Die Anbindungen der Windparks auf See werden im Netzentwicklungsplan (NEP) und im Flächenentwicklungsplan (FEP) dargestellt. Den NEP erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der FEP wird durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellt. Beide Dokumente bilden mit den raumordnerischen Planungen der Küstenländer ein zusammenhängendes und aufeinander abgestimmtes Planwerk. Erfahren Sie, wie die Offshore-Windenergie ins Stromübertragungsnetz kommt und informieren Sie sich zu Besonderheiten und Herausforderungen der Netzentwicklung auf See.
Basisinformationen Offshore-Netzentwicklung
Wie kommt die Offshore-Windenergie ins Übertragungsnetz?
Auf See weht der Wind beständig und stark. Deshalb sind Offshore-Windanlagen aufgrund deutlich höherer Volllaststunden fast doppelt so ertragreich wie vergleichbare Anlagen an Land. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die auf See (offshore) erzeugte Windenergie in das Stromübertragungsnetz auf dem Festland (onshore) einspeisen. In der Nordsee kommt dabei überwiegend die Gleichstromtechnologie (DC) zum Einsatz. Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen, vorhandener Trassenräume und geringerer Entfernungen zum Land wird in der Ostsee bisher nur die AC-Technologie genutzt, in Zukunft aber auch DC-Technologie.
AC-Netzanbindungssysteme
Netzanbindungen mit Wechselstrom werden zwischen der Umspannplattform des Offshore-Windparks und dem Umspannwerk des ÜNB an Land installiert. Der vom Offshore-Windpark erzeugte Strom wird zuerst auf der Umspannplattform gesammelt und hochtransformiert. Von dort wird die erzeugte Offshore-Windenergie vom Übertragungsnetzbetreiber „abgeholt“ und zum Umspannwerk an Land transportiert. Dort wiederum wird die Offshore-Windenergie in das Übertragungsnetz eingespeist. Bei dieser Übertragungstechnologie erfolgt somit keine Umwandlung des Stroms von AC auf DC oder umgekehrt. Konverterplattformen oder Konverterstationen werden somit nicht benötigt. Alle Windparks in der Ostsee sind direkt an das Wechselstromnetz angeschlossen, da die Entfernungen zwischen Windparks und Verknüpfungspunkten an Land kürzer sind als in der Nordsee.
DC-Netzanbindungssysteme
Der Anschluss von Offshore-Windparks erfolgt bei den bestehenden DC-Netzanbindungssystemen bisher über das 155-kV-Anbindungskonzept. Die Windparks werden zu sogenannten Offshore-Windpark-Gebieten gebündelt. Jeder Windpark in diesem Gebiet verfügt über eine eigene Umspannplattform, die wiederum mit einer zentralen Konverterplattform des zuständigen ÜNB verbunden ist. Die Konverterplattform befindet sich ebenfalls auf See und wandelt den Wechselstrom in Gleichstrom um. Von dort aus führt ein Gleichstromkabel zum Festland, wo eine weitere Konverterstation installiert ist. Dort wird der Gleichstrom dann zurück in Wechselstrom umgewandelt und in das landseitige Übertragungsnetz eingespeist. Für zukünftige Netzanbindungssysteme ist ein Direktanbindungskonzept in Planung, bei dem die Kabelstränge des Offshore-Windparks direkt mit der Offshore-Konverterplattform des ÜNB verbunden werden. Die Vorteile: technische und räumliche Komplexität wird reduziert. Zudem entstehen volkswirtschaftliche Kostenvorteile. Bei größeren räumlichen Abständen der Windparks zur Konverterplattform ist weiterhin das 155-kV-Anbindungskonzept vorgesehen.
Planungsprozess: FEP und NEP
Das Zusammenspiel von Flächenentwicklungsplan (FEP) und Netzentwicklungsplan Strom (NEP)
Die früher im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) getroffenen Festlegungen werden heute im Netzentwicklungsplan (NEP) und im Flächenentwicklungsplan (FEP) dargestellt. Damit bilden der NEP und FEP ein zusammenhängendes und miteinander verzahntes Plansystem.
Gegenstand des FEP ist die räumliche und zeitliche Planung der Windenergie-Gebiete und Stromleitungen in der Nord- und Ostsee. Dabei werden unter anderem Flächen und die darin zu installierende Leistung festgelegt. Zusätzlich wird bestimmt, in welchem Kalenderjahr die geplanten Windenergieanlagen auf See und die entsprechenden Offshore-Netzanbindungssysteme in Betrieb gehen sollen.
Der NEP zeigt vor allem Lösungen für den Transport der Windenergie durch die Nord- und Ostsee zum Festland auf. Konkret werden beispielsweise Netzverknüpfungspunkte (NVP) für die Offshore-Netzanbindungen identifiziert. Im NEP werden auch weitere Planungsmöglichkeiten wie Technologiekonzepte, Ausbauszenarien oder alternative Netzverknüpfungspunkte für die Offshore-Anbindung erörtert.
Offshore im NEP 2037/2045 (2023)
Grundlage
Für die im NEP 2037 / 2045 (2023) abgebildete Offshore-Netzentwicklung haben die ÜNB den Flächenentwicklungsplan (FEP) 2023 berücksichtigt, dessen Fortschreibungsprozess am 20.01.2023 beendet wurde. Allerdings fehlen im FEP 2023 räumliche und zeitliche Festlegungen zur Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele für Offshore-Windenergie für die Jahre 2035 und 2045.
Vor dem Hintergrund, dass Offshore-Netzanbindungssystem (ONAS) eine lange Realisierungsdauer haben, ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planungshorizont des FEP 2023 nicht ausreichend, um eine langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung von ONAS basierend auf dem NEP zu erreichen. In Abstimmung mit der BNetzA orientiert sich daher der vorliegende zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) weitestgehend am Entwurf des FEP vom 01.07.2022. Dies gilt insbesondere bei der räumlichen Zuordnung von Flachen, Grenzkorridoren und den geplanten Fertigstellungsterminen für ONAS nach 2031/2032.
Im FEP 2023 wurden räumliche und zeitliche Festlegungen für den Anschluss von ca. 36,5 GW installierte Erzeugungsleistung für Offshore-Wind in Nord- und Ostsee getätigt. Davon sind 34,5 GW Erzeugungsleistung bis inklusive dem Jahr 2031 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund haben die ÜNB den Bedarf von weiteren ONAS im NEP zur Erreichung von mindestens 40 GW bis 2035 und mindestens 70 GW bis 2045 gemäß § 1 Abs. 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) untersucht. Diese Vorgaben des WindSeeG dienen der Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes.
Der genehmigte Szenariorahmen der BNetzA vom 08.07.2022 nimmt für die Ostsee und Nordsee gemeinsam eine installierte Erzeugungsleistung für Offshore-Wind von 58,5 GW an. Ausgehend von einer installierten Erzeugungsleistung von etwa 30,5 GW im Jahr 2030 gemäß FEP erfolgt ab dem Jahr 2031 eine Inbetriebnahme von zwei Offshore-Netzanbindungssystemen mit jeweils 2 GW jährlich. In Szenario A 2037 wird eine installierte Erzeugungsleistung für Offshore-Wind von 50,5 GW angenommen. Dies stellt gegenüber den Szenarien B 2037 und C 2037 auf einen moderat langsameren Ausbau der Offshore-Windenergie nach 2030 ab. Im Jahr 2045 wird für alle Szenarien eine installierte Erzeugungsleistung für Offshore-Wind von exakt 70 GW angenommen.
Installierte Leistung Offshore-Wind gemäß genehmigtem Szenariorahmen
in GW | Szenario A 2037 | Szenario B/C 2037 | Szenario A/B/C 2037 |
---|---|---|---|
Nordsee | 46,4 | 54,4 | 64,9 |
Ostsee* | 4,1 | 4,1 | 5,1 |
Summe | 50,5 | 58,5 | 70,0 |
* Installierte Erzeugungsleistung des Testfeldes ist nicht inkludiert gemäß genehmigten Szenariorahmen vom 08.07.2022
Quelle: Bundesnetzagentur – Genehmigung des Szenariorahmens 2023 – 2037/2045
Ausbau- und Investitionsvolumen Offshore-Netzanbindungen
Die ONAS beim Offshore-Ist-Netz und -Startnetz werden bei der Erstellung des NEP als gegeben gesehen und deren Erforderlichkeit wird nicht erneut untersucht. In Nord- und Ostsee umfasst das Offshore-Ist-Netz eine Übertragungsleistung von 7.528 MW und das Offshore-Startnetz 6.890 MW. Die jeweiligen Trassenlängen belaufen sich beim Offshore-Ist-Netz auf 2.038 km und beim Offshore-Startnetz auf 1.580 km.
Für das Offshore-Zubaunetz in Nord- und Ostsee ergibt sich eine Länge von etwa 6.600 km im Szenario A 2037 bei einer Übertragungsleistung von rund 36 GW, von etwa 9.300 km in den Szenarien B 2037 und C 2037 bei einer Übertragungsleistung von rund 44 GW. Für die Langfristszenarien A 2045, B 2045 und C 2045 ergeben sich bei einer Übertragungsleistung von rund 60 GW Netzanbindungssysteme mit einer Länge von etwa 13.300 km (exkl. Startnetz). Auch nach 2037 werden noch acht weitere Systeme mit einer Übertragungskapazität von 16 GW angebunden.
Erstmalig wird im NEP 2037/2045 (2023) die nationale Offshore-Vernetzung untersucht, deren Nutzen aufgezeigt und ein Projekt mit zwei Maßnahmen ausgewiesen. Insgesamt zeigt sich die nationale Offshore-Vernetzung als netzdienliche und kosteneffiziente Ausbaumaßnahme zur Minimierung von weiträumigen Netzengpässen.
Die Investitionen für die Offshore-Netzanbindungssysteme im Offshore-Zubaunetz werden auf Basis von spezifischen Kostensätzen ermittelt und haben einen vorläufigen Charakter.
Für das Szenario A 2037 beträgt das geschätzte Investitionsvolumen für das Offshore-Zubaunetz rund 77 Mrd. EUR. Die Szenarien B 2037 und C 2037 erfordern Investitionen von etwa 103,5 Mrd. EUR (inkl. Vernetzung). Für die Langfrist-Szenarien A 2045, B 2045 und C 2045 beträgt das geschätzte Investitionsvolumen rund 145,1 Mrd. EUR (inkl. Vernetzung).
Das Investitionsvolumen für die bereits in der Realisierung befindlichen Offshore-Netzausbaumaßnahmen des Offshore-Startnetzes beträgt darüber hinaus für alle Szenarien rund 12,4 Mrd. EUR.
Ausgehend von den im NEP 2035 (2021) von der BNetzA bestätigten ONAS wurde in diesem NEP 2037/2045 (2023) der weitere Bedarf von 20 neuen ONAS mit einer Trassenlänge von ca. 8.455 km und einem Investitionsvolumen in Höhe von 86,7 Mrd. EUR identifiziert.
Überblick über die Trassenlängen des Offshore-Zubaunetzes
in km* | Szenario A 2037 | Szenario B/C 2037 | Szenario A/B/C 2037 |
---|---|---|---|
Nordsee | ca. 6.500 | ca. 9150 | ca. 12.950 |
Ostsee | ca. 110 | ca. 110 | ca. 360 |
Summe | ca. 6.610 | ca. 9.260 | ca. 13.310 |
* Das Vorgehen zur Ermittlung der Trassenlänge wird erläutert unter: www.netzentwicklungsplan.de/Zwr
Quelle: ÜNB
Zum Nachlesen
Das Vorgehen zur Ermittlung der Trassenlänge finden Sie im Hintergrundmaterial zum NEP 2037/2045 (2023).