02/26/2017 - 20:52 | Karl-Heinz W. | NEP
Betreff: Netzentwicklungsplan
Absender:
Karl-Heinz W.
, den 26.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Karl-Heinz W.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53
Absender:
Karl-Heinz W.
, den 26.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 möchte ich folgende Stellungnahme abgeben:
Durch die fehlende Transparenz des Informationsprozesses werden die Mitspracherechte und die Akzeptanz der betroffenen Städte, Gemeinden und deren Bürger nicht nur behindert, sondern bewusst verhindert. Das ist in besorgniserregendem Maße unethisch und undemokratisch, da der vom Netzausbau betroffene Bürger als wichtigster Stakeholder außen vor bleiben soll, getäuscht und möglicherweise sogar belogen wird. Damit widerspricht die Umsetzung des Projektes möglicherweise Art. 14 III GG und ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Gemäß NEP 2030 wird der Stromexport weiter ausgebaut nämliich auf 87,7 tWh. Dadurch ist es unumgänglich, dass die – für die Versorgungssicherheit ausreichenden – bestehenden Leitungen überlastet werden bzw. ein deutlich geringerer Ausbau ausreichend wäre. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland Nr. 1 Deutschland durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit monopolistischen Strukturen geht weit über den Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus.
weiterhin beanstande ich die Vorgehensweise der Einführung der Methodik der Regionalisierung. Da weder die verwendeten Daten noch der Ursprung dieser Daten offenvgelegt wurde, entspricht die Einführung der Methodik nicht den Kriterien einer transparenten Berechnung.
Mit freundlichem Gruß
Karl-Heinz W.
Einverständniserklärung: Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stellungnahme online veröffentlicht wird. Sie bezieht sich sowohl auf Allgemeine Hinweise zum Thema Netzausbau durch HGÜ-Trassen als auch auf die Süd-Ost-Verbindung DC 5 HGÜ-Verbindung Sachsen-Anhalt – Bayern und weiterhin auf die Aufrüstung der Wechselstromleitungen: P44 (Schalkau-Coburg-Haßberge-Grafenrheinfeld), P44 mod (Schalkau-Coburg-Redwitz), P53