04.03.2019 - 23:06 | Bürgerinitiative Megatrasse-VG-Nordendorf | NEP
Betreff: Konsultation NEP 2030 (2019)
An: Netzentwicklungsplan Strom Postfach 10 07 48 10567 Berlin Deutschland
STELLUNGNAHME ZUM NEP 2030 (2019)
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.
1. REDUKTION DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN:
Dies ist ein extrem wichtiges Ziel, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. In allen Szenarien ist ein großer Anteil an Erdgas zu erkennen. Berücksichtigt man die Vorkettenemissionen bei der Erdgasherstellung, so erfüllen die Szenarien keinesfalls die Vorgaben der BNetzA und die gesetzlichen Verpflichtungen. Hier muß es dringend eine Korrektur geben, zugunsten von erneuerbarem Gas. Daraus resultiert auch dessen Transport durch das gut ausgebaute deutsche Gasnetz.
2. DER NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 HAT GRAVIERENDE DEFIZITE:
• Der geplante kohlebedingte Netzausbau konterkariert die Energiewende-hier handelt es sich um ein sehr kurzfristiges Planen. Warum soll man jetzt ein
gigantisches Kohlestromnetz planen, wenn nach und nach, bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke in Deutschland abgeschalten werden? Dies ist im höchsten Maße unwirtschaftlich! Zudem zeigen die Untersuchungen der Bundesnetzagentur, dass kritische Versorgungssituationen nicht etwa bei prognostizierten Stromdefiziten („Dunkelflauten“) auftreten, sondern ausschließlich im Falle eines Stromüberschusses. Dabei führt nicht etwa eine hohe erneuerbare Stromproduktion zu einer Netzüberlastung, sondern die zusätzliche, zeitgleiche Kohlestromproduktion.
• Kostengünstige Alternativen werden unzureichend berücksichtigt:
Bei der Netzplanung wird zwar ab 2015 bei erneuerbaren Kraftwerken eine Spitzenkappung berücksichtigt. Hingegen wird die Möglichkeit einer
Spitzenkappung bei konventionellen Kraftwerken bei der Netzausbauplanung nicht berücksichtigt, sondern nur im konkreten Betrieb bei einem Netzengpass.
Dies führt zu einem unnötigen Leitungsausbau und zu unnötigen Kosten für den Stromverbraucher. Es ist in vielen Fällen volkswirtschaftlich
kostengünstiger, einzelne Produktionsspitzen von konventionellen Kraftwerken abzuschneiden, wenn dadurch ein kostenaufwändiger Leitungsneubau
vermieden werden kann. Die Berücksichtigung einer Einspeisereduzierung bei Netzstörfällen statt einer generellen Spitzenkappung würde gerade bei
Teilverkabelungen einen Netzausbau mit stark verringertem Trassenbedarf und erheblich reduzierten Kosten ermöglichen. Die hohe Versorgungssicherheit
der Verbraucher wird dabei beibehalten. Diese Maßnahmen sollten unbedingt in den Netzplanungen berücksichtigt werden!
• Die Kosten des Netzausbaus bleiben gänzlich unberücksichtigt: Die durch den Stromexport resultierenden Netzausbaukosten müssen in Zukunft
mitberücksichtigt werden. Bau- und Betriebskosten des Netzausbaus, die derzeit bei der Netzentwicklungsplanung gänzlich unberücksichtigt bleiben,
könnten die Kosten für die Stromverbraucher unnötig erhöhen und müssen in Zukunft mit einkalkuliert werden.
• Der Netzentwicklungsplan führt zu überhöhten Strompreisen:
Der NEP geht in seinem Marktmodell fälschlicherweise von der Prämisse aus, dass eine kostengünstige Stromversorgung sichergestellt wird, indem
ausschließlich die variablen Stromproduktionskosten für den Kraftwerkseinsatz berücksichtigt werden (merit order) und die dadurch verursachten
Netzausbaukosten unberücksichtigt bleiben können. Für den Kraftwerkseinsatz spiele gemäß den derzeitigen gesetzlichen Regelungen die Distanz zwischen
Erzeugern und Verbrauchern keine Rolle und deshalb bleiben die resultierenden Netzausbaukosten unberücksichtigt: „Die Planung des Kraftwerkseinsatzes
durch die Betreiber/Händler erfolgt daher nur auf Basis der Minimierung der Erzeugungskosten.“ Dies ist unbedingt zu Ändern.
3. BERECHNUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR ZEIGEN, DASS FÜR STROMEXPORT BEI HOHER ERNEUERBARER STROMPRODUKTION EIN ERHEBLICHER NETZAUSBAU
ERFORDERLICH IST.
