02/25/2017 - 23:25 | Markus K. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Bitte lesen Sie hier den Widerspruch, der bereits auch Tennet durch meine Anwältin vorgelegt wurde. Dieser beinhaltet meine persönliche Stellungnahme zum NEP 2030.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich für meinen Mandanten,
Herrn Markus K.
Einspruch gegen die geplante HGÜ Süd Ost Link von Wolmirstedt nach Landshut ein.
Begründung:
1.
Die Planung der Stromtrassen wird auf widerrechtlicher Grundlage durchgeführt, denn diese ist nicht konform zur Aarhus Konvention. Die Konvention ist seit spätestens 2007 in Deutschland geltendes Recht, und zwar für viele Infrastrukturprojekte und Umweltvorhaben. Die gesetzliche Regelung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Abkürzung) erfüllt jedoch nicht die Vorgaben der Aarhus Konvention, auch nicht der für die Novellierung vorliegende Entwurf. Die geplanten Trassen werden zu Schwarzbauten, wenn die gesetzliche Grundlage nicht an das übergeordnete Recht der Aarhus Konvention angepasst wird (siehe hierzu beiliegende Stellungnahme der Rechtsanwältin Dr. Roda V.).
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt, wie Umweltvorhaben durchzuführen sind.
2.
Die Stromtrassen sind weder für die Versorgungssicherheit Bayerns erforderlich noch dienen sie der Energiewende. Sie manifestieren im Gegenteil die Fortführung der Kohleverstromung. Das gilt besonders für den Süd-Ost-Link, denn er beginnt nahe der Braunkohletagebaue der Lausitz, die hervorragend an den Anfangspunkt Wolmirstedt angebunden sind. Aus einem Gutachten des renommierten DIW geht hervor, dass die Leitung dem Transport von Kohlestrom in Starkwindzeiten dient. Auszug aus dem Gutachten:
„Die Süd-Ost HGÜ Passage wird nicht aus Gründen der Versorgungssicherheit benötigt, sondern dient der Aufnahme zusätzlicher Braunkohlestromüberschüsse in Starkwindperioden;“
3.
Durch die HGÜ-Leitungen wird der europäische Stromhandel bedient. Dieser findet vorrangig mit Kohle- oder Atomstrom statt. Die EU hat Kohle- und Atomstrom in ihrem Szenario bis 2050 berücksichtigt, siehe folgender Link: http://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2020_de
Rubrik „Emissionssenkung nach Wirtschaftszweigen“, Zitat hieraus: Der Strom wird aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse oder anderen emissionsarmen Quellen wie Atomkraftwerken oder fossilen Kraftwerken mit Technologien zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid stammen.
4.
Die Erdverkabelung bedeutet einen massiven Eingriff in die Natur. Flora und Fauna werden nachhaltig gestört. Diesen Eingriff wird mein Mandant als naturliebender Bürger nicht akzeptieren.
5.
Die Trassenplanungen gefährden die Existenz des mehrere Generationen alten landwirtschaftlichen Betriebes meines Mandanten.
Mein Mandant beschreitet einen alternativen Weg in der Landwirtschaft. Sein Stall ist die Natur – nämlich genau in dem Bereich, in dem Sie einen 1000m breiten Korridor planen. Der Betrieb wird seit der Übergabe im Jahr 2003 kontinuierlich weiter aufgebaut. Sämtliche seither außerlandwirtschaftlich und landwirtschaftlich erzielten Verdienste wurden ausschließlich in den Betrieb investiert, mit dem Ziel, diesen auch für die Kinder meines Mandanten als sichere Existenzgrundlage zu erhalten. In den letzten Jahren wurde der Viehbestand von früherer Stallhaltung weg trotz vergleichsweise schwieriger geologischer und klimatischer Bedingungen auf über 60 Weidetiere erweitert. In der Direktvermarktung wurde ein Kundenstamm von mehr als 200 Personen bzw. Familien aufgebaut- Tendenz steigend. Damit ist mein Mandant ein wichtiger Lebensmittelerzeuger in der Region (...).
