Netzentwicklungsplan 2035 (2021)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 10. Januar 2020 den Szenario­rahmen­entwurf zum Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) 2035 (2021) an die Bundes­netz­agentur (BNetzA) übergeben. Diese hat den Szenario­rahmen­entwurf am 17. Januar ver­öffent­licht und zur öffent­lichen Konsul­tation gestellt. Die BNetzA hat am 26. Juni 2020 den Szenario­rahmen für den kommenden Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) Strom 2035, Version 2021 geneh­migt und veröffentlicht. Die darin fixier­ten Annah­men sind die ver­bind­liche Grund­lage der Markt- und Netz­berech­nungen der ÜNB für den Netz­ent­wick­lungs­plan 2035 (2021). Am 29. Januar 2021 haben die ÜNB den darauf basie­ren­den ers­ten Entwurf des NEP 2035 (2021) ver­öffent­licht. Nach inhalt­licher Prü­fung der im Rah­men der Konsul­tation einge­gangenen Stellung­nahmen haben die ÜNB den ers­ten Ent­wurf über­arbeitet. Der daraus resul­tie­rende zwei­te Entwurf wurde am 26. April 2021 ver­öffent­licht und an die Bundes­netz­agentur übergeben.

Im weiteren Prozess hat die BNetzA den zweiten Ent­wurf gemein­sam mit dem Umwelt­bericht vom 9. August bis zum 20. Oktober 2021 erneut zur öffent­lichen Konsul­tation gestellt. Unter Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nisse dieser Öffent­lich­keits- und Behör­den­betei­li­gung hat die BNetzA den NEP 2035 (2021) am 14. Januar 2022 bestätigt.

    Der Szenariorahmenentwurf sieht in allen Szena­rien einen im Ver­gleich zu heute stei­gen­den Strom­ver­brauch vor. Dieser er­gibt sich aus der zu­neh­men­den Elek­tri­fi­zie­rung im Wärme- und Ver­kehrs­sektor und aus dem zu er­war­ten­den Ein­stieg in Power-to-X-Technologien. Auch De­kar­bo­ni­sie­rungs­maßnahmen im Indus­trie­sektor und der durch die Digi­ta­li­sie­rung bedingte Mehr­bedarf an IT-Rechen­leistungen tra­gen dazu bei. Zudem wer­den in allen Szena­rien sowohl der Kern­energie­ausstieg bis Ende 2022 als auch der Kohle­ausstieg bis spä­tes­tens 2038 berücksichtigt. Zwei Szena­rien sehen auch schon für das Jahr 2035 einen abge­schlosse­nen Kohleausstieg vor.

    Als zentrale Faktoren zur Beein­flussung des Netz­ent­wick­lungs­bedarfs haben die ÜNB die zu­künf­tige regio­nale Ver­tei­lung von Strom­erzeu­gern und -verbrauchern und das Eins­atzvverhalten von Strom­verbrauchern identifiziert. Aus diesem Grund werden erst­malig die Szena­rien anhand der Dimen­sionen Grad der Netz­orien­tierung und Grad der Sektoren­kopplung/Elek­tri­fi­zie­rung ausdifferenziert.

    Zahlen, Daten, Fakten

    In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2035 (2021) in kompakter Form.

    Zahlen, Daten, Fakten [ PDF | 3.39 MB ]

    Nach der Genehmigung des Szenariorahmens 2035 (2021) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 26. Juni 2020 haben die ÜNB auf dessen Basis den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035, Version 2021, erarbeitet.

    Am 29. Januar 2021 haben die ÜNB den ersten Entwurf des NEP 2035 (2021) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation fand zwischen dem 29. Januar und dem 5. März 2021 statt.

    Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035, Version 2021, den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf. Der NEP-Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Übertragungsnetze an Land und auf See in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 EnWG gegeben.

    Die Einzelkapitel des NEP zum Download

    Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:

    Weiterführende Materialien zum NEP:

    Alle Grafiken, Tabellen und Texte aus dem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021 stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Der Text der Lizenz ist unter creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode abrufbar.

    Eine richtige Referenz lautet z.B.: Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0 Bei Bearbeitungen: Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021), erster Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber (M) CC-BY-4.0

    Ausgenommen davon sind Grafiken, Tabellen und Texte, die eine andere oder zusätzliche Quelle aufweisen. Die Übersichtskarten und Einzelkarten können unter der dort angegebenen Quelle und Lizenz genutzt werden.

    Zahlen, Daten, Fakten

    In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) in kompakter Form.

    Zahlen, Daten, Fakten [ PDF | 6.23 MB ]

    Im Rahmen der Konsultation zum ersten Entwurf des Netz­entwicklungs­plans 2035 (2021) vom 29. Januar 2021 bis zum 5. März 2021 wurden 3.293 Stellungnahmen an die Über­tragungs­netzbetreiber gerichtet. Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf wurde am 26. April 2021 veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.

    Konsultation 2021

    Alles rund um die vergangene Konsultation finden Sie unter:

    Der NEP 2035 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Onshore- und Offshore-Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes dar. Die ÜNB planen, entwickeln und bauen das Netz der Zukunft. Sie zeigen mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2035 bzw. 2040 gelingen kann.

    Der zweite Entwurf des NEP 2035 wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 7 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.

    Das Themenspektrum der Einsendungen war groß. Sie dienen den ÜNB als wertvolle Hinweise für Parameter und Ziele des Szenariorahmens zum nächsten Netzentwicklungsplan (Version 2023). Stellungnahmen waren oft mit der Forderung verbunden, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wurde vielfach darauf hingewiesen, dass sich die zukünftige Nutzung von grünem Wasserstoff auf die Stromnetzplanung auswirken werde. Die Berücksichtigung innovativer Technologien wurde in vielen Stellungnahmen begrüßt.

    Die Konsultation wurde auch dazu genutzt, um zu konkreten Netzprojekten Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen zielen überwiegend auf die Kosten und Umweltauswirkungen der Projekte.

    Die Einzelkapitel des NEP zum Download

    Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:

    Weiterführende Materialien zum NEP

    Die Daten aus ausgewählten Abbildungen des NEP

    Zur Übersicht finden Sie hier einmal die Daten aus ausgewählten Abbildungen der Kapitel 2 und 4 des NEP als übersichtliche Excel-Dateien:

    Daten: Kapitel 2 [ XLSX | 688.5 KB ]
    Daten: Kapitel 4 [ XLSX | 744.56 KB ]

    Alle Grafiken, Tabellen und Texte aus dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2035, Version 2021 stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Der Text der Lizenz ist unter creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode abrufbar.

    Eine richtige Referenz lautet z.B.: Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021), zweiter Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0 Bei Bearbeitungen: Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021), zweiter Entwurf | Übertragungsnetzbetreiber (M) CC-BY-4.0

    Ausgenommen davon sind Grafiken, Tabellen und Texte, die eine andere oder zusätzliche Quelle aufweisen. Die Übersichtskarten und Einzelkarten können unter der dort angegebenen Quelle und Lizenz genutzt werden.

    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) 2035 (Version 2021) gemeinsam mit dem Entwurf des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung vom 9. August bis zum 20. Oktober 2021 öffentlich zur Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA den NEP 2035 (2021) am 14. Januar 2022 bestätigt.

    Die Bestätigung des NEP 2035 (2021) umfasst auch nachgereichte und veränderte Projekte, die der sicheren Stromversorgung im Zieljahr 2030 dienen. Damit dies transparent nachvollzogen werden kann, stellen die ÜNB den Anhang zum zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) in einer aktualisierten Fassung (Februar 2022) zur Verfügung.

    Damit die Bestätigung von Projekten und Maßnahmen – einschließlich derjenigen, die im zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) ggf. verändert oder noch nicht enthalten waren – transparent nachvollzogen werden kann, stellen die ÜNB den Anhang zum zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) in einer aktualisierten Fassung (Februar 2022) zur Verfügung.

    Dieser wurde um Steckbriefe ergänzt, die von den ÜNB im Nachgang zum zweiten Entwurf nachgereicht wurden. Dies schließt auch Änderungen bestehender Steckbriefe mit ein. Zudem wurde in den jeweiligen Steckbriefen die am 14. Januar 2022 erfolgte Bestätigung des NEP 2035 (2021) durch die BNetzA kenntlich gemacht und teilweise um Erläuterungen ergänzt.

    Weiterführende Links

    Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Website der BNetzA.

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