07.12.2015 - 21:36 | Tobias G. | NEP
Betreff: Stellungnahme zum NEP 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund folgender Argumentationsbasis und von folgenden Gründen erhebe ich in Bezug auf die Projekte P44mod und DC5/DC6 Einwände:
* Menschen und Natur von Stadt und Landkreis Coburg sind bereits durch Infrastruktur- und Großbaumaßnahmen, wie die BAB A73, die ICE-Trasse und die bestehende 380 kV-Leitung maßgeblich beeinträchtigt. Diese bereits bestehenden sowie zusätzliche derartige Maßnahmen, wie die Projekte P44mod und DC5/DC6, beeinflussen die Region nicht nur als Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum negativ, sondern haben auch negative Auswirkungen auf eine Tourismusregion Coburg.Rennsteig, deren Potenzial auf einer unzerstörten und unverbrauchten Natur- und Kulturlandschaft als Aktiv- und Freizeitraum basiert. Der imense Flächenverbrauch und die Zerstörung des Landschaftsbildes sind als irreparable Schäden zu verstehen.
* Angedachte Vorgehensweisen, wie der Abriss und die Aufstockung der bestehenden und noch nicht fertiggestellten Leitung oder der Bau einer Leitung parallel zu der momentan im Bau befindlichen Leitung zeugen von planerischem Unvermögen, "stümperhaftem" Vorgehen und einem unsachgemäßen Umgang mit Steuergelder sowie deren Verschwendung.
* Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft und Boden sind durch die neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein Kahlschlag, eine weitere Durchschneidung der schon ohnehin stark beeinträchtigten Ökosysteme und die Zerstörung von Verbindungskorridoren zwischen diesen, haben erhebliche Umweltauswirkungen als Folge.
* In den Szenairen spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle. In einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
* Prognostizierte Energieengpässe, die durch die Abschaltung von Kernkraftwerken hervorgerufen werden sollten (z.B. Grafenrheinfeld), blieben aus und können als Argumente für derartige Bauvorhaben nicht angeführt werden.
* Die Begründung, der Leitungsbau sei anderweitig bzw. in anderen Regionen "politisch nicht durchführ- und durchsetzbar" entbehrt jeder Argumentationsgrundlage.
* Einem Energietransfer über bundesweite bzw. europaweite Leitungssysteme, ist in jedem Fall eine angepasste, dezentrale Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung vor Ort vorzuziehen. Sowohl in ländlichen Räumen, als auch in Ballungsgebieten.
Die gesetzlichen und gestalterischen Möglichkeiten der Trassenplanungen im NEP Strom 2025 wurden von den Stromnetzbetreibern gerade im Hinblick auf die Maßnahme P44/P44mod nicht genug ausgeschöpft und mit Alternativtrassenlegungen in einem größeren, überregionalen Kontext eine umfassenden Betrachtung unterzogen. Durch die Überbündelung im Coburger Land wären die negativen Auswirkungen durch den Bau neuer Stromleitungen durch den Landkreis Coburg damit unverhältnismäßig.
Auf umweltverträgliche, wirtschaftlich vertretbare und gesetzlich mögliche Alternativen (Vollverkabelung mit Hochspannungsgleichstromübertragung, zumindest aber Erdverkabelung in siedlungsnahen Bereichen), mit denen das öffentliche Interesse umgesetzt werden kann, sind an keiner Stelle im NEP Strom genannt.
Ich fordere deshalb keine weiteren Trassenplanungen durch das Coburger Land und stattdessen die Prüfung und Realisierung anderer Trassenkorridore in einem überregionalen Kontext.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einwandes.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias G.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund folgender Argumentationsbasis und von folgenden Gründen erhebe ich in Bezug auf die Projekte P44mod und DC5/DC6 Einwände:
* Menschen und Natur von Stadt und Landkreis Coburg sind bereits durch Infrastruktur- und Großbaumaßnahmen, wie die BAB A73, die ICE-Trasse und die bestehende 380 kV-Leitung maßgeblich beeinträchtigt. Diese bereits bestehenden sowie zusätzliche derartige Maßnahmen, wie die Projekte P44mod und DC5/DC6, beeinflussen die Region nicht nur als Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum negativ, sondern haben auch negative Auswirkungen auf eine Tourismusregion Coburg.Rennsteig, deren Potenzial auf einer unzerstörten und unverbrauchten Natur- und Kulturlandschaft als Aktiv- und Freizeitraum basiert. Der imense Flächenverbrauch und die Zerstörung des Landschaftsbildes sind als irreparable Schäden zu verstehen.
* Angedachte Vorgehensweisen, wie der Abriss und die Aufstockung der bestehenden und noch nicht fertiggestellten Leitung oder der Bau einer Leitung parallel zu der momentan im Bau befindlichen Leitung zeugen von planerischem Unvermögen, "stümperhaftem" Vorgehen und einem unsachgemäßen Umgang mit Steuergelder sowie deren Verschwendung.
* Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft und Boden sind durch die neuen Leitungen in unzulässiger Weise betroffen. Ein Kahlschlag, eine weitere Durchschneidung der schon ohnehin stark beeinträchtigten Ökosysteme und die Zerstörung von Verbindungskorridoren zwischen diesen, haben erhebliche Umweltauswirkungen als Folge.
* In den Szenairen spielt der Stromexport eine wesentliche Rolle. In einer Abwägung muss den Schutzbelangen von Mensch und Natur immer Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber eingeräumt werden.
* Prognostizierte Energieengpässe, die durch die Abschaltung von Kernkraftwerken hervorgerufen werden sollten (z.B. Grafenrheinfeld), blieben aus und können als Argumente für derartige Bauvorhaben nicht angeführt werden.
* Die Begründung, der Leitungsbau sei anderweitig bzw. in anderen Regionen "politisch nicht durchführ- und durchsetzbar" entbehrt jeder Argumentationsgrundlage.
* Einem Energietransfer über bundesweite bzw. europaweite Leitungssysteme, ist in jedem Fall eine angepasste, dezentrale Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung vor Ort vorzuziehen. Sowohl in ländlichen Räumen, als auch in Ballungsgebieten.
Die gesetzlichen und gestalterischen Möglichkeiten der Trassenplanungen im NEP Strom 2025 wurden von den Stromnetzbetreibern gerade im Hinblick auf die Maßnahme P44/P44mod nicht genug ausgeschöpft und mit Alternativtrassenlegungen in einem größeren, überregionalen Kontext eine umfassenden Betrachtung unterzogen. Durch die Überbündelung im Coburger Land wären die negativen Auswirkungen durch den Bau neuer Stromleitungen durch den Landkreis Coburg damit unverhältnismäßig.
Auf umweltverträgliche, wirtschaftlich vertretbare und gesetzlich mögliche Alternativen (Vollverkabelung mit Hochspannungsgleichstromübertragung, zumindest aber Erdverkabelung in siedlungsnahen Bereichen), mit denen das öffentliche Interesse umgesetzt werden kann, sind an keiner Stelle im NEP Strom genannt.
Ich fordere deshalb keine weiteren Trassenplanungen durch das Coburger Land und stattdessen die Prüfung und Realisierung anderer Trassenkorridore in einem überregionalen Kontext.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einwandes.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias G.