02/24/2017 - 10:21 | Werner M. | NEP
Betreff: Konsultation NEP 2030 B
An
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 100572
10565 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Konsultation des NEP 2030 B möchte ich eine Stellungnahme abgeben:
Der Bedarf an Übertragungskapazitäten wird von vier privaten Unternehmen, den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt.
Diese sind dann auch die Bauherren und Betreiber der Übertragungsleitungen.
Das ist aufgrund hoher Verzinsung und sicherer Einnahmen ein gutes Geschäftsmodell.
Die Bundesnetzagentur (BNA), die über den Umfang des von den ÜNB vorgeschlagenen Netzausbau entscheidet ermittelt ihre Entscheidungsgrundlagen nicht selbst, sondern stützt sich auf Datengrundlagen, die von den ÜNB vorbereitet wurden.
Die Bundesnetzagentur setzt ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich dadurch herab, dass sie immer noch Slogans verwendet, wie "Windstrom aus dem Norden muss in den Süden transportiert werden". Das ist aufgrund der bekannt gewordenen Einspeiseabsicht von Braunkohlestrom eindeutig wiederlegt.
Ich stelle massiv in Frage, ob die BNA ihrer Kontrollfunktion im Sinne ihrer gesellschaftlichen Aufgabe überhaupt ausreichend nachkommen kann.
Ich möchte Sie darum bitten, zu folgenden Sachverhalte Stellung zu nehmen.
1. Damit der der gesellschaftliche Nutzen nicht hinter die finanziellen Interessen der hinter den ÜNB stehenden Geldgeber zurückgedrängt wird, ist eine weitere unabhängige Kontrollinstanz erforderlich.
2. Die vier ÜNB teilen sich einen Markt, der als Oligopol einzustufen ist. Das wiederspricht grundsätzlich den wettbewerbsfördernden Statuten der Europäischen Union.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben an den Leiter der Behörde weiter.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Stellungnahme auch online veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüssen.
Werner M.
An
Netzentwicklungsplan Strom
Postfach 100572
10565 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Konsultation des NEP 2030 B möchte ich eine Stellungnahme abgeben:
Der Bedarf an Übertragungskapazitäten wird von vier privaten Unternehmen, den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt.
Diese sind dann auch die Bauherren und Betreiber der Übertragungsleitungen.
Das ist aufgrund hoher Verzinsung und sicherer Einnahmen ein gutes Geschäftsmodell.
Die Bundesnetzagentur (BNA), die über den Umfang des von den ÜNB vorgeschlagenen Netzausbau entscheidet ermittelt ihre Entscheidungsgrundlagen nicht selbst, sondern stützt sich auf Datengrundlagen, die von den ÜNB vorbereitet wurden.
Die Bundesnetzagentur setzt ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich dadurch herab, dass sie immer noch Slogans verwendet, wie "Windstrom aus dem Norden muss in den Süden transportiert werden". Das ist aufgrund der bekannt gewordenen Einspeiseabsicht von Braunkohlestrom eindeutig wiederlegt.
Ich stelle massiv in Frage, ob die BNA ihrer Kontrollfunktion im Sinne ihrer gesellschaftlichen Aufgabe überhaupt ausreichend nachkommen kann.
Ich möchte Sie darum bitten, zu folgenden Sachverhalte Stellung zu nehmen.
1. Damit der der gesellschaftliche Nutzen nicht hinter die finanziellen Interessen der hinter den ÜNB stehenden Geldgeber zurückgedrängt wird, ist eine weitere unabhängige Kontrollinstanz erforderlich.
2. Die vier ÜNB teilen sich einen Markt, der als Oligopol einzustufen ist. Das wiederspricht grundsätzlich den wettbewerbsfördernden Statuten der Europäischen Union.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben an den Leiter der Behörde weiter.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Stellungnahme auch online veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüssen.
Werner M.