05.03.2019 - 00:01 | Nicola S. | NEP
Einwand zum Bau eines geplanten Doppelkonverters in Meerbusch-Osterath Ich weise darauf hin das Mindestabstände zur Wohnbebauung gesetzlich auch für Konverter gelten müssten und dieser muss mindestens 1000 Meter betragen. Industrielle Anlangen, wie ein Doppelkonverter, gehören nicht in einen Grüngürtel und in die Nähe von Wohnhäusern wie es in Osterath der Fall wäre. Auch die Lärmbelästigung wurde nicht ausreichend geprüft. Die aktuellen Entwicklungen des Kohleausstiegs und die damit verbundenen Stilllegung von Kraftwerken muss von der Netzagentur hinsichtlich anderer möglicher Standorte geprüft werden. Wichtiges Kriterium bei der Konverter-Standort-Entscheidung ist die Entfernung zur Wohnbebauung. Das Osterather Umspannwerk als Netzverknüpfungspunkt im Gesetz festzuschreiben wurde nicht genügend geprüft hinsichtlich einer Verträglichkeit mit einem Konverter.
Ein neuer Netzverknüpfungspunkt muss her oder ein neuer Standort in einem Umkreis von 20 km muss gefunden werden. Ein Konverter in Osterath ist wegen der Nähe zur Wohnbebauung unzumutbar.
Ein neuer Netzverknüpfungspunkt muss her oder ein neuer Standort in einem Umkreis von 20 km muss gefunden werden. Ein Konverter in Osterath ist wegen der Nähe zur Wohnbebauung unzumutbar.