch unmittelbar
an der Trasse gelegen).
- Bei Gleichstromtrassen entstehen durch die Ionisation der Luft Raumladungswolken, die das Krebsrisiko erhöhen und dauerhafte Lungen-
schäden hervorrufen können. Auch werden Nervenkrankheiten begünstigt.
- Meine Familie und ich wehren uns dagegen, als „Humanstudie“ für die Auswirkungen von Gleichstromtrassen in einem bevölkerungsreichen
Gebiet missbraucht zu werden.
Hochachtungsvoll
Helmut B.
Die folgende Stellungnahme bezieht sich auf den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2025 zu den Projekten DC3+DC4+P43+P43mod
Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme auf www.netzentwicklungsplan.de bin ich einverstanden.
Aus folgenden Gründen widerspreche ich dem NEP Strom 2025:
- Der Netzentwicklungsplan ist überdimensioniert und orientiert sich nicht am Strombedarf, sondern am Angebot der erzeugten Strommenge.
- Die im Netzentwicklungsplan verankerten HGÜ-Trassen sind vorrangig dem Europäischen Stromhandel geschuldet und konterkarieren die Ener-
giewende in Deutschland. Kohle- und Atomstrom der Nachbarländer sollen ungehindert eingespeist werden können (HGÜ-Trassen dienen nur
dem reinen Stromhandel).
- Ich zahle nicht für Transitleitungen, die der Region keinen Nutzen bringen. Den „Reibach“ machen die Übertragungsnetzbetreiber und deren
Aktionäre. Der Netzausbau muss am Minimierungsgebot ausgerichtet sein. So wenig Netzausbau wie möglich, so viel wie nötig.
- Ich fordere dezentrale Energieversorgungskonzepte ohne den Bau von gigantischen Übertragungsnetzen, die unsere schon gebeutelte Region
zusätzlich noch mehr belasten und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Ortschaften gefährden (z.B. keine Nachfrage mehr nach Neubau-
gebieten).
- Der Netzentwicklungsplan basiert auf einem zentralistischen Netzmodell und verhindert die Entwicklung dezentraler Energieversorgungsmodelle
auf Basis der regenerativen Energien.
- Die Planung großer HGÜ-Trassen als Stromtransportwege löst das Problem der „Speicherbarkeit von Erneuerbaren Energien nicht“.
- Die Zusammenführung der Netzentwicklungspläne Strom und Gas wird nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die Weiterentwicklung
der PTG-Speichertechnologie ist dies jedoch die Grundvoraussetzung für eine 100%ige Versorgung mit regenerativer Energie (das ist
politisch doch gewollt).
- Planung und Betreibung der HGÜ-Trassen wird u.a. durch die Firma Tennet realisiert. Ich habe hier wegen Wettbewerb und Interessens-
konflikt meine Bedenken. Ist hier der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung überhaupt genüge getan? Für Ausschreibungen gilt nämlich
die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Diese sind sowohl von Bedeutung
für Auftraggeber, die öffentliche Aufträge vergeben, als auch für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
- Da die gesetzlichen Änderungen zum Energieleitungsbau noch nicht durch Bundesrat und Bundestag beschlossen sind, ist das Kon-
sultationsverfahren zu früh eingeleitet worden.
- Ohne Einbeziehung der neuen gesetzlichen Änderungen zum Vorrang für Erdverkabelung, sind die Planungsunterlagen nicht aktualisiert
und somit bereits während der Konsultation veraltet und nicht aussagekräftig.
- Durch das Gebot der Bündelung von Stromtrassen mutet man den Menschen bei Netzaus- und Neubau weiterer Freileitungen zusätzliche
Beeinträchtigungen zu, da in diesem Fall eine Erdverkabelung ausgeschlossen wird. Diese planerische Sichtweise ist diskriminierend, men-
schenverachtend, zynisch und unmenschlich. Da wo schon immense Beeinträchtigungen durch Überbündelung für den Menschen vorherr-
schen wie z.B. die Autobahn A 7, 1 Schnellbahntrasse der DB, 2 Hochspannungsleitungen, 1 Salzwasserleitung, 2 Ferngastrassen, Einflug-
schneise Flughafen Frankfurt werden hier rigoros weitere enorme Belastungen dem mündigen Bürger aufoktroyiert. Es kommt zu einer wei-
teren Zerschneidung der Gemeinde Künzell.
Im Gesetz über Naturschutz oder Landschaftspflege - § 30 Gesetzlich geschützte Biotope - heisst es: Bestimmte Teile der Natur und Land-
schaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden geschützt (allgemeiner Grundsatz). Handlungen, die zu einer Zerstörung
oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen, sind verboten. Nach Sichtweise der Politik und der Planer geht dem-
nach das Leben der Tier- und Pflanzenwelt über die Belange des Menschen und somit über die Belange großer Bevölkerungsteile. Dies ist
für mich und meine Familie eine "menschenverachtende Denkweise“.
Auszug aus einer Pressemitteilung vom 09.01.2014: „Der Weiterbau der Autobahn A 44 im Bereich Söhrewald/Kaufungen/Helsa würde zu
Konflikten im Hinblick auf die dort vorhandenen Tiere und Pflanzen führen (Kamm-Molch und Co.)“.
- Die vorgesehenen Mindestabstände von 400 m zur Bebauung (in Niedersachsen schon längst Usus) sind in Hessen gesetzlich noch nicht
verbindlich festgeschrieben (wieder eine Diskriminierung). Dies ermöglicht den Übertragungsnetzbetreibern eine freie Planung von Trassen-
verläufen ohne gebührende Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Betroffenen. Durch die Zerstörung des Wohnumfeldes wird
ein Wertverlust der Immobilien billigend in Kauf genommen, die Betroffenen werden nicht entsprechend entschädigt.
- Die negativen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen sind bekannt, die elektrischen und magnetischen Felder
der Gleichstromtrassen sind ebenso kritisch zu betrachten und verlangen nach geeigneten Grenzwerten um gesundheitliche Risiken zu
vermeiden.
- In ausreichend starken magnetischen Gleichfeldern können Enzymaktivitäten oder die Lebensdauer von freien Radikalen verändert werden.
Das kann z.B. zu Krebserkrankungen führen. Es besteht daher für die Kinder im angrenzenden Kindergarten der geplanten Trasse im OT
Künzell-Dirlos erhöhte Leukämiegefahr, wie auch für die Kinder der „Florenbergschule" im Nachbarort Künzell-Pilgerzell (auch unmittelbar
an der Trasse gelegen).
- Bei Gleichstromtrassen entstehen durch die Ionisation der Luft Raumladungswolken, die das Krebsrisiko erhöhen und dauerhafte Lungen-
schäden hervorrufen können. Auch werden Nervenkrankheiten begünstigt.
- Meine Familie und ich wehren uns dagegen, als „Humanstudie“ für die Auswirkungen von Gleichstromtrassen in einem bevölkerungsreichen
Gebiet missbraucht zu werden.
Hochachtungsvoll
Helmut B.