02/26/2017 - 20:52 | Hans K. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan
Absender:
Hans K.
, den 26.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Hans K.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53
Absender:
Hans K.
, den 26.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Bei der HGÜ-Süd-Ost-Trasse DC5 handelt es sich um eine Stromautobahn zur Förderung des europäischen Stromhandels auf Kosten des Stromzahlers mit der Begründung, die Trassen werden für die Versorgung Südbayerns benötigt. Nutznießer davon sind die Netzbetreiber und deren Investoren – mit einer garantierten Rendite von knapp 7 %.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Hans K.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53