Novelle des EnWG
Ausführliche Informationen zu den wesentlichen Neuerungen für den NEP und den O-NEP, die sich aus der Novelle des EnWG ergeben, finden Sie hier in einem Auszug aus dem NEP 2030, Version 2017.
Das im Jahr 2015 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beginnend mit den Netzentwicklungsplänen 2030, Version 2017 zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan (NEP) und Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) vorlegen. In den Zwischenjahren gibt der neu eingeführte Umsetzungsbericht Auskunft über den Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten NEP bzw. O-NEP sowie im Fall von Verzögerungen über die dafür maßgeblichen Gründe. Mit der Umstellung auf einen Zweijahresturnus ist der Gesetzgeber den Forderungen der ÜNB sowie zahlreicher Stakeholder nach einer Beseitigung zeitlicher Überschneidungen verschiedener Prozesse nachgekommen.
Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf
Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:
Damit geht einher, dass die Übertragungsnetzbetreiber nun gemäß der Vorgaben des novellierten EnWG für die Erstellung beider Berichte vom Zeitpunkt der Genehmigung des Szenariorahmens 2030, Version 2017 an zehn Monate Zeit haben. Dieser ehrgeizige Zeitplan umfasst die Erarbeitung der ersten Entwürfe von NEP und O-NEP, die öffentliche Konsultation sowie die Übergabe der überarbeiteten Berichte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Eine Veränderung zu den Netzentwicklungsplänen 2025 zeigt sich auch in der Anzahl der Szenarien. Im Gegensatz zum vorherigen Szenariorahmen enthält der Szenariorahmen 2030, Version 2017 vier und nicht sechs Szenarien.
Darüber hinaus beziehen sich die Szenarien zum ersten Mal nicht mehr auf einen festgelegten Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Jahren. Die Vorgaben zum zu betrachtenden Zeithorizont wurden ebenfalls im EnWG angepasst und flexibilisiert, um die Netzentwicklungspläne besser mit den europäischen energiepolitischen Planungszeiträumen abzustimmen. Zukünftig decken drei Szenarien einen Zeitraum von mindestens zehn und höchstens 15 Jahren ab. Ein Szenario zeigt die Entwicklungen mit Blick auf mindestens 15 und höchstens 20 Jahre.
Szenariorahmen
zu NEP/O-NEP
2030 (2017)
Die Ausgangsbasis für die Netzberechnungen in den Netzentwicklungsplänen 2030 bildet der am 30. Juni 2016 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte Szenariorahmen 2030, Version 2017. Den von den ÜNB erarbeiteten Entwurf des Szenariorahmens hatte die BNetzA am 18. Januar 2016 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen hatte die Bundesnetzagentur ausgewertet und bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt.
Die Entwicklung der Szenarien erfolgte auf Basis der Transformationsgeschwindigkeit der Energiewende und des Innovationsgrades mit Blick auf neue Stromanwendungen. Der genehmigte Szenariorahmen enthält darauf aufbauend ein konventionelles Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario mit Blick auf das Jahr 2030. Das Transformationsszenario wird für das Jahr 2035 fortgeschrieben. So bildet jedes Szenario unterschiedliche Annahmen dahingehend ab, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft im Zuge der Energiewende verändert.
Ebenfalls wurden die Modellierung des Stromverbrauchs sowie der Einsatz von Speichern und neuen Stromanwendungen weiterentwickelt. Insbesondere die Flexibilisierung der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs sowie der verstärkte Einsatz von Strom im Verkehrs- und Wärmesektor sind dabei wesentliche Merkmale der Zukunftsszenarien. Der Stromverbrauch variiert in allen Szenarien, um die unterschiedliche Durchdringung der Szenarien mit Flexibilitätsoptionen und Energieeffizienz sowie neue Stromanwendungen wie Wärmepumpen und Elektromobilität berücksichtigen zu können.
Das konventionelle Szenario A beschreibt eine Energiewende in mäßiger Geschwindigkeit mit teilweiser Einführung neuer Technologien bei einem eher geringen Innovationsgrad. Szenario A ist durch einen vergleichsweise moderaten Zubau von Wind onshore und Photovoltaik geprägt und enthält den relativ größten Anteil an Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken. Einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie eine beschleunigte Energiewende unter intensiver Nutzung neuer Technologien beschreibt hingegen das Innovationsszenario C 2030. Der Mittelweg zwischen beiden Szenarien wird durch das Transformationsszenario B 2030/B 2035 abgebildet.
Die Szenarien berücksichtigen bereits die zukünftigen energiepolitischen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere die von Bundestag und Bundesrat im Juli 2016 beschlossene Novelle des EEG mit der Einführung von Ausschreibungen für die einzelnen erneuerbaren Energieträger sowie die veränderten Zubauraten der einzelnen erneuerbaren Energieträger. Darüber hinaus werden die energiepolitischen Ziele zur Energieeffizienz und zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen im Szenariorahmen beachtet.
Dokumente zum Szenariorahmen 2030
NEP/O-NEP
2030 (2017)
1. Entwürfe
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030, Version 2017.
Nach der Genehmigung des Szenariorahmens 2030, Version 2017 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 30. Juni 2016 haben die ÜNB auf dessen Basis die ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030, Version 2017 erarbeitet. Am 31. Januar 2017 veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber die ersten Entwürfe und übergaben sie an die Bundesnetzagentur. Die öffentliche Konsultation zu beiden Entwürfen fand zwischen dem 31. Januar und dem 28. Februar 2017 statt.
Mit den ersten Entwürfen von Netzentwicklungsplan Strom und Offshore-Netzentwicklungsplan stellen die Übertragungsnetzbetreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes und des Offshore-Stromnetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesen ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne 2030, Version 2017 den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesen ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne 2030, Version 2017 den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf.
NEP 2030 (2017), 1. Entwurf
Der Netzentwicklungsplan Strom beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Übertragungsnetze an Land in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 EnWG gegeben.
Der NEP 2030 (2017) zum Download
Die Einzelkapitel des NEP 2030 (2017) zum Download
Basispräsentation
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum NEP 2030, Version 2017 finden Sie unter:
O-NEP 2030, Version 2017, 1. Entwurf
Der vorliegende O-NEP-Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe, sondern bestimmt Maßnahmen, die unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und räumlicher Rahmenbedingungen geeignet sind, um die nach dem genehmigten Szenariorahmen erwartete installierte Erzeugungsleistung aus Offshore-Windenergie an das Übertragungsnetz an Land anzubinden.
Der Offshore-Netzentwicklungsplan zum Download
Basispräsentation
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Informationen zum O-NEP 2030, Version 2017 finden Sie unter:
NEP/O-NEP
2030 (2017)
2. Entwürfe
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zu den zweiten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030, Version 2017.
Im Rahmen der Konsultation zu den ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne 2030, Version 2017 vom 31. Januar bis 28. Februar 2017 wurden 2.133 Stellungnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber gerichtet, davon 2.116 zum Netzentwicklungsplan Strom und 17 zum Offshore-Netzentwicklungsplan.
Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB die ersten Entwürfe überarbeitet. Die daraus resultierenden zweiten Entwürfe NEP und O-NEP wurden am 2. Mai 2017 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.
Konsultation 2017
Informationen rund um die vergangene Konsultation finden Sie unter:
NEP 2030 (2017), 2. Entwurf
Der NEP 2030, Version 2017 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Onshore-Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes dar. Die ÜNB planen, entwickeln und bauen das Netz der Zukunft. Sie zeigen mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2030 bzw. 2035 gelingen kann.
Der erste Entwurf des NEP 2030, Version 2017 wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 6 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.
Die Konsultationsbeiträge zum NEP thematisieren neben grundsätzlichen Fragen zu in den Szenarien getroffenen Annahmen und Erfordernissen der Netzentwicklung auch regionale Betroffenheit. Vor allem die Alternativen zur Entlastung des Netzknotens Grafenrheinfeld (P43mod und P44mod) sowie der Verlauf der drei großen HGÜ-Verbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg, von Schleswig-Holstein nach Bayern und von Sachsen-Anhalt nach Bayern waren Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen.
Der Netzentwicklungsplan zum Download
Die Einzelkapitel des NEP zum Download
Basispräsentation
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Materialien zum NEP finden Sie unter:
O-NEP 2030 (2017), 2. Entwurf
Der mit dem NEP verzahnte Entwurf des O-NEP 2030, Version 2017 wird gleichzeitig mit dem NEP veröffentlicht. Er bildet die Infrastruktur für die Anbindung der Offshore-Windenergie in 2030 bzw. 2035 ab. Der zweite Entwurf des O-NEP 2030 enthält die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation des ersten Entwurfs.
Insgesamt sind in der Konsultationsphase 17 Stellungnahmen zum O-NEP 2030, Version 2017 eingegangen. Schwerpunkte der Stellungnahmen sind die Themen Staffelung und Projekttermine, Ausgestaltung des Szenariorahmens, Berücksichtigung des Flächenentwicklungsplans und des durch das Windenergie-auf-See-Gesetz eingeleiteten Systemwechsels, Auswahl geeigneter Netzverknüpfungspunkte und der damit zusammenhängende Netzausbau an Land sowie Aspekte des Natur- und Umweltschutzes.
Dieser O-NEP 2030, Version 2017 ist der letzte zu erstellende O-NEP. Danach werden seine Bestandteile teils im NEP und teils im Flächenentwicklungsplan aufgehen.
Der Offshore-Netzentwicklungsplan zum Download
Basispräsentation
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Materialien zum O-NEP finden Sie unter:
Bestätigung
von NEP/O-NEP
2030 (2017)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat als gutachterlich zuständige Behörde alle in den zweiten Entwürfen des NEP Strom sowie des O-NEP 2030 (Version 2017) vorgeschlagenen Projekte auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit geprüft. Gemeinsam mit dem Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung wurden NEP und O-NEP von der BNetzA zur erneuten öffentlichen Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA am 22. Dezember 2017 sowohl den NEP als auch den O-NEP 2030 (2017) bestätigt.
Die Bestätigung des NEP 2030 (2017) umfasst insgesamt 96 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen. Da durch den Atomausstieg ab dem Jahr 2023 Netzengpässe zu erwarten sind, bestätigt die BNetzA erstmals auch kurzfristig umzusetzende Ad-hoc-Maßnahmen. Durch diese Maßnahmen werden die Kosten für das Engpassmanagement gemindert.
Beim O-NEP 2030 (2017) wurden acht Maßnahmen bestätigt, davon fünf Anbindungen in der Ostsee und drei in der Nordsee. Dieser O-NEP war der letzte zu erstellende Plan für die Entwicklung von Offshore-Maßnahmen. Seine Bestandteile werden zukünftig im NEP und im Flächenentwicklungsplan des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie fortgeführt.
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Webseite der BNetzA.
Dokumente zum Download
Umsetzungsbericht
zu NEP/O-NEP
2030 (2017)
Seit der Umstellung des jährlichen Zyklus zur Erstellung des NEP und O-NEP auf einen zweijährlichen Zyklus sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, in jedem geraden Kalenderjahr spätestens zum 30. September, beginnend mit dem Jahr 2018, einen Umsetzungsbericht vorzulegen.
Dieser Bericht enthält Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten NEP und O-NEP und im Falle von Verzögerungen die maßgeblichen Gründe dafür. Aufgeführt sind die Projekte und Maßnahmen des Startnetzes sowie die von der Bundenetzagentur bestätigten Projekte und Maßnahmen des Zubaunetzes des NEP 2030 (2017) und des O-NEP 2030 (2017). Die von der Bundesnetzagentur im Zuge des NEP 2030 (2017) sowie des O-NEP 2030 (2017) nicht bestätigten Maßnahmen werden im Umsetzungsbericht nicht aufgeführt.
Die BNetzA prüft den Umsetzungsbericht nach Vorlage durch die ÜNB, veröffentlicht ihn und gibt allen Netznutzern Gelegenheit zur Äußerung.
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zum Umsetzungsbericht auf der Webseite der Bundesnetzagentur.