Im Rahmen der Konsultation vom 4. Februar bis zum 4. März 2019 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2019, Stellung zu beziehen. Alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske eingegebenen sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, werden hier sukzessive veröffentlicht. Die Veröffentlichung postalisch eingesandter Stellungnahmen ist leider nicht möglich.
Statement overview
Zusammenfassung
Die Energiewende verändert die Energieinfrastruktur nachhaltig. Diesen Weg zur zukunftsfähigen Strominfrastruktur gehen die Übertragungsnetzbetreiber mit weitreichender Unterstützung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgern. Um die Perspektiven, das Wissen und die Vorschläge aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans mit einzubeziehen, haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2030 (2019) am 04.02.2019 auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Anschließend wurde der NEP vom 04.02. bis zum 04.03.2019 zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Von den 907 Stellungnahmen zum ersten Entwurf des NEP 2030 (2019) wurden 763 von Privatpersonen eingereicht, die damit wie in den vergangenen Konsultationen den überwiegenden Teil der Einwender stellen. 143 Stellungnahmen wurden von Institutionen eingereicht. Zum Vergleich: Zum ersten Entwurf des vorhergehenden NEP 2030 (2017) nahmen 1.916 Privatpersonen und 200 Institutionen Stellung. Zusätzlich wurden 17 Stellungnahmen zum Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2030 (2017) abgegeben.
Im Vergleich zur Konsultation der ersten Entwürfe des NEP und des O-NEP 2030 (2017), zu denen insgesamt 2.133 Stellungnahmen abgegeben wurden, ist die Gesamtzahl an Beiträgen in der Konsultation des NEP um rund 57 % zurückgegangen – und das nahezu durchgängig bei allen Absendergruppen. Dabei fällt auf, dass der Rückgang der Stellungnahmen von Privatpersonen in absoluten Zahlen vor allem diejenigen Projekte betrifft, zu denen in den vergangenen Konsultationen der größte Anteil an Stellungnahmen eingegangen war (DC3 / 4, DC5, P44 / P44mod, P53). Die Projekte P44 / P44mod sowie P53 (Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim) bilden anteilsmäßig erneut Schwerpunkte der projektbezogenen Einsendungen im Rahmen dieser Konsultation – wenn auch in einem gegenüber dem vorherigen NEP in einem deutlich reduzierten Umfang. Die Konzentration der Beiträge auf einige sehr konkrete Projekte hat zur Folge, dass mit rund 680 Stellungnahmen etwa 75 % aller Einsendungen aus der Regelzone von TenneT kamen, die meisten davon wiederum erneut aus Bayern.
Die ÜNB nehmen die erneut gute Beteiligung am Konsultationsverfahren und die in den Beiträgen geäußerten Bedenken sehr ernst. Daher wurden die Stellungnahmen inhaltlich geprüft und in den einzelnen Kapiteln des zweiten Entwurfs des NEP 2030 (2019) zu vielen der genannten Themen in den Stellungnahmen Bezug genommen.
Informationen zu konkreten Projekten und weiteren thematischen Schwerpunkten, die von den Konsultationsteilnehmern angesprochen wurden, wie zum Beispiel Eingangsgrößen oder Stromtransite, finden Sie im Konsultationskapitel des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans Strom.