04/24/2023 - 12:29 | Gabriele G. | NEP
Betreff: Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 / 2045 (2023)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend erhalten Sie meine Stellungnahme zum aktuellen
Netzentwicklungsplan.
Diese Einwendungen sind zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele G.
1. In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von
Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur
ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren,
sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit /
Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als
„Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer
gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt
werden müssen. Die geplanten und teilweise sehr langen HGÜ-Leitungen
sind eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es
zu vermeiden gilt. Ein Angriff im Verteilnetzbereich führt dagegen
nur zu kleinräumigen Störungen.
2. Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein extrem teures
Mehrgenerationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein
solches Projekt von der Bedarfsfeststellung, über die Bewertung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultationen, bis
zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die
letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben,
übertragen wird. Der beiden Energiedialoge in Bayern haben deutlich
gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und –
gerade der Suedostlink (Projekte DC5 und DC20) – zunächst
hauptsächlich einer gesicherten Einspeisung von Kohlestrom dienen
sollte. Für diese Trassen gibt es im Rahmen einer dezentralen,
verteilnetzorientierten Energiewende keinen Bedarf.
3. Laut Website netzentwicklungsplan.de wurden bei den bisherigen
Konsultationen 46.438 Stellungnahmen abgegeben. Bei den
Veröffentlichungen konnte man sehen, dass nahezu hundert Prozent,
darunter auch zahlreiche aus der wissenschaftlichen Fachwelt, den
überdimensionierten Netzausbau insgesamt, aber speziell auch den des
HGÜ-Netzes abgelehnt haben. Eine Reaktion der
Übertragungsnetzbetreiber in den jeweils folgenden Plänen ist nicht
erkennbar. Dieses Verfahren ist eine Farce und lediglich eine
Beruhigungspille für die Öffentlichkeit. Die Beteiligung wird bei den
zukünftigen Ausgaben stark abnehmen, was sicher auch zur Strategie
gehört.
4. Von November 2014 bis Anfang Februar 2015 fand der bayerische
Energiedialog statt, bei dem unter anderem auch die Notwendigkeit der
HGÜ-Trassen geklärt werden sollte. Das Ergebnis, das sicher gut
bekannt ist, lautete stark verkürzt 2 minus X. Es wurde nachgewiesen,
dass mindestens auf eine, voraussichtlich aber auch auf zwei der
HGÜ-Leitungen nach Bayern verzichtet werden kann. Auf die Ergebnisse
des bayerischen Energiedialogs wird bis heute in keiner Weise
eingegangen. Das ist Ignoranz pur und wird von der Öffentlichkeit
auch so wahrgenommen.
5. Keine angemessene Beachtung im NEP finden ebenfalls die vielfach auch
schon umgesetzten Pläne vieler Bundesländer zur regionalen
Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten
Anstrengungen vieler Regionen zur dezentralen Energiegewinnung werden
zunichtegemacht. Die vom Lobbyismus stark beeinflusste Gesetzgebung
bremst vieles aus.
6. Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent
angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch
Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue
Beseilungstechniken, wie Hochtemperaturleitungen, aber auch
Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern
machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich
unnötig. Die dann mögliche bessere digitale Steuerung wird
Netzengpässe vermeiden.
7. Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen
durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim
Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der
Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da
nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
8. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland
Nr. 1 Deutschland, durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit
monopolistischen Strukturen geht weit über den
Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie
im Rahmen der Daseinsvorsorge und auch gegen das Gemeinwohlprinzip
hinaus.
9. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen
und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der
Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die
Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im
Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar
überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine
verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie
z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
10. Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende
überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die
Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet
enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut
weiterwachsen lassen. Mit dem laut Seite 224 des NEP veranschlagten
Investitionssumme nur für das Zubaunetz in Höhe von 239,7 Milliarden
Euro werden die Kosten für die kleinen Verbraucher explodieren. Warum
gibt es keinerlei Hinweis auf die Finanzierungskosten? Der Einsatz
von Gaskraftwerken mit gespeichertem grünemWasserstoff bei
Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau.
11. Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des
internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger
weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen
Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen
Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen.
Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung in
Zukunft statt aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle, dann vom
virtuellen Großkraftwerk Offshore und vor allem forciert sie die
Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland.
12. Der Netzentwicklungsplan zeigt nicht, dass der dringend notwendige
Ausbau der Verteilnetze extrem vernachlässigt wurde und wird.
Stattdessen sollen mit dem N-1-Argument zahlreiche
Wechselstromtrassen auf 380 KV hochgerüstet werden. Da es in Bezug
auf die Energiewende keinerlei nachgewiesenen Bedarf für den Bau der
Gleichstromtrassen gibt, ist auch die Verstärkung der
220-KV-Bestandstrassen nicht notwendig. Diese Maßnahmen bedeuten
erheblich höhere Gesundheitsrisiken für die Anrainer. Dabei geht es
nicht um die angeblich eingehaltenen Grenzwerte gegenüber
elektrischen und magnetischen Feldern. Das Risiko, verstärkt für
Kinder, kommt von ionisierten Partikeln in der Luft, die vom Wind
auch über diese Abstandsgrenzen hinaus verfrachtet werden..
13. Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den
Netzausbau von einem Wert von 16 Milliarden Euro, den wir von 2014
kennen, mit diesem neuen NEP auf 239,7 Milliarden Euro nur für das
Zubaunetz (Seite 224). Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig
Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von
Finanzierungskosten für Garantierendite und Verzinsung, von über 400
Milliarden Euro. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder
späterer Wartungsaufwand. Wie bei den meisten Großprojekten heute
üblich, könnten sich diese Kosten durchaus noch verdoppeln. Mit
diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen
und das Verteilnetz ausgebaut werden und damit die Energiewende
wirklich voranbringen.
14. Die Erweiterung der Planungen um neun weitere Gleichstromprojekte
(Seite 190) sind mit Blick auf eine sinnvolle Energiewende völlig
daneben und muss abgelehnt werden. Über das bestehende
Höchstspannungsnetz ein DC-Overlay-Grid zu legen ist nur noch mit
einem europaweiten Stromhandel zu begründen und hat keinen
ursächlichen Zusammenhang mehr mit einem Umstieg auf Erneuerbare und
dem Klimaschutz. Außerdem sind die Streckenlängen dieser Projekte
viel zu kurz und damit wegen der erforderlichen Konvertierung
verlustreicher als Wechselstromtrassen.
15. Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die
Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne
Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für
interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem
Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen
häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede
Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den
Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die
Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht
anders aus.
16. Die Hochrüstung von 220- KV-Bestandstrassen (P53, P482) auf 380 KV,
mit zum Teil mehreren Systemen, wird meist mit dem Alter dieser
Leitungen und dem sogenannten Stand der Technik begründet. Das ist
klar erkennbar ein Denkfehler. Bei diesen Trassen können im Rahmen
normaler Wartungsarbeiten einzelne Masten oder Kabelabschnitte
ausgetauscht werden. Auch die Übertragungskapazität lässt sich durch
bekannte Maßnahmen (z. B. WAFB) optimieren. Die unnötige Verstärkung
auf 380 KV bedeutet auch wesentlich größere gesundheitliche Risiken
für die Anwohner.
17. Der Bau transeuropäischer Stromleitungen in Verbindung mit dem
EU-weit auf Wettbewerb basierendem Marktmodell zielt nach wie vor auf
die Errichtung einer europäischen „Kupferplatte“. Damit soll
angeblich die Energieversorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort
sichergestellt werden. Dieses Modell hat sich, wie seinerzeit auch
Desertec, als Trugschluss herausgestellt. Die Energiewende findet
dezentral und kleinräumig statt. Sie folgt einem zellularen Ansatz,
d. h. von Zelle zu Zelle, von Region zu Region und nur noch zu einem
geringen Teil über das Übertragungsnetz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend erhalten Sie meine Stellungnahme zum aktuellen
Netzentwicklungsplan.
Diese Einwendungen sind zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele G.
1. In den Betrachtungen der Energienetze wird stets von
Ausfallsicherheit gesprochen. Die Energieübertragungsinfrastruktur
ist aber nicht nur hinsichtlich Ausfallsicherheit zu konzipieren,
sondern auch hinsichtlich einer technischen Angreifbarkeit /
Störsicherheit. Dieser im internationalen Gebrauch als
„Vulnerability“ bezeichnete Aspekt zeigt, dass auch Themen einer
gewollten – gegebenenfalls auch gewaltsamen Störung – berücksichtigt
werden müssen. Die geplanten und teilweise sehr langen HGÜ-Leitungen
sind eine leicht angreifbare und verletzliche Infrastruktur, die es
zu vermeiden gilt. Ein Angriff im Verteilnetzbereich führt dagegen
nur zu kleinräumigen Störungen.
2. Der Bau der HGÜ-Leitungen ist ein extrem teures
Mehrgenerationenprojekt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein
solches Projekt von der Bedarfsfeststellung, über die Bewertung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Konsultationen, bis
zum Bau der Trassen den vier Übertragungsnetzbetreibern, die
letztlich ein finanzielles Interesse am größtmöglichen Ausbau haben,
übertragen wird. Der beiden Energiedialoge in Bayern haben deutlich
gezeigt, dass der Ausbau der HGÜ-Netze überdimensioniert ist und –
gerade der Suedostlink (Projekte DC5 und DC20) – zunächst
hauptsächlich einer gesicherten Einspeisung von Kohlestrom dienen
sollte. Für diese Trassen gibt es im Rahmen einer dezentralen,
verteilnetzorientierten Energiewende keinen Bedarf.
3. Laut Website netzentwicklungsplan.de wurden bei den bisherigen
Konsultationen 46.438 Stellungnahmen abgegeben. Bei den
Veröffentlichungen konnte man sehen, dass nahezu hundert Prozent,
darunter auch zahlreiche aus der wissenschaftlichen Fachwelt, den
überdimensionierten Netzausbau insgesamt, aber speziell auch den des
HGÜ-Netzes abgelehnt haben. Eine Reaktion der
Übertragungsnetzbetreiber in den jeweils folgenden Plänen ist nicht
erkennbar. Dieses Verfahren ist eine Farce und lediglich eine
Beruhigungspille für die Öffentlichkeit. Die Beteiligung wird bei den
zukünftigen Ausgaben stark abnehmen, was sicher auch zur Strategie
gehört.
4. Von November 2014 bis Anfang Februar 2015 fand der bayerische
Energiedialog statt, bei dem unter anderem auch die Notwendigkeit der
HGÜ-Trassen geklärt werden sollte. Das Ergebnis, das sicher gut
bekannt ist, lautete stark verkürzt 2 minus X. Es wurde nachgewiesen,
dass mindestens auf eine, voraussichtlich aber auch auf zwei der
HGÜ-Leitungen nach Bayern verzichtet werden kann. Auf die Ergebnisse
des bayerischen Energiedialogs wird bis heute in keiner Weise
eingegangen. Das ist Ignoranz pur und wird von der Öffentlichkeit
auch so wahrgenommen.
5. Keine angemessene Beachtung im NEP finden ebenfalls die vielfach auch
schon umgesetzten Pläne vieler Bundesländer zur regionalen
Ausschöpfung ihrer Energiepotentiale. Die bisher erfolgten
Anstrengungen vieler Regionen zur dezentralen Energiegewinnung werden
zunichtegemacht. Die vom Lobbyismus stark beeinflusste Gesetzgebung
bremst vieles aus.
6. Wenn seitens der ÜNB das vorgeschriebene NOVA-Prinzip konsequent
angewendet werden würde, könnte die Transportkapazität allein durch
Austausch der Leiterseile verdoppelt werden. Neue
Beseilungstechniken, wie Hochtemperaturleitungen, aber auch
Leiterseilmonitoring und Lastflusssteuerung mit Phasenschiebern
machen HGÜ-Trassen und die meisten Hochrüstungen im HDÜ-Bereich
unnötig. Die dann mögliche bessere digitale Steuerung wird
Netzengpässe vermeiden.
7. Das NOVA-Prinzip wird mit der derzeitigen Festlegung der Renditen
durch die BNetzA ad absurdum geführt: Es kann nicht sein, dass beim
Neubau von Leitungen eine höhere Rendite garantiert wird als bei der
Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Wer würde da
nicht möglichst viel Neubau vorziehen?
8. Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes durch das Stromexportland
Nr. 1 Deutschland, durch das Oligopol von Stromnetzanbietern mit
monopolistischen Strukturen geht weit über den
Grundversorgungsauftrag der Bundesregierung für elektrische Energie
im Rahmen der Daseinsvorsorge und auch gegen das Gemeinwohlprinzip
hinaus.
9. Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen
und die massiven Eingriffe in die Natur und das Wohnumfeld der
Betroffenen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die
Naturhaushalte, finden ebenfalls so gut wie keine Berücksichtigung im
Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar
überhaupt nicht. Dies zeigt auch die Tatsache, dass es keine
verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung gibt (wie
z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern).
10. Die Verteilung der Lasten des unter dem Deckmantel der Energiewende
überdimensionierten Leitungsausbaus über das Netzentgelt auf die
Schultern der Bürger ist im höchsten Maße sozial ungerecht, stiftet
enormen Unfrieden und wird die schon heute sehr hohe Energiearmut
weiterwachsen lassen. Mit dem laut Seite 224 des NEP veranschlagten
Investitionssumme nur für das Zubaunetz in Höhe von 239,7 Milliarden
Euro werden die Kosten für die kleinen Verbraucher explodieren. Warum
gibt es keinerlei Hinweis auf die Finanzierungskosten? Der Einsatz
von Gaskraftwerken mit gespeichertem grünemWasserstoff bei
Dunkelflauten wäre wesentlich günstiger als dieser Netzausbau.
11. Die HGÜ-Gleichstromtrassen dienen lediglich dem Ausbau des
internationalen Stromhandels und der Gewinnmaximierung einiger
weniger Unternehmen auf Kosten der Umwelt und der betroffenen
Anwohner und letztlich auch auf Kosten einer bisher erfolgreichen
Energiewende. Die Stromerzeugung der Zukunft muss dezentral erfolgen.
Die HGÜ-Leitungen fördern eine zentralistische Energieerzeugung in
Zukunft statt aus klimaschädlicher Stein- und Braunkohle, dann vom
virtuellen Großkraftwerk Offshore und vor allem forciert sie die
Erzeugung von vermeintlich billigem Atomstrom aus dem Ausland.
12. Der Netzentwicklungsplan zeigt nicht, dass der dringend notwendige
Ausbau der Verteilnetze extrem vernachlässigt wurde und wird.
Stattdessen sollen mit dem N-1-Argument zahlreiche
Wechselstromtrassen auf 380 KV hochgerüstet werden. Da es in Bezug
auf die Energiewende keinerlei nachgewiesenen Bedarf für den Bau der
Gleichstromtrassen gibt, ist auch die Verstärkung der
220-KV-Bestandstrassen nicht notwendig. Diese Maßnahmen bedeuten
erheblich höhere Gesundheitsrisiken für die Anrainer. Dabei geht es
nicht um die angeblich eingehaltenen Grenzwerte gegenüber
elektrischen und magnetischen Feldern. Das Risiko, verstärkt für
Kinder, kommt von ionisierten Partikeln in der Luft, die vom Wind
auch über diese Abstandsgrenzen hinaus verfrachtet werden..
13. Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber steigt der Aufwand für den
Netzausbau von einem Wert von 16 Milliarden Euro, den wir von 2014
kennen, mit diesem neuen NEP auf 239,7 Milliarden Euro nur für das
Zubaunetz (Seite 224). Bei der vorgesehenen Laufzeit von vierzig
Jahren ergeben sich daraus, unter Berücksichtigung von
Finanzierungskosten für Garantierendite und Verzinsung, von über 400
Milliarden Euro. Darin enthalten ist noch kein Planungs- oder
späterer Wartungsaufwand. Wie bei den meisten Großprojekten heute
üblich, könnten sich diese Kosten durchaus noch verdoppeln. Mit
diesem Geld können ausreichend Speicherprojekte in Angriff genommen
und das Verteilnetz ausgebaut werden und damit die Energiewende
wirklich voranbringen.
14. Die Erweiterung der Planungen um neun weitere Gleichstromprojekte
(Seite 190) sind mit Blick auf eine sinnvolle Energiewende völlig
daneben und muss abgelehnt werden. Über das bestehende
Höchstspannungsnetz ein DC-Overlay-Grid zu legen ist nur noch mit
einem europaweiten Stromhandel zu begründen und hat keinen
ursächlichen Zusammenhang mehr mit einem Umstieg auf Erneuerbare und
dem Klimaschutz. Außerdem sind die Streckenlängen dieser Projekte
viel zu kurz und damit wegen der erforderlichen Konvertierung
verlustreicher als Wechselstromtrassen.
15. Das Verfahren der Netzentwicklung insgesamt ist nicht geeignet, die
Öffentlichkeit tatsächlich einzubeziehen. Für diejenigen ohne
Internetzugang ist eine Teilnahme nahezu unmöglich. Auch für
interessierte Bürger ist eine Online-Teilnahme nur mit erheblichem
Aufwand möglich. Die Aufforderungen zur Teilnahme an Konsultationen
häufen sich. Diese werden zwar veröffentlicht, bleiben aber ohne jede
Konsequenz. Persönliche Antworten sind nicht vorgesehen. Für den
Bürger ist es daher nicht mehr nachvollziehbar, wie und ob die
Stellungnahmen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung und Transparenz sieht
anders aus.
16. Die Hochrüstung von 220- KV-Bestandstrassen (P53, P482) auf 380 KV,
mit zum Teil mehreren Systemen, wird meist mit dem Alter dieser
Leitungen und dem sogenannten Stand der Technik begründet. Das ist
klar erkennbar ein Denkfehler. Bei diesen Trassen können im Rahmen
normaler Wartungsarbeiten einzelne Masten oder Kabelabschnitte
ausgetauscht werden. Auch die Übertragungskapazität lässt sich durch
bekannte Maßnahmen (z. B. WAFB) optimieren. Die unnötige Verstärkung
auf 380 KV bedeutet auch wesentlich größere gesundheitliche Risiken
für die Anwohner.
17. Der Bau transeuropäischer Stromleitungen in Verbindung mit dem
EU-weit auf Wettbewerb basierendem Marktmodell zielt nach wie vor auf
die Errichtung einer europäischen „Kupferplatte“. Damit soll
angeblich die Energieversorgung zu jeder Zeit und an jedem Ort
sichergestellt werden. Dieses Modell hat sich, wie seinerzeit auch
Desertec, als Trugschluss herausgestellt. Die Energiewende findet
dezentral und kleinräumig statt. Sie folgt einem zellularen Ansatz,
d. h. von Zelle zu Zelle, von Region zu Region und nur noch zu einem
geringen Teil über das Übertragungsnetz.