Schon die Bauzeit der Süd-Ost-Link im geplanten Umfang würde eine Freilandtierhaltung der über 60 Großtiere unmöglich machen. Die Betriebsnähe der Herde ist Pflicht (Wasserversorgung, Futterversorgung in vegetationsarmen Monaten, Herdenkontrolle, Geburtenmanagement usw.). Umsiedeln ist somit keine Alternative. Eine Beweidung der "renaturierten" Flächen ist nach bisherigen Recherchen nicht möglich.
Es liegen Studien vor, wonach das abgestrahlte Gleichstromfeld – in der Stärke des Erdmagnetfeldes – von Rindern wahrgenommen wird. Dieses stört nicht nur deren Orientierung, sondern kann hormonelle Einflüsse und Tag- Nacht- Rhythmusstörungen hervorrufen.
Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Trächtigkeitsstörungen, Fehlgeburten, Missbildungen) der dauerhaft dieser unnatürlichen Belastung ausgesetzten Muttertiere meines Mandanten sind zu befürchten. Aussagekräftige Studien, die dies widerlegen, liegen nicht vor.
Die dauerhafte Wertminderung der Flächen, der gestörte Wasserhaushalt als auch die Bodenerwärmung seien als weitere unzumutbare Belastungen noch ergänzend erwähnt.
Mein Mandant fordert Sie daher aus den unter Punkten 4-5 genannten Gründen ausdrücklich auf, die Planungen auf seinen, sowie auf den von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Pachtflächen unverzüglich einzustellen. Der Bau der Trasse auf benachbarten Flächen, würde seine betriebliche Entwicklungsmöglichkeit für die Zukunft einschränken. Ein Enteignungsverfahren, das auf einem Planfeststellungsbeschluss fußt, dem die Rechtskonformität zur Aarhus Konvention fehlt, wird dann unwirksam.
Aus den Punkten 1-3 geht hervor, dass es sich um ein ausschließlich wirtschaftlich getriebenes Großprojekt handelt, welches – auch durch meinen Mandanten als Stromkunden – mitfinanziert werden soll. Er ist nicht bereit, sich mit seinem Geld an Schwarzbauten, die ohne ausreichende rechtliche Grundlage geplant werden, zu beteiligen. Somit wird der Widerspruch nicht ausschließlich gegen eine Trasse auf seinen landwirtschaftlichen Nutzflächen eingelegt, sondern darüber hinaus gegen den generellen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsbau Süd-Ost-Link (HGÜ).
Als Landwirt mit eigener Stromerzeugung ist er davon überzeugt, dass durch Ihre Trassenplanungen eine dezentrale, regenerative, umweltverträgliche Energieerzeugung behindert.
Mein Mandant wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, die bis in höchste Instanzen möglich sind, um Ihr Vorhaben auf seinen Flächen zu verhindern.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zum Zwecke des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht werden würde, wo er erzeugt wird, könnte der Verbrauch von Kohlestrom deutlich reduziert werden. Eine dezentrale Stromerzeugung macht auch lange Stromtrassen im Höchstspannungsbereich, die lediglich dem Transport dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus auf die Schultern der Bürger entlang der geplanten Stromtrassen ist im höchsten Maße sozial ungerecht und stiftet enormen Unfrieden.
Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV Wechselstromleitungen auf 380 kV (n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Markus K.
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Bitte lesen Sie hier den Widerspruch, der bereits auch Tennet durch meine Anwältin vorgelegt wurde. Dieser beinhaltet meine persönliche Stellungnahme zum NEP 2030.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich für meinen Mandanten,
Herrn Markus K.
Einspruch gegen die geplante HGÜ Süd Ost Link von Wolmirstedt nach Landshut ein.
Begründung:
1.
Die Planung der Stromtrassen wird auf widerrechtlicher Grundlage durchgeführt, denn diese ist nicht konform zur Aarhus Konvention. Die Konvention ist seit spätestens 2007 in Deutschland geltendes Recht, und zwar für viele Infrastrukturprojekte und Umweltvorhaben. Die gesetzliche Regelung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Abkürzung) erfüllt jedoch nicht die Vorgaben der Aarhus Konvention, auch nicht der für die Novellierung vorliegende Entwurf. Die geplanten Trassen werden zu Schwarzbauten, wenn die gesetzliche Grundlage nicht an das übergeordnete Recht der Aarhus Konvention angepasst wird (siehe hierzu beiliegende Stellungnahme der Rechtsanwältin Dr. Roda V.).
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt, wie Umweltvorhaben durchzuführen sind.
2.
Die Stromtrassen sind weder für die Versorgungssicherheit Bayerns erforderlich noch dienen sie der Energiewende. Sie manifestieren im Gegenteil die Fortführung der Kohleverstromung. Das gilt besonders für den Süd-Ost-Link, denn er beginnt nahe der Braunkohletagebaue der Lausitz, die hervorragend an den Anfangspunkt Wolmirstedt angebunden sind. Aus einem Gutachten des renommierten DIW geht hervor, dass die Leitung dem Transport von Kohlestrom in Starkwindzeiten dient. Auszug aus dem Gutachten:
„Die Süd-Ost HGÜ Passage wird nicht aus Gründen der Versorgungssicherheit benötigt, sondern dient der Aufnahme zusätzlicher Braunkohlestromüberschüsse in Starkwindperioden;“
3.
Durch die HGÜ-Leitungen wird der europäische Stromhandel bedient. Dieser findet vorrangig mit Kohle- oder Atomstrom statt. Die EU hat Kohle- und Atomstrom in ihrem Szenario bis 2050 berücksichtigt, siehe folgender Link: http://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2020_de
Rubrik „Emissionssenkung nach Wirtschaftszweigen“, Zitat hieraus: Der Strom wird aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser und Biomasse oder anderen emissionsarmen Quellen wie Atomkraftwerken oder fossilen Kraftwerken mit Technologien zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid stammen.
4.
Die Erdverkabelung bedeutet einen massiven Eingriff in die Natur. Flora und Fauna werden nachhaltig gestört. Diesen Eingriff wird mein Mandant als naturliebender Bürger nicht akzeptieren.
5.
Die Trassenplanungen gefährden die Existenz des mehrere Generationen alten landwirtschaftlichen Betriebes meines Mandanten.
Mein Mandant beschreitet einen alternativen Weg in der Landwirtschaft. Sein Stall ist die Natur – nämlich genau in dem Bereich, in dem Sie einen 1000m breiten Korridor planen. Der Betrieb wird seit der Übergabe im Jahr 2003 kontinuierlich weiter aufgebaut. Sämtliche seither außerlandwirtschaftlich und landwirtschaftlich erzielten Verdienste wurden ausschließlich in den Betrieb investiert, mit dem Ziel, diesen auch für die Kinder meines Mandanten als sichere Existenzgrundlage zu erhalten. In den letzten Jahren wurde der Viehbestand von früherer Stallhaltung weg trotz vergleichsweise schwieriger geologischer und klimatischer Bedingungen auf über 60 Weidetiere erweitert. In der Direktvermarktung wurde ein Kundenstamm von mehr als 200 Personen bzw. Familien aufgebaut- Tendenz steigend. Damit ist mein Mandant ein wichtiger Lebensmittelerzeuger in der Region (...).
Schon die Bauzeit der Süd-Ost-Link im geplanten Umfang würde eine Freilandtierhaltung der über 60 Großtiere unmöglich machen. Die Betriebsnähe der Herde ist Pflicht (Wasserversorgung, Futterversorgung in vegetationsarmen Monaten, Herdenkontrolle, Geburtenmanagement usw.). Umsiedeln ist somit keine Alternative. Eine Beweidung der "renaturierten" Flächen ist nach bisherigen Recherchen nicht möglich.
Es liegen Studien vor, wonach das abgestrahlte Gleichstromfeld – in der Stärke des Erdmagnetfeldes – von Rindern wahrgenommen wird. Dieses stört nicht nur deren Orientierung, sondern kann hormonelle Einflüsse und Tag- Nacht- Rhythmusstörungen hervorrufen.
Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Trächtigkeitsstörungen, Fehlgeburten, Missbildungen) der dauerhaft dieser unnatürlichen Belastung ausgesetzten Muttertiere meines Mandanten sind zu befürchten. Aussagekräftige Studien, die dies widerlegen, liegen nicht vor.
Die dauerhafte Wertminderung der Flächen, der gestörte Wasserhaushalt als auch die Bodenerwärmung seien als weitere unzumutbare Belastungen noch ergänzend erwähnt.
Mein Mandant fordert Sie daher aus den unter Punkten 4-5 genannten Gründen ausdrücklich auf, die Planungen auf seinen, sowie auf den von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Pachtflächen unverzüglich einzustellen. Der Bau der Trasse auf benachbarten Flächen, würde seine betriebliche Entwicklungsmöglichkeit für die Zukunft einschränken. Ein Enteignungsverfahren, das auf einem Planfeststellungsbeschluss fußt, dem die Rechtskonformität zur Aarhus Konvention fehlt, wird dann unwirksam.
Aus den Punkten 1-3 geht hervor, dass es sich um ein ausschließlich wirtschaftlich getriebenes Großprojekt handelt, welches – auch durch meinen Mandanten als Stromkunden – mitfinanziert werden soll. Er ist nicht bereit, sich mit seinem Geld an Schwarzbauten, die ohne ausreichende rechtliche Grundlage geplant werden, zu beteiligen. Somit wird der Widerspruch nicht ausschließlich gegen eine Trasse auf seinen landwirtschaftlichen Nutzflächen eingelegt, sondern darüber hinaus gegen den generellen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsbau Süd-Ost-Link (HGÜ).
Als Landwirt mit eigener Stromerzeugung ist er davon überzeugt, dass durch Ihre Trassenplanungen eine dezentrale, regenerative, umweltverträgliche Energieerzeugung behindert.
Mein Mandant wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, die bis in höchste Instanzen möglich sind, um Ihr Vorhaben auf seinen Flächen zu verhindern.
Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein groß angelegtes und teures Generationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein solches Projekt von der Bedarfsfeststellung über die Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultation bis zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben, übertragen wird. Der Energiedialog in Bayern hat deutlich gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und – gerade die Süd-Ost-Leitung (D5) – hauptsächlich der zukünftigen Einspeisung von Braunkohlestrom dient.
Die Aufrüstung der Wechselstromleitungen von 220 kV auf 380 kV wird damit begründet, dass im Fall einer Störung einer großen Gleichstromleitung (HGÜ) für den reibungslosen Ersatztransport des Stroms gesorgt werden muss (n-1-Sicherheit). Die HGÜ-Leitungen sind aber überwiegend für den internationalen Stromtransport vorgesehen und hier dem Transport eines Strommixes, der zum Großteil Kohle- und Atomstrom enthält. Für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sind diese Höchstspannungsleitungen nicht erforderlich. Einer zusätzlichen Aufrüstung der Wechselstromleitung für den eventuellen Ausfall einer unnötigen HGÜ-Leitung kann ich nicht zustimmen.
Die Erforderlichkeit der HGÜ-Leitung wird in der Öffentlichkeit unter anderem immer wieder damit begründet, dass der im Norden Deutschlands erzeugte Windstrom in den Süden transportiert werden muss. Diese Aussage ist nachweislich falsch; die Bürger werden hier wissentlich und absichtlich über den wahren Hintergrund des überdimensionierten Leitungsausbaus getäuscht.
Die in der Öffentlichkeit dargestellte Notwendigkeit der HGÜ-Leitungen zum Zwecke des Windstromtransports vom Norden in den Süden ist schon aus dem Grund nicht richtig, da sich das eine Ende der Leitung in einem Braunkohlerevier befindet und damit überwiegend Braunkohlestrom mit der schlechtesten CO2-Bilanz transportieren wird. Wenn der Strom aus erneuerbaren Energien dort verbraucht werden würde, wo er erzeugt wird, könnte der Verbrauch von Kohlestrom deutlich reduziert werden. Eine dezentrale Stromerzeugung macht auch lange Stromtrassen im Höchstspannungsbereich, die lediglich dem Transport dienen, überflüssig.