Bei hoher deutscher erneuerbarer Stromproduktion werden deutsche Kohlekraftwerke trotz niedriger Stromproduktionskosten wegen des Einspeisevor-
rangs des erneuerbaren Stroms vom deutschen Markt verdrängt.
-
Damit die Kohlekraftwerke auch bei momentan hoher erneuerbarer Stromproduktion weiterproduzieren können, wird ein zunehmender Teil der deut-
schen Kohlestromproduktion ins Ausland verkauft.
-
Die bestehenden deutschen Stromleitungen werden durch die laufend zugebauten EE-Kraftwerke immer stärker ausgelastet. Deshalb werden für die zuneh-
menden Kohlestromexporte zusätzliche Leitungen erforderlich.
Dies ist sicher nicht im Sinne der deutschen Verbraucher, da diese Leitungen nicht der Versorgungssicherheit dienen, sondern nur dem Kohlestromtransport ins Ausland, was sich auch gegen die deutschen Klimaziele richtet. Deshalb dürfen solche Leitungen im NEP keine Berücksichtigung mehr finden, außer die Betreiber der Kohlekraftwerke kommen für die Bau-und die Betriebskosten selber auf.
Bisher wurde nicht untersucht, welcher Netzausbau erforderlich ist, wenn man den bisher im Netzentwicklungsplan berücksichtigten kohlebedingten Netzausbau außer Acht lässt. Bei der Aktualisierung des Netzentwicklungsplans 2019-2030 sollte deshalb ein Szenario ohne kohlebedingten Netz-
ausbau untersucht werden.
Die Berücksichtigung einer Einspeisereduzierung bei Netzstörfällen statt einer generellen Spitzenkappung würde einen Netzausbau mit stark verringer
tem Trassenbedarf und erheblich reduzierten Kosten ermöglichen. Dies sollte bei einer Neuberechnung des Netzentwicklungsplans berücksichtigt
werden.
Stromexport sollte nur bis zu einer bestimmten Größe möglich sein. Der momentane jährlich immer höher werdende Stromexport muß beendet werden. Vorrangig sollten dann Nachfragemanagement und möglichst dezentrale Speichermöglichkeiten zum Zuge kommen. Dies sollte in einem Szenario berücksichtigt werden.
4. PV-AUSBAU IM SÜDEN DEUTSCHLANDS ZU WENIG BERÜCKSICHTIGT:
Photovoltaik zählt mit zu den günstigsten Erneuerbaren Energieerzeugungsarten. Baut man diese auf bereits bestehende Gebäude oder nutzt sie als
AgroPV, ist zudem wenig Flächenverbrauch und Netzausbau notwendig. Kombiniert man diese dezentralen Anlagen mit Speicheranlagen, wie es in vielen
Privatwohnungen schon der Fall ist, kann damit auch die Energiewende günstig beeinflußt werden. Daher ist es für mich unverständlich, warum im NEP im
Norden Deutschlands immer mehr Überkapazitäten vor Allem durch Windanlagen geschaffen werden, um sie dann entweder teuer abzuregeln oder über
teure, vom Bürger nicht gewollte Leitungen angeblich in den Süden transportieren zu wollen. Hier muß dringend umgedacht werden. Erzeugung muß
möglichst da stattfinden, wo sie gebraucht wird.
Das spart unnötige Transportkosten, Leitungsverluste, Widerstände in der Bevölkerung und schafft zudem regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Ein
moderner, zukunftsbedachter NEP sollte dies unbedingt berücksichtigen.
5. MAßNAHMEN, DIE GRUNDSÄTZLICH WENIG ÜBERREGIONALEN NETZAUSBAU ERFORDERN, sind dezentrale Stromversorgung, Nachfragemanagement,
verbrauchsnahe Reservekraftwerke, Wärme- oder Gaserzeugung durch erneuerbaren Strom, Abregelung von Kraftwerken sowie Sektorkopplung. Diese
wichtigen Punkte müssen viel mehr Berücksichtigung im neuen NEP finden, als bisher.
6. KONSULTATIONSMÖGLICHKEITEN: Ich möchte auch in Zukunft an den Netzausbauplänen frühzeitig mitwirken können. Daher halte ich das geplante NABEG
von Minister Altmaier nicht nur für rechtswidrig, sondern auch gegen jedes demokratische Grundrecht. Veranstaltungen nur in und um Berlin finde ich nicht
gerecht. Ich wünsche mir mehr Informations- und Mitmachveranstaltungen auch in meiner Nähe oder zumindest in Bayern.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Megatrasse-VG-Nordendorf
An: Netzentwicklungsplan Strom Postfach 10 07 48 10567 Berlin Deutschland
STELLUNGNAHME ZUM NEP 2030 (2019)
Mit der Veröffentlichung meiner Stellungnahme bin ich einverstanden.
1. REDUKTION DER TREIBHAUSGASEMISSIONEN:
Dies ist ein extrem wichtiges Ziel, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. In allen Szenarien ist ein großer Anteil an Erdgas zu erkennen. Berücksichtigt man die Vorkettenemissionen bei der Erdgasherstellung, so erfüllen die Szenarien keinesfalls die Vorgaben der BNetzA und die gesetzlichen Verpflichtungen. Hier muß es dringend eine Korrektur geben, zugunsten von erneuerbarem Gas. Daraus resultiert auch dessen Transport durch das gut ausgebaute deutsche Gasnetz.
2. DER NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2030 HAT GRAVIERENDE DEFIZITE:
• Der geplante kohlebedingte Netzausbau konterkariert die Energiewende-hier handelt es sich um ein sehr kurzfristiges Planen. Warum soll man jetzt ein
gigantisches Kohlestromnetz planen, wenn nach und nach, bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke in Deutschland abgeschalten werden? Dies ist im höchsten Maße unwirtschaftlich! Zudem zeigen die Untersuchungen der Bundesnetzagentur, dass kritische Versorgungssituationen nicht etwa bei prognostizierten Stromdefiziten („Dunkelflauten“) auftreten, sondern ausschließlich im Falle eines Stromüberschusses. Dabei führt nicht etwa eine hohe erneuerbare Stromproduktion zu einer Netzüberlastung, sondern die zusätzliche, zeitgleiche Kohlestromproduktion.
• Kostengünstige Alternativen werden unzureichend berücksichtigt:
Bei der Netzplanung wird zwar ab 2015 bei erneuerbaren Kraftwerken eine Spitzenkappung berücksichtigt. Hingegen wird die Möglichkeit einer
Spitzenkappung bei konventionellen Kraftwerken bei der Netzausbauplanung nicht berücksichtigt, sondern nur im konkreten Betrieb bei einem Netzengpass.
Dies führt zu einem unnötigen Leitungsausbau und zu unnötigen Kosten für den Stromverbraucher. Es ist in vielen Fällen volkswirtschaftlich
kostengünstiger, einzelne Produktionsspitzen von konventionellen Kraftwerken abzuschneiden, wenn dadurch ein kostenaufwändiger Leitungsneubau
vermieden werden kann. Die Berücksichtigung einer Einspeisereduzierung bei Netzstörfällen statt einer generellen Spitzenkappung würde gerade bei
Teilverkabelungen einen Netzausbau mit stark verringertem Trassenbedarf und erheblich reduzierten Kosten ermöglichen. Die hohe Versorgungssicherheit
der Verbraucher wird dabei beibehalten. Diese Maßnahmen sollten unbedingt in den Netzplanungen berücksichtigt werden!
• Die Kosten des Netzausbaus bleiben gänzlich unberücksichtigt: Die durch den Stromexport resultierenden Netzausbaukosten müssen in Zukunft
mitberücksichtigt werden. Bau- und Betriebskosten des Netzausbaus, die derzeit bei der Netzentwicklungsplanung gänzlich unberücksichtigt bleiben,
könnten die Kosten für die Stromverbraucher unnötig erhöhen und müssen in Zukunft mit einkalkuliert werden.
• Der Netzentwicklungsplan führt zu überhöhten Strompreisen:
Der NEP geht in seinem Marktmodell fälschlicherweise von der Prämisse aus, dass eine kostengünstige Stromversorgung sichergestellt wird, indem
ausschließlich die variablen Stromproduktionskosten für den Kraftwerkseinsatz berücksichtigt werden (merit order) und die dadurch verursachten
Netzausbaukosten unberücksichtigt bleiben können. Für den Kraftwerkseinsatz spiele gemäß den derzeitigen gesetzlichen Regelungen die Distanz zwischen
Erzeugern und Verbrauchern keine Rolle und deshalb bleiben die resultierenden Netzausbaukosten unberücksichtigt: „Die Planung des Kraftwerkseinsatzes
durch die Betreiber/Händler erfolgt daher nur auf Basis der Minimierung der Erzeugungskosten.“ Dies ist unbedingt zu Ändern.
3. BERECHNUNGEN DER BUNDESNETZAGENTUR ZEIGEN, DASS FÜR STROMEXPORT BEI HOHER ERNEUERBARER STROMPRODUKTION EIN ERHEBLICHER NETZAUSBAU
ERFORDERLICH IST.
Bei hoher deutscher erneuerbarer Stromproduktion werden deutsche Kohlekraftwerke trotz niedriger Stromproduktionskosten wegen des Einspeisevor-
rangs des erneuerbaren Stroms vom deutschen Markt verdrängt.
-
Damit die Kohlekraftwerke auch bei momentan hoher erneuerbarer Stromproduktion weiterproduzieren können, wird ein zunehmender Teil der deut-
schen Kohlestromproduktion ins Ausland verkauft.
-
Die bestehenden deutschen Stromleitungen werden durch die laufend zugebauten EE-Kraftwerke immer stärker ausgelastet. Deshalb werden für die zuneh-
menden Kohlestromexporte zusätzliche Leitungen erforderlich.
Dies ist sicher nicht im Sinne der deutschen Verbraucher, da diese Leitungen nicht der Versorgungssicherheit dienen, sondern nur dem Kohlestromtransport ins Ausland, was sich auch gegen die deutschen Klimaziele richtet. Deshalb dürfen solche Leitungen im NEP keine Berücksichtigung mehr finden, außer die Betreiber der Kohlekraftwerke kommen für die Bau-und die Betriebskosten selber auf.
Bisher wurde nicht untersucht, welcher Netzausbau erforderlich ist, wenn man den bisher im Netzentwicklungsplan berücksichtigten kohlebedingten Netzausbau außer Acht lässt. Bei der Aktualisierung des Netzentwicklungsplans 2019-2030 sollte deshalb ein Szenario ohne kohlebedingten Netz-
ausbau untersucht werden.
Die Berücksichtigung einer Einspeisereduzierung bei Netzstörfällen statt einer generellen Spitzenkappung würde einen Netzausbau mit stark verringer
tem Trassenbedarf und erheblich reduzierten Kosten ermöglichen. Dies sollte bei einer Neuberechnung des Netzentwicklungsplans berücksichtigt
werden.
Stromexport sollte nur bis zu einer bestimmten Größe möglich sein. Der momentane jährlich immer höher werdende Stromexport muß beendet werden. Vorrangig sollten dann Nachfragemanagement und möglichst dezentrale Speichermöglichkeiten zum Zuge kommen. Dies sollte in einem Szenario berücksichtigt werden.
4. PV-AUSBAU IM SÜDEN DEUTSCHLANDS ZU WENIG BERÜCKSICHTIGT:
Photovoltaik zählt mit zu den günstigsten Erneuerbaren Energieerzeugungsarten. Baut man diese auf bereits bestehende Gebäude oder nutzt sie als
AgroPV, ist zudem wenig Flächenverbrauch und Netzausbau notwendig. Kombiniert man diese dezentralen Anlagen mit Speicheranlagen, wie es in vielen
Privatwohnungen schon der Fall ist, kann damit auch die Energiewende günstig beeinflußt werden. Daher ist es für mich unverständlich, warum im NEP im
Norden Deutschlands immer mehr Überkapazitäten vor Allem durch Windanlagen geschaffen werden, um sie dann entweder teuer abzuregeln oder über
teure, vom Bürger nicht gewollte Leitungen angeblich in den Süden transportieren zu wollen. Hier muß dringend umgedacht werden. Erzeugung muß
möglichst da stattfinden, wo sie gebraucht wird.
Das spart unnötige Transportkosten, Leitungsverluste, Widerstände in der Bevölkerung und schafft zudem regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Ein
moderner, zukunftsbedachter NEP sollte dies unbedingt berücksichtigen.
5. MAßNAHMEN, DIE GRUNDSÄTZLICH WENIG ÜBERREGIONALEN NETZAUSBAU ERFORDERN, sind dezentrale Stromversorgung, Nachfragemanagement,
verbrauchsnahe Reservekraftwerke, Wärme- oder Gaserzeugung durch erneuerbaren Strom, Abregelung von Kraftwerken sowie Sektorkopplung. Diese
wichtigen Punkte müssen viel mehr Berücksichtigung im neuen NEP finden, als bisher.
6. KONSULTATIONSMÖGLICHKEITEN: Ich möchte auch in Zukunft an den Netzausbauplänen frühzeitig mitwirken können. Daher halte ich das geplante NABEG
von Minister Altmaier nicht nur für rechtswidrig, sondern auch gegen jedes demokratische Grundrecht. Veranstaltungen nur in und um Berlin finde ich nicht
gerecht. Ich wünsche mir mehr Informations- und Mitmachveranstaltungen auch in meiner Nähe oder zumindest in Bayern.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Megatrasse-VG-Nordendorf