Systemwechsel durch WindSeeG
Weitere Informationen zu den Neurungen durch das WindSeeG finden Sie hier in einem Auszug aus O-NEP 2030, Version 2017.
Mit dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz / WindSeeG) ergibt sich eine wesentliche Änderung im Prozess zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs onshore und offshore. Auf Grundlage des WindSeeG wird der Offshore-Netzentwicklungsplan durch den sogenannten Flächenentwicklungsplan des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie durch Angaben im Netzentwicklungsplan (insbesondere zu Maßnahmen zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen einschließlich der Netzverknüpfungspunkte an Land) abgelöst. Daher wird es keinen Offshore-Netzentwicklungsplan 2030, Version 2019 geben. Der O-NEP 2030, Version 2017 ist der letzte durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstellte Offshore-Netzentwicklungsplan.
Neuerung im Prozess
Eine weitere Neuerung im Prozess zeigt sich im Betrachtungshorizont des Netzentwicklungsplans 2030, Version 2019. Mit ihm werden zum zweiten Mal die Zieljahre 2030 und 2035 in den Fokus genommen, die bereits im vorherigen NEP (Netzentwicklungsplan 2030, Version 2017) betrachtet wurden. Die erneute Untersuchung der gleichen Zieljahre ermöglicht die am 01.01.2016 in Kraft getretene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damit wurden die Vorgaben zum Betrachtungszeitraum für den Szenariorahmen und den Netzentwicklungsplan flexibilisiert: Drei der Szenarien decken einen Zeitraum von mindestens zehn und höchstens 15 Jahren ab, ein Szenario zeigt die Entwicklungen mit Blick auf mindestens 15 und höchstens 20 Jahre.
Gemäß § 12e EnWG ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) angehalten, mindestens alle vier Jahre den bestätigten NEP an die Bundesregierung als Entwurf des Bundesbedarfsplans zu übermitteln. Der Bundesbedarfsplan wurde zuletzt Ende 2015 novelliert. Daher bildet der NEP 2030, Version 2019, nach Bestätigung der BNetzA, die Grundlage für die nächste Anpassung des Bundesbedarfsplans durch die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat.
Zeithorizont NEP 2030 (2019)
Der von den ÜNB erarbeitete Entwurf des Szenariorahmens 2030, Version 2019, wurde am 10. Januar 2018 an die BNetzA übergeben und von dieser veröffentlicht. Es folgte die Konsultation zum Szenariorahmen-Entwurf durch die BNetzA. Anschließend veröffentlichte die BNetzA den genehmigten Szenariorahmen als Grundlage für den Netzentwicklungsplan.
Nach der Genehmigung des Szenariorahmens beginnt für die ÜNB eine Frist von höchstens zehn Monaten für die Erarbeitung des ersten Entwurfs des Netzentwicklungsplans, der Konsultation der Öffentlichkeit zum ersten Entwurf, dessen Überarbeitung sowie der Übergabe des zweiten Entwurfs an die BNetzA.
Der erste Entwurf des NEP 2030 (2019) wurde am 4. Februar 2019 veröffentlicht. Die anschließende öffentliche Konsultation fand vom 4. Februar bis 4. März statt. Nach der Überarbeitung wurde der zweite Entwurf des NEP 2030 (2019) am 15. April an die Bundesnetzagentur übergeben und hier veröffentlicht.
Im weiteren Prozess hat die BNetzA den zweiten Entwurf gemeinsam mit dem Umweltbericht vom 6. August bis zum 16. Oktober 2019 erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA den NEP 2030 (2019) am 20. Dezember 2019 bestätigt.
Neuerungen des Szenariorahmens
Die Neuerungen des genehmigten Szenariorahmens haben die Ergebnisse des NEP 2030 (2019) wesentlich beeinflusst. Einen Überblick über die Spezifika finden Sie hier:
Szenariorahmen zum NEP 2030
(2019)
Der Entwurf des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019) der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) skizziert die Energielandschaft der Zukunft und ist die Grundlage für die Netzplanung im Netzentwicklungsplan Strom (NEP). Der NEP 2030 (Version 2019) bestimmt auf Basis des Szenariorahmens den nötigen Verstärkungs- und Ausbaubedarf des deutschen Höchstspannungsnetzes.
Vom Szenariorahmen zum bestätigten Bedarf
Mehr zum komplexen Prozess zur Ermittlung des Netzausbausbedarfs finden Sie unter:
Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Szenariorahmens ist gegenüber dem des NEP 2030 (Version 2017) mit den Jahren 2030 bzw. 2035 unverändert. In drei Szenarien mit dem Zieljahr 2030 und einem längerfristigen Szenario mit dem Zieljahr 2035 werden die wahrscheinlichen Entwicklungen von Energieerzeugung, Stromverbrauch und Höchstlast, die energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland sowie die Entwicklung der europäischen Energieinfrastrukturen abgebildet. Durch die Wahl des gleichen Zeithorizontes kann der NEP mit dem europäischen Ten-Year-Network-Development-Plan (TYNDP) verzahnt werden. Außerdem erlaubt dieses Vorgehen einen Vergleich der Netzentwicklungspläne 2030 (Version 2019) und 2030 (Version 2017) vor dem Hintergrund sich entwickelnder politischer, regulatorischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Im Vergleich zum Szenariorahmen des NEP 2030 (Version 2017) wurde die Stakeholder-Einbindung intensiviert und an einer kontinuierlichen Verbesserung der zugrundeliegenden Datenbasis und Methodik gearbeitet. So wurden zum Beispiel die o. g. Sektorenkopplung besser berücksichtigt und die Flexibilitätsoptionen durch eine ausdifferenzierte Ausgestaltung und Regionalisierung von Power-to-X-Technologien detailliert abgebildet. Weiterhin wurden die Herleitung des Stromverbrauchs einfacher und transparenter gestaltet, die CO2-Vorgaben gemäß Klimaschutzplan 2050 und Pariser Klimaschutzabkommen COP 21 mit dem Umweltbundesamt abgestimmt und jüngste Entwicklungen, zum Beispiel beim Bau von erneuerbaren Energien und Gaskraftwerken, berücksichtigt.
Noch nicht im Szenariorahmen-Entwurf berücksichtigen konnten die ÜNB die aktuellen Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD vom 12.01.2018 im Bereich Energie und Klima. Sofern sich diese auch in einem Koalitionsvertrag niederschlagen, wird es Aufgabe der BNetzA sein, diese in die Genehmigung des Szenariorahmens einfließen zu lassen.
Um jedoch möglichst robuste Szenarien zu entwickeln, binden die ÜNB frühzeitig eine Vielzahl von Akteuren aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in den Entstehungsprozess des Szenariorahmens ein und berücksichtigen die langfristigen Pläne der Bundesregierung (Klimaschutzplan 2050) sowie internationale Verpflichtungen Deutschlands (COP 21).
Dokumente zum Szenariorahmen zum Download
NEP 2030 (2019)
1. Entwurf
Nach der Genehmigung des Szenariorahmens 2030 (2019) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 15. Juni 2018 haben die ÜNB auf dessen Basis den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030, Version 2019, erarbeitet.
Am 4. Februar 2019 haben die ÜNB den ersten Entwurf des NEP 2030 (2019) veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation findet zwischen dem 4. Februar und dem 4. März 2019 statt.
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum ersten Entwurf des NEP 2030 (2019) in kompakter Form.
NEP 2030 (2019), 1. Entwurf
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zeigen mit diesem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030, Version 2019, den benötigten Netzausbau für die nächsten Jahre auf. Der NEP-Bericht beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Übertragungsnetze an Land und auf See in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 EnWG gegeben.
Der NEP zum Download
Die Einzelkapitel des NEP zum Download
Zur besseren Handhabung finden Sie nachfolgend die einzelnen Kapitel sowie die Steckbriefe für die geplanten Projekte an Land und auf See:
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Materialien zum NEP finden Sie unter:
NEP 2030 (2019)
2. Entwurf
Im Rahmen der Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030, Version 2019 vom 4. Febraur bis 4. März 2019 wurden 906 Stellungnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber gerichtet.
Nach inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet. Der daraus resultierende zweite Entwurf des NEP wurde am 15. April veröffentlicht und an die Bundesnetzagentur übergeben.
Zahlen, Daten, Fakten
In der Kurzbroschüre „Zahlen, Daten, Fakten“ finden Sie die wesentlichen Ergebnisse zum zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) in kompakter Form.
Konsultation 2019
Informationen rund um die vergangene Konsultation 2019 finden Sie unter:
NEP 2030 (2019), 2. Entwurf
Der Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes dar. Die ÜNB planen, entwickeln und bauen das Netz der Zukunft. Sie zeigen mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2030 bzw. 2035 gelingen kann.
Der erste Entwurf des NEP 2030 (2019) wurde unter Berücksichtigung der in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 7 des zweiten Entwurfs zusammengefasst. Darüber hinaus wurden Anpassungen an den jeweiligen Kapiteln sowie den Steckbriefen im Anhang vorgenommen.
Viele Konsultationsbeiträge enthielten grundsätzliche Anmerkungen zu in den Szenarien getroffenen Eingangsgrößen. Besonderer Fokus lag hierbei auf der Berücksichtigung des Paris-Abkommens zum Klimaschutz und den Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung (WSB-Kommission). Weitere Themenschwerpunkte betrafen die Ergebnisse der Marktsimulation und die Erfordernisse der Netzentwicklung. Hinzu kamen Stellungnahmen, die sich aus regionaler Betroffenheit rund um die Netzverstärkungs- und -ausbauprojekte ergaben.
Für den zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) haben die ÜNB eine Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“ berechnet, die Netzberechnungen für die Szenarien A 2030 und C 2030 ergänzt, eine Kosten-Nutzen-Analyse für Interkonnektoren durchgeführt sowie eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen.
Der NEP zum Download
Die Einzelkapitel des NEP zum Download
Basispräsentation
Hintergrundmaterial
Die weiterführenden Materialien zum NEP finden Sie unter:
Bestätigung des NEP 2030
(2019)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) 2030 (Version 2019) gemeinsam mit dem Entwurf des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung vom 6. August bis zum 16. Oktober 2019 erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Im Zuge der Konsultation haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), teilweise nach Aufforderung durch die BNetzA, Leitungsbauprojekte nachgereicht. Diese und alle im zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) vorgeschlagenen Projekte hat die BNetzA als zuständige Behörde auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit hin geprüft.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat die BNetzA den NEP 2030 (2019 am 20. Dezember 2019 bestätigt. Die Bestätigung des NEP 2030 (2019) umfasst insgesamt 114 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen, die der sicheren Stromversorgung im Zieljahr 2030 dienen.
Damit die Bestätigung von Projekten und Maßnahmen – einschließlich derjenigen, die im zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) ggf. verändert oder noch nicht enthalten waren – transparent nachvollzogen werden kann, stellen die ÜNB den Anhang zum zweiten Entwurf des NEP 2030 (2019) in einer aktualisierten Fassung (Januar 2020) zur Verfügung.
Dieser wurde um Steckbriefe ergänzt, die von den ÜNB im Nachgang zum zweiten Entwurf nachgereicht wurden. Dies schließt auch Änderungen bestehender Steckbriefe mit ein. Zudem wurde in den jeweiligen Steckbriefen die am 20. Dezember 2019 erfolgte Bestätigung des NEP 2030 (2019) durch die BNetzA kenntlich gemacht und teilweise um Erläuterungen ergänzt.
Dokumente zum Download
Weiterführende Links
Erfahren Sie mehr zur Bestätigung des Netzentwicklungsplans auf der Website der BNetzA.
Umsetzungsbericht
zum NEP 2030, Version 2019
Seit der Umstellung des jährlichen Zyklus zur Erstellung des NEP auf einen zweijährlichen Zyklus sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, in jedem geraden Kalenderjahr spätestens zum 30. September, beginnend mit dem Jahr 2018, einen Umsetzungsbericht vorzulegen.
Dieser Bericht enthält Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt bestätigten NEP und im Falle von Verzögerungen die maßgeblichen Gründe dafür. Aufgeführt sind die Projekte und Maßnahmen des Startnetzes sowie die von der Bundenetzagentur bestätigten Projekte und Maßnahmen des Zubaunetzes des NEP 2030 (2019). Die von der Bundesnetzagentur im Zuge des NEP 2030 (2019) nicht bestätigten Maßnahmen werden im Umsetzungsbericht nicht aufgeführt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft den Umsetzungsbericht nach Vorlage durch die ÜNB, veröffentlicht ihn und gibt allen Netznutzern Gelegenheit zur Äußerung.