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Mit dem Bau der HGÜ-Trassen kann auf Jahrzehnte hin die Überproduktion an Braunkohlestrom eingespeist werden, Dadurch verfehlt die Bundesregierung nachhaltig die gesetzten CO2-Ziele. Statt den völlig unrealistischen Handel mit CO2-Zertifikatien durch massive Preisgestaltung entgegenzutreten, wird hier die Braunkohleverstromung nachhaltig unterstützt.
Keine angemessene Beachtung im NEP2030 finden ebenfalls die – vielfach auch schon umgesetzten – Pläne vieler Bundesländer zur regionalen Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten Anstrengungen vieler Kommunen zur dezentralen Energiegewinnung werden zunichte gemacht.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
Mit dem Ausbau der dezentralen regenerativen Energien, der tatsächlichen Schaffung von Speichermöglichkeiten und dem Ausbau bzw. der Modernisierung der nach der Abschaltung der Atomkraftwerke frei werdenden bestehenden Leitungsnetze ist die Versorgungssicherheit jeder Region in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet. Die konsequente Förderung und Nutzung von dezentral erzeugten Energien wie Sonnen- und Windenergie, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken unter Zuschaltung von schnell regulierbaren Gaskraftwerken (mit dem Gaskraftwerk Irsching steht in Bayern eines der weltweit modernsten Gaskraftwerke) zur Sicherheit, Speicherung von Stromüberschuss durch geeignete Maßnahmen sowie die grundsätzliche Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale reduzieren den Leitungsbedarf.
Gesundheitliche Auswirkungen für die an den Trassen wohnenden Menschen und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der betroffenen Menschen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Naturhaushalte finden ebenfalls überhaupt keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende überdimensionierten Leitungsausbaus auf die Schultern der Bürger entlang der geplanten Stromtrassen ist im höchsten Maße sozial ungerecht und stiftet enormen Unfrieden.
Beim Ausbau des HGÜ-Netzes handelt es sich um eine fatale Lenkungsfunktion auf Kosten der Allgemeinheit, da hier gerade die langfristig orientierten und kapitalstarken Finanzinvestoren (Banken, Versicherungen u. a.) „Kasse“ machen wollen. Deren Hauptinteresse besteht in einer langfristig abgesicherten Rendite aus einem regulierten Geschäft, bei Erdverkabelung würde noch mehr „geparktes“ Kapital verzinst werden. Hier fehlen Compliance und die Kontrollfunktion der Bundesnetzagentur, des Parlaments und des Energieausschusses der Bundesregierung für derartige, vermutlich bereits als sittenwidrig einzustufende Vereinbarungen völlig.
Die Entscheidungen, die bezüglich der Energiewende getroffen werden, sind Generationsentscheidungen. Das Netz der Zukunft muss flexibel sein, die erneuerbaren Energien durch flexible grundlastfähige Energien und Speichermöglichkeiten unterstützt werden. Der im NEP2030 geplante Netzausbau ist insgesamt überdimensioniert, weder wirtschaftlich vertretbar noch umweltverträglich und damit insgesamt nicht genehmigungsfähig. Grundsätzlich muss überdacht werden, ob der Netzentwicklungsplan nicht von unabhängigen Gutachtern und Wissenschaftlern zu erstellen ist.
Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur dann erreicht werden, wenn man die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. Der von Gewinnmaximierung einiger weniger auf Kosten der Steuerzahler und Festlegung einer zentralistischen Struktur geprägte überdimensionierte geplante Netzausbau durch tausende kilometerlange HGÜ-Leitungen und die für deren eventuellen Ausfall notwendige Aufrüstung der 220kV Wechselstromleitungen auf 380 kV (n-1Sicherheit) wird keine gesellschaftliche Akzeptanz finden.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Markus K.