Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf
Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:
Neben der Erstellung der Netzentwicklungspläne 2024 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Jahr 2014 auch Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um weitere Einflussgrößen auf die Netzentwicklung zu untersuchen. Die Veröffentlichung des ersten Teils des Sensitivitätenberichts mit zwei von drei Sensitivitäten erfolgte zeitgleich mit den ersten Entwürfen des Netzentwicklungsplans (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2024. Nicht nur die beiden Berichte standen zur Konsultation, sondern auch der erste Teil des Sensitivitätenberichts. Der zweite Teil der Sensitivitätsanalysen wurde am 14. Juli 2014 veröffentlicht.
Während der Erstellung der zweiten Entwürfe des NEP und des O-NEP wurden durch den Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zeitgleich grundlegende energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen neu bestimmt. Das novellierte EEG war am 1. August 2014 in Kraft getreten. Es enthielt verschiedene Rahmendaten hinsichtlich der angenommenen Erzeugungsleistung und des Verbrauchs, die für den NEP 2024 relevant waren. Aufgrund dessen haben die Übertragungsnetzbetreiber innerhalb des genehmigten Szenariorahmens zum zweiten Entwurf des NEP eine komplette Neuberechnung des Szenarios B 2024 mit einer angepassten Regionalisierung der erneuerbaren Energien durchgeführt. Das Szenario trägt daher im zweiten Entwurf den Titel Szenario B 2024*.
Auf Basis des von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigten NEP 2024 erfolgte 2015 eine Novellierung des Bundesbedarfsplans, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.
Sensitivitätenbericht 2014
Die Sensitivitätsanalysen lieferten Hinweise über die Auswirkungen bestimmter Einflussgrößen auf die Netzentwicklung. Während der Erstellung des NEP 2024 wurde von der Bundesregierung die Reduzierung von Ausbauzielen der Windkraft offshore und einer zeitweisen Reduzierung der Einspeiseleistung bei neuen Windenergieanlagen an Land diskutiert. Diese beiden Einflusgrößen - Deckelung Offshore und Einspeisemanagement - wurden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Netzentwicklung in den Sensitivitätsanalysen untersucht. Eine dritte Sensitivität betrachtete den Effekt eines – insbesondere von Umweltverbänden geforderten – hohen CO2-Preises auf den Ausbaubedarf im Übertragungsnetz. Diese Sensitivitätsberechnungen basierten auf dem Szenario A 2024 aus dem NEP 2024.
Weitere Informationen und die Ergebnisse der Analysen finden Sie in Teil 1 und 2 des Sensitivitätenberichts 2014.
Szenariorahmen zu
NEP/O-NEP 2024
Mit der Genehmigung des Szenariorahmens 2024 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 30. August 2013 begann der Prozess zur Ermittlung des notwendigen Netzausbaus onshore und offshore bis zum Jahr 2024. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hatten am 28. März 2013 den Entwurf des Szenariorahmens an die BNetzA übergeben. Vom 5. April bis zum 17. Mai 2013 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum Entwurf des Szenariorahmens 2024 Stellung zu beziehen. Im Anschluss an die Konsultation genehmigte die BNetzA den Szenariorahmen.
Der Szenariorahmen 2024 basiert auf den von den ÜNB stetig weiterentwickelten Szenariorahmen aus den Jahren 2011 und 2012 und behält die Charakterisierung der einzelnen Szenarien bei. Er blickt mit drei Szenarien in das Jahr 2024, wobei ein Szenario davon bis zum Jahr 2034 fortgeschrieben wird. In allen vier Szenarien wurde die planmäßige Außerbetriebnahme aller Kernkraftwerke zum Ende des Jahres 2022 berücksichtigt. Die bestehenden und geplanten Speicher (inklusive Pumpspeicherkraftwerke) werden für alle Szenarien in vollem Umfang berücksichtigt.
Dokumente zum Szenariorahmen 2024
NEP/O-NEP 2024
1. Entwürfe
Factsheets
In den Factsheets finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2024.
Am 16. April 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber die ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom 2024, des Offshore-Netzentwicklungsplans 2024 sowie den ersten Teil der Sensitivitätsanalyse veröffentlicht.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung startete auch die Konsultation: Vom 16. April bis zum 28. Mai 2014 konnten alle Interessierten eine Stellungnahme abgeben.
NEP 2024, 1. Entwurf
Im ersten Entwurf des NEP 2024 bestätigen die Berechnungen zu den Szenarien A 2024, B 2024 und C 2024 die im 2013 verabschiedeten Bundesbedarfsplan enthaltenen Netzausbaumaßnahmen sowie die im NEP 2013 bestätigten Maßnahmen. In keinem der Szenarien reicht ein lediglich um die im Bundesbedarfsplan enthaltenen Maßnahmen erweitertes Startnetz aus, um den Übertragungsbedarf zu decken. Die vier Gleichstromverbindungen für den weiträumigen Nord-Süd-Übertragungsbedarf wurden für alle drei Szenarien als notwendig ermittelt. Wichtige Treiber für weiträumige Leistungstransporte in den vier Szenarien sind der Ausbau der Windenergieleistung an Land im küstennahen Bereich und auf See sowie der Energieaustausch mit dem Ausland.
Der Netzentwicklungsplan 2024 zum Download
Weitere Dokumente zum Download
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum NEP 2024 finden Sie unter:
O-NEP 2024, 1. Entwurf
Der im ersten Entwurf des O-NEP 2024 ermittelte Ausbaubedarf des Offshorenetzes liegt zwischen 1.135 km in Szenario A 2024, 1.605 km in Szenario B 2024 bis hin zu 2.540 km in Szenario C 2024. Die gesamte Übertragungskapazität des Zubau-Offshorenetzes reicht dabei von zusätzlichen 3,7 GW in Szenario A 2024 über 5,1 GW in Szenario B 2024 bis zu 7,9 GW in Szenario C 2024.
Die Investitionskosten für die Netzmaßnahmen werden auf Basis von spezifischen Kostenansätzen ermittelt und haben einen vorläufigen Charakter. Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt bis zum Jahr 2024 je nach Szenario insgesamt ca. 17 bis 23 Mrd. Euro. Die Investitionen in das Start-Offshorenetz von rund 12 Mrd. € sind hier bereits berücksichtigt.
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Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2024 finden Sie unter:
NEP/O-NEP 2024
2. Entwürfe
Factsheets
In den Factsheets finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den zweiten Entwürfen von NEP und O-NEP 2024.
Zu den ersten Entwürfen des NEP und O-NEP 2024 haben die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt 26.064 Stellungnahmen erhalten (26.041 zum NEP und 23 zum O-NEP). Die Stellungnahmen wurden von den ÜNB inhaltlich geprüft und die Netzentwicklungspläne auf dieser Basis überarbeitet. Die zweiten Entwürfe haben die ÜNB am 4. November 2014 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.
Konsultation 2014
Alle Infos und Stellungnahmen rund um die Konsultation 2014 finden Sie unter:
NEP 2024, 2. Entwurf
Die ÜNB haben den zweiten Entwurf erarbeitet, während im Zuge einer Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zeitgleich grundlegende energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber neu bestimmt wurden. In einer Vielzahl von Konsultationsstellungnahmen wurde zudem die Notwendigkeit der ermittelten Maßnahmen angesichts des neuen EEG aufgeworfen. Entsprechend haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP das Szenario B 2024 mit einer angepassten Regionalisierung der erneuerbaren Energien erneut berechnet.
Das Ergebnis der Berechnungen bestätigt weiterhin den hohen Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland, der im Wesentlichen über Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ-Verbindungen) gedeckt werden soll. Es zeigt aber auch, dass es einige regionale Verschiebungen bei Netzausbaumaßnahmen gibt.
Der Netzentwicklungsplan 2024 zum Download
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Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum NEP 2024 finden Sie unter:
O-NEP 2024, 2. Entwurf
Ein Großteil der eingereichten Konsultationsbeiträge bezog sich auch beim zweiten Offshore-Netzentwicklungsplan vor allem auf die Themen der Auswahl der Netzverknüpfungspunkte, den gesetzlichen Rahmen des O-NEP sowie den Umfang und zeitlichen Fortschritt des Ausbaus des Offshorenetzes.
Der Vergleich der Offshore-Netzentwicklungspläne 2023 und 2024 zeigte, dass die Notwendigkeit von Ausbaumaßnahmen auch bei einer Reduktion der Zielzahlen im Szenariorahmen langfristig gesehen nicht abnimmt, sondern dass diese lediglich zeitlich gestreckt werden können. Die Neujustierung des EEG 2014 bedeutet damit keine grundsätzliche Umkehr, sondern vielmehr eine zeitliche Streckung der Entwicklung einzelner Erzeugungsarten wie beispielsweise der Offshore-Windkraft.
Der Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 zum Download
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Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2024 finden Sie unter:
Bestätigung von
NEP/O-NEP 2024
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.
Die BNetzA hat als gutachterlich zuständige Behörde alle in den zweiten Entwürfen des NEP und O-NEP vorgeschlagenen Projekte auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit geprüft. Gemeinsam mit dem Umweltbericht aus der Strategischen Umweltprüfung hat sie diese erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA am 4. September 2015 sowohl den NEP als auch den O-NEP 2024 bestätigt.
Dabei umfasst die Bestätigung des NEP 2024 insgesamt 63 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen. Hierbei haben sich die Maßnahmen aus den beiden vorigen Netzentwicklungsplänen bis auf sehr wenige Ausnahmen erneut als bestätigungsfähig erwiesen. Beim O-NEP 2024 wurden drei Anbindungsleitungen bestätigt.
Die bestätigten Netzentwicklungspläne 2024 und der dazugehörige Umweltbericht wurden an die Bundesregierung übermittelt. Sie bildeten die Grundlagen für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesbedarfsplans 2015. Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete und am 1. Januar 2016 in Kraft getretene novellierte Bundesbedarfsplangesetz enthält insgesamt 43 Vorhaben mit rund 2.550 Kilometern an kompletten Neubautrassen und rund 3.100 Kilometern an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen.