09.12.2015 - 10:05 | Gemeinde Weilersbach | NEP

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Weilersbach

Die Gemeinde Weilersbach lehnt die Planungen für die Verstärkung der bestehenden 380 kV - Leitung und für die mögliche Errichtung einer Paralleltrasse durch das Gemeindegebiet Weilersbach ab.

In der Planung ist vorgesehen, die Masten der bestehenden Trasse zu erneuern und durch größere zu ersetzen. Alternativ ist geplant eine Paralleltrasse zu errichten, die das Gemeindegebiet nochmals durchschneiden würde.

Die Gemeinde Weilersbach ist bereits jetzt durch die bestehende 380 kV-Leitung in der Gemeindentwicklung stark beeinträchtigt. Die bestehende Leitung überspannt das Sportgelände in Weilersbach und beeinträchtigt die weitere bauliche Entwicklung von Weilersbach in Richtung Nordwest. Durch die Vorbelastungen der Gemeinde Weilersbach auf Grund der stark befahrenen B 470 und der überörtlich bedeutsamen Kreisstraße FO 11 ist eine weitere Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit nicht hinnehmbar. Bei einer Masterhöhung würden sich die Abstandsflächen für eine mögliche weitere bauliche Entwicklung vergrößern. Auch die geplante Erweiterung des Sportgeländes wäre dann nicht bzw. nur unter starken Einschränkungen bzw. Auflagen möglich. Eine Paralleltrasse würde die gesamte intakte Natur und Landschaft zerstören und die gesamte weitere Gemeindeentwicklung in diesem Ortsbereich verhindern.

Bereits heute wirkt die 380 kV-Leitung als enormer Fremdkörper in den bedeutsamen Wald- und Erholungsgebieten des Landkreises Forchheim. Bei einer Erhöhung der Leitung oder der Errichtung einer Paralleltrasse würde die gesamte Landschaft und das Naherholungsgebiet zerschnitten.

Die Gemeinde Weilersbach lehnt die Errichtung einer Höchstspannung-Gleichstromübertragungsleitung durch das Gemeindegebiet Weilersbach ab, weil die Auswirkungen auf Mensch und Natur noch nicht abschätzbar sind.

Auch die Strahlenschutzkommission kann derzeit keine Angaben machen über belastbare Schwellenwerte für Wahrnehmungs-, Belästigungs-, Schmerz- und Gefährdungseffekte.

Die Gemeinde Weilersbach verlangt, dass bei der Bewertung einer möglichen Leitungsverstärkung bzw. einer parallel laufenden neuen Leitungstrasse das Landschaftsbild, die Einschränkung der Entwicklungspotenziale der Gemeinde Weilersbach und die Auswirkungen auf Mensch und Natur einbezogen werden.

Sobald alle umweltrelevanten Informationen vorliegen wird die Gemeinde Weilersbach eine weitere detailliertere Stellungnahme vorlegen.

Rechtsfehlerhaft ist der Abwägungsprozess im laufenden Findungsverfahren für die gemäß Begründung notwendige neue Verbindungsleitung der sogenannten Thüringer Strombrücke nach Grafenrheinfeld. Obwohl die Verbindung über Redwitz im Landkreis Lichtenfels 38 km kürzer wäre wurde diese aus "politischen Gründen" verworfen.

Die Leitungsfindung hat jedoch an Hand sachlicher objektiv prüfbarer Kriterien zu erfolgen. Politische Interventionen und persönliche Interessen sind dagegen zu vernachlässigen.

Die kürzeste Leitungstrasse ist daher im laufenden Planungsverfahren genauso zu untersuchen und in ihren objektiven Auswirkungen zu bewerten wie z.B. der mögliche Bau einer Paralleltrasse neben der bestehenden Leitung.

GEMEINDE WEILERSBACH

8.12.2015


Gerhard Amon

Erster Bürgermeister


Mit freundlichem Gruß

Klemens Denzler
Verwaltungsrat
Geschäftsleiter der
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Hauptstr. 53
91356 Kirchehrenbach
Tel. 09191/798910