Der Netzentwicklungsplan setzt die Energiewende auf Ebene der Stromübertragungsnetze um. Damit betrifft er ganz Deutschland, aber auch Europa. Offenheit, Transparenz und Dialog kennzeichnen den NEP-Prozess, die Beteiligung vieler Stakeholder ist erforderlich und ausdrücklich erwünscht. Um den künftigen Anforderungen an unsere Energieversorgung gerecht zu werden, muss der Blick verstärkt auf die weiteren Sektoren gerichtet werden. Daher haben die ÜNB gemeinsam mit den Gas-Fernleitungsnetzbetreibern die integrierte Netzplanung aufgenommen und eine gemeinsame Marktabfrage für die sogenannten Großverbraucher gestartet. Um die Bedarfe der Netzkunden mit einer Anschlussleistung von 10 MW und mehr direkt in den Szenariorahmen des kommenden NEP einfließen zu lassen, bitten FNB und ÜNB ihre bestehenden und potentiellen Kunden um eine Übermittlung ihrer Bedarfe. Die Marktabfrage läuft vom 07. Februar 2024 bis zum 22. März 2024.
Die Konsultationen zu Szenariorahmen sowie erstem und zweitem Entwurf sind Meilensteine in der Erstellung des Netzentwicklungsplans. Hier können zum Beispiel zugrunde gelegte Daten diskutiert und hinterfragt und die Netzplanung auf den Prüfstand gestellt werden. Auch in den Planungen für die einzelnen Vorhaben gibt es immer wieder Beteiligungsmöglichkeiten, sowohl im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente als auch im Rahmen der von den einzelnen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) freiwillig angebotenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
So geht’s: Die Konsultation des Netzentwicklungsplans
Der folgende Film gibt einen Überblick über den Ablauf des Konsultationsverfahrens und erklärt, welche inhaltlichen Anmerkungen im zweiten Entwurf des NEP berücksichtigt werden können. Er zeigt auch, in welcher Phase der Beteiligung – vom Szenariorahmen über den Netzentwicklungsplan bis hin zum konkreten Projekt – welche Inhalte im Mittelpunkt stehen.
Weiterführende Informationen
Zu Netzausbaumaßnahmen in fortgeschrittenen Planungsstadien finden Sie Informationen auf den Webseiten der vier ÜNB: