Netzausbaumaßnahmen

Wie beschreibt der Netzentwicklungsplan Projekte und Maßnahmen?

Der Netzentwicklungsplan Strom (NEP) beschreibt alle nötigen Netz­aus­bau­maß­nahmen, um den künf­tigen Trans­port­bedarf im Höchst­spannungs­netz zu bewältigen. Die vier Über­tragungs­netz­betreiber (ÜNB) erstellen als Grund­lage für den NEP den soge­nannten Szenariorahmen. Der Transport­bedarf im Netz wird im NEP für einen fest­gelegten Zeit­raum mit ver­schie­denen möglichen Ent­wick­lungs­pfaden – Szenarien – betrachtet. Die identi­fizierten Netz­ausbau­­maß­nah­men werden als Projekte im Netz­entwick­lungs­plan abgebildet. Dabei kann ein Projekt nicht nur eine, sondern mehrere zusammen­gehörige Maß­nahmen umfassen. Zu den Netz­aus­bau­­maß­­nahmen gehören nicht nur Leitungs­­maß­nahmen in AC- und DC-Technik, sondern auch Anlagen wie Trans­formatoren oder Anlagen zur Blind­leistungskompensation.

Start- oder Zubaunetz?

Ein wichtiges Unter­schei­dungs­merkmal bei Pro­jekten ist deren Zuord­nung zum Start- oder Zubaunetz. Das Start­netz ent­hält neben dem bestehenden Netz auch in der Umsetzung befind­liche Maß­nahmen, die als ver­bind­lich anzusehen sind. Ihre energie­wirt­schaft­liche Not­wendig­keit wurde zum Teil bereits von den zustän­digen Genehmigungs­behörden oder vom Gesetz­geber bestätigt. Andere Maßnahmen leiten sich aus gesetz­lichen Ver­pflichtungen ab oder erge­ben sich auf­grund größerer Infra­struk­tur­projekte (Autobahn- und Flughafenausbau o. ä.). Im Gegensatz dazu ent­hält das Zubau­netz Pro­jekte, die darü­ber hinaus für ein bedarfs­gerechtes Netz ermit­telt wurden. Grund­lage für diese Pro­jekte des Zubau­netzes sind die drei unter­schied­lichen Ent­wick­lungs­pfade aus dem Szenario­rahmen (Szenario A, B und C).

Vertiefende Infos

Die dargestellten Netzaus­bau­maß­nah­men sind das Ergeb­nis kom­plexer Rechen­prozesse die auf­ein­ander auf­bauen und ver­schie­dene Rahmen­beding­ungen berück­sichtigen. Der Weg vom Szenario­rahmen bis zur aus­ge­wie­senen Netz­aus­bau­maß­nahme ist hier ausführlich erklärt.

Diesen Szenarien liegen bei­spiels­weise unter­schied­liche Annah­men für den Aus­bau erneuer­barer Ener­gien oder zum zukünf­tigen Strom­verbrauch zugrunde. Die Über­tragungs­netz­betreiber entwickeln des­halb für jedes dieser Szenarien ein spezi­fisches Maß­nahmen­set für die Optimie­rung, Verstär­kung oder den Aus­bau der ent­sprechen­den Stromleitung. Deshalb werden im NEP mitunter auch Netz­aus­bau­maß­nahmen aus­gewies­en, die nicht für alle Szena­rien not­wendig sind. Projekte werden in Form von Steck­briefen im Anhang zum Netz­ent­wick­lungs­plan dokumentiert. Eine aus­führ­liche Ein­führung in die Steck­briefe sowie alle Projekte des aktuellen NEP finden Sie hier: Projekte

Wann wird eine im NEP identifizierte Leitung gebaut?

Bis eine im NEP identifizierte Ausbaumaßnahme realisiert wird, durchläuft sie ihren gesetzlich festgelegten Weg durch verschiedene Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb gibt es im NEP Maßnahmen, die in ihrer Realisierung unterschiedlich weit fortgeschritten sind. Zur besseren Orientierung wird im NEP in der Regel für jede einzelne Maßnahme der Umsetzungsstand angegeben. Unterschieden wird dabei von „noch keine Aktivität“ bis hin zu „realisiert“.

Weiterführende Inhalte

Mehr Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie hier:

Der Umsetzungsstand gibt auch einen Hinweis darauf, welche öffent­lichen Beteili­gungs­mög­lich­keiten es für Bürger:innen, Vereine und Interessen­gruppen bei einem konkreten Pro­jekt noch gibt. Diese Betei­ligungs­ver­fahren liegen in der Ver­ant­wortung der zustän­digen Behörde oder des zuständigen ÜNB.

Umsetzungsstände der Ausbaumaßnahmen

1: Vorbereitung Planungs- und Genehmigungsverfahren

Der für die Maßnahme oder das Vorhaben zuständige Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstellt die Antragsunterlagen für die Bundesfachplanung oder das Raumordnungsverfahren. Darin zeigt der ÜNB u. a. erkennbare Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf.

2: Im Raumordnungsverfahren / Bundesfachplanung

Der ÜNB hat den Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Ziel eines Raumordnungsverfahrens oder der Bundesfachplanung ist es, den ungefähren Verlauf eines Trassenkorridors zu finden. An diesem Prozess werden verschiedene Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt.

3: Vor oder im Planfeststellungsverfahren / Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Für das Planfeststellungsverfahren arbeitet der ÜNB einen weiteren Antrag aus. Dieser Antrag enthält detaillierte Beschreibungen des Vorhabens. Dazu zählen die eingesetzte Technik und der exakte Verlauf der Leitung einschließlich der konkreten Maststandorte oder Erdkabelabschnitte. Umweltauswirkungen werden in diesem Antrag ebenfalls erläutert. Bei diesem Verfahren kann sich jedermann zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen des Vorhabens äußern. Ziel ist es, im Prozess möglichst alle Interessen und Schutzgüter zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.

4: Genehmigt oder in Bau

Die Genehmigung für den Bau einer Leitung erfolgt am Ende aller Planungs- und Genehmigungsverfahren durch den Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Behörde. Dieser Beschluss entspricht einer Baugenehmigung und legt genau fest, wie und wo die Leitung gebaut werden darf.

5: Realisiert

Das Vorhaben wurde vom Übertragungsnetzbetreiber fertiggestellt und ist in Betrieb.

Ihre Übertragungsnetzbetreiber