11.05.2014 - 12:39 | Matthias H. | NEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2014 bin ich nicht einverstanden. Ich fordere bezüglich der geplanten Netzausbaumaßnahmen D09 des Netzentwicklungsplans Strom 2014 folgendes:
Seite 243ff: Maßnahme D9 und D10a/b Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Bad Lauchstädt - Meitingen bzw. Meitingen - Güstrow
Kein Neubau dieser Trasse bis ihre Notwendigkeit von unabhängiger Expertenseite zweifelsfrei belegt wird bzw. zweifelsfrei eine gesundheitliche Belastung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Alle Planungen müssen in erster Linie zum Nutzen der Bürger erfolgen, Lebensräume respektieren und entsprechend weiträumig umgehen. Die Planungen dürfen nicht den europäischen Stromhandel als oberste Priorität haben.
Begründungen:
1.) Die geplanten Maßnahmen zerstören einen erheblichen Teil unserer Naherholungsgebiete.
2.) Die geplanten Maßnahmen gefährden und bedrohen im hohen Maße sensible Landschafts- und Trinkwasserschutzgebiete (u.a. der Stadt Nürnberg).
3.) Die geplanten Maßnahmen haben einen negativen Einfluss auf Tourismus und Landwirtschaft.
4.) Es gibt keine Abstandsregelungen zu Wohnhäusern.
5.) Es ist mit einem Wertverlust von Grundstücken und Häusern zu rechnen.
6.) Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft, höhere Kosten, z.B. der (Erd-) Verkabelung müssen alle Bürger tragen, Freileitungen können nicht akzeptiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias H.
mit dem Netzentwicklungsplan Strom 2014 - Erster Entwurf vom 16.04.2014 bin ich nicht einverstanden. Ich fordere bezüglich der geplanten Netzausbaumaßnahmen D09 des Netzentwicklungsplans Strom 2014 folgendes:
Seite 243ff: Maßnahme D9 und D10a/b Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Bad Lauchstädt - Meitingen bzw. Meitingen - Güstrow
Kein Neubau dieser Trasse bis ihre Notwendigkeit von unabhängiger Expertenseite zweifelsfrei belegt wird bzw. zweifelsfrei eine gesundheitliche Belastung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Alle Planungen müssen in erster Linie zum Nutzen der Bürger erfolgen, Lebensräume respektieren und entsprechend weiträumig umgehen. Die Planungen dürfen nicht den europäischen Stromhandel als oberste Priorität haben.
Begründungen:
1.) Die geplanten Maßnahmen zerstören einen erheblichen Teil unserer Naherholungsgebiete.
2.) Die geplanten Maßnahmen gefährden und bedrohen im hohen Maße sensible Landschafts- und Trinkwasserschutzgebiete (u.a. der Stadt Nürnberg).
3.) Die geplanten Maßnahmen haben einen negativen Einfluss auf Tourismus und Landwirtschaft.
4.) Es gibt keine Abstandsregelungen zu Wohnhäusern.
5.) Es ist mit einem Wertverlust von Grundstücken und Häusern zu rechnen.
6.) Die Energiewende ist ein Projekt der gesamten Gesellschaft, höhere Kosten, z.B. der (Erd-) Verkabelung müssen alle Bürger tragen, Freileitungen können nicht akzeptiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias H.