28.11.2015 - 13:24 | Wolfgang J. | NEP

Einwände gegen die Projekte P44, P44 mod und DC5/DC6:
Ich erhebe aus folgenden Gründen Einwände gegen die o.g. Projekte im NEP 2025:
Die der Planung zugrundeliegenden Szenarien gehen von falsche Annahmen aus. Weder der zu erwartende technische Fortschritt – Dezentralisierung, neue Speichertechnik etc. – noch mögliche und dringend nötige Reduzierungen der Verbrauchs seitens Wirtschaft und Privatpersonen werden hinreichend berücksichtigt. Die zahlreichen und eindringlichen Aktionen im Vorfeld der Klimaverhandlungen von Paris zeigen klar und deutlich, dass das Klimabewusstsein der Menschen in aller Welt wächst – ebenso wie der Wille, den drohenden Klimaveränderungen durch ein verändertes und nachhaltigeres Verbrauchsverhalten entgegenzuwirken.
Dass es den Netzbetreibern beim geplanten Ausbau vorrangig um Profitmaximierung und nicht Versorgungssicherheit geht, wird schon allein durch folgende zwei Punkte offensichtlich:
1. Die geplanten Vorhaben führen zu keinem Ringschluss, d.h. sollte die Stromversorgung durch eine Naturkatastrophe unterbrochen werden, wären beide Leitungen gleichzeitig betroffen – somit ergibt sich versorgungstechnisch keinerlei Vorteil.
2. Selbst nach Abschalten des AKW Grafenrheinfeld Mitte 2015 ist von dem vielbeschworenen „Ausgehen der Lichter“ nichts zu spüren – und das obwohl die Leitung Altenfeld/Redwitz erst Ende 2015 ans Netz geht.
Anstelle von Versorgungssicherheit spielt in den Ausgangsszenarien vielmehr der gewinnbringende Export von Strom eine wesentliche Rolle.
Bei einer Interessenabwägung – Schutz von Mensch und Natur gegenüber wirtschaftlichen Gewinnen einiger weniger – ist erstgenanntem Allgemeingut jedoch stets und grundsätzlich Vorrang einzuräumen.
Der Neubau, ob als Freileitung oder Erdkabel, hätte (weitere) erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraums von Mensch und Natur zur Folge, und würde die Zerstörung der Landschaft nur noch stärker vorantreiben. Die gesundheitlichen Risiken einer Erdverkabelung sind dabei noch nicht einmal hinreichend geprüft und auch der Flächenverbrauch würde durch diese „Lösung“ nicht minimiert. Wertvolle und unwiederbringliche Schutzgüter – Gesundheit von Mensch, Tier und Natur, Biodiversität, Ressourcen, Bodengesundheit, intakte Landschaft und Erholungsraum – würden durch die neuen Leitungen und den damit einhergehenden neuerlichen Kahlschlag mit seinen erheblichen Umweltauswirkungen in unzulässiger und inakzeptabler Weise beeinträchtigt.
Wolfgang J.

Beitragsanhang